3 Wochen bevor der Festvertrag gültig und in Kraft tritt : Schwanger..was nun?

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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der "Festvertrag" bereits geschlossen. Dann gilt der auch und kann nur noch durch Kuendigung oder im beiderseitigen Einverstaendnis durch Aufhebungsvertrag beendet werden.

Da deine Bekannte einem Aufhebungsvertrag sicher nicht zustimmen wird, bleibt nur die Kuendigung. Wenn sie schwanger ist, unterliegt das unbefristete Arbeitsverhyaeltnis aber den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und eine ordentliche Kuendigung durch den Arbeitgeber ist somit (fast) unmoeglich.

Dass der ehemals befristete Vertrag am 31.1. endet, ist voellig unbedeutend, wenn der Uebergang in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis bereits vertraglich vereinbart wurde.

Ein Behindertenheim ist ja kein Kleinbetrieb. Wenn sie den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hat, gilt er auch ab dem 1.2. Dass sie jetzt schwanger geworden ist, ist eine natürlich Sache. Wieso muss sie sich denn unbedingt bereits in der 4. SSW. den Mütterpass ausstellen lassen. Das sieht ja dann erst recht so aus, als hätte sie nur gewartet, bis sie die Festanstellung hatte.

Jetzt mal ne Gegenfrage: Würdest du eine Arbeitnehmerin, die du gerade fest eingestellt hast weiterbeschäftigen wollen wenn sie dich nicht über ihre Schwangerschaft informiert nur um die Probezeit zu überstehen?

Hätte ich den Fall bei mir im Unternehmen, wäre die fristgerechte Kündigung am nächstmöglichen Termin in der Post... Wie soll so ein Vertrauensverhältnis entstehen? Gerade in einem Arbeitsbereich, in dem Vertrauen sehr wichtig ist !?!

frauschmidt123  21.01.2014, 22:33

Eine schwangere DARF er überhaupt nicht kündigen! Außerdem wäre sie schön blöd wenn sie es jetzt schon sagen würde. Ihr Vertrag würde auslaufen und sie wäre arbeitslos. ..toll. In den ersten 12 Wochen sagt man es außerdem grundsätzlich nicht- da kann noch viel zu viel passieren.

Rattenfaengerin 
Fragesteller
 21.01.2014, 22:36
@frauschmidt123

Ich denke ja auch so und habe ihr auch diesen Rat auch gegeben. Wenn sie aber die Bescheinigung vom Frauenarzt abgibt, sieht der AG doch, dass sie vor Festvertragsbeginn schon schwanger war.... Ist das Rechtlich in Ordung ????

frauschmidt123  21.01.2014, 22:38
@Rattenfaengerin

Sie muss nichts vorlegen! Es geht den Chef absolut nichts an wann sie von ihrer Schwangerschaft erfahren hat.

Messkreisfehler  21.01.2014, 22:42
@frauschmidt123

Wo habe ich denn geschrieben das die schwangere Frau gekündigt werden soll???

Ich habe geschrieben dass bei mir die Kündigung am nächstmöglichen Termin erfolgen würde. Das würde wohl auch der Großteil der Arbeitgeber so handhaben...

frauschmidt123  21.01.2014, 22:48
@Messkreisfehler

Festvertrag- da gibt's keinen nächstmöglichen Zeitpunkt! Ohne Abmahnung und triftigen Grund keine Kündigung. Erstrecht nicht wegen 'ungünstig gelegener Schwangerschaft'!

Messkreisfehler  21.01.2014, 22:57
@frauschmidt123

So ein Unsinn...

Ein Arbeitnehmer kann nach dem Mutterschutz ohne Probleme gekündigt werden, ohne Abmahnungen usw...

DerCAM  22.01.2014, 01:51
@Messkreisfehler

Nur wenn kein Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht (es sich also um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 regelmaessig beschaeftigten Vollzeitkraeften handelt). Ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes kann zwar auch bei bestehendem Kuendigungsschutz gekuendigt werden, dies allerdings keinesfalls problemlos weil das Arbeitsgericht die Kuendigung dann im Falle einer Kuendigungsschutzklage fuer unwirksam erklaeren wuerde.

Rattenfaengerin 
Fragesteller
 21.01.2014, 22:34

Nebenbei bemerkt, ist diese Schwangerschaft nicht geplant gewesen. Meine Frage lautet: besteht Kündigungsschutz, wenn sie die Bescheinigung vom Frauenarzt ihrem AG abgibt? oder kann der AG vom Festvertrag zurücktreten ???

DerCAM  22.01.2014, 01:47

Hätte ich den Fall bei mir im Unternehmen, wäre die fristgerechte Kündigung am nächstmöglichen Termin in der Post...

Was hier allerdings fruehestens 4 Monate nach der Entbindung zulaessig waere.

MarcLiebsch  26.01.2014, 15:49

deine aussage ist dem gestz völlig egal.du kannst das gern probieren.wunder dich aber nicht das wenn ihr euch vor gericht trefft sie dann immer lachen muss.im übrigen solltes du mal richtig lesen es geht von einem befristeten in einen unbefristeten AV über.sie hat also schon ihre probezeit weg.

fast alle komentare sind hier voll fehl am platz.DERCAM hat es voll richtig gesagt.du hast bereits den festvertrag unterschrieben.jetzt kannst du ihm auch deine schwangerschaft sagen wenn du es magst.was du aber bis zur niederkunft gesetzlich nicht tun musst.PUNKT

Sie darf die Schwangerschaft so lange verheimlichen wie sie will. Ich würde es definitiv erst sagen wenn der Festvertrag gilt. Was der Chef dann denkt kann ihr herzlich Schnuppe sein.

Messkreisfehler  21.01.2014, 22:43

Ja, schei* s auf das was der Chef denkt... Schliesslich hat man ja mit dem nix mehr zu tun... Ach warte... stimmt ja gar nicht... den sieht man ja im dümmsten Fall tagtäglich...

Echt sinnvoller Rat...

frauschmidt123  21.01.2014, 22:45
@Messkreisfehler

In so einem Fall ist man sich nunmal selbst der nächste. Ganz einfach! Lieber den Chef gegen sich als arbeitslos werden. Außerdem scheint es ja so zu sein dass sie längere Zeit ausfällt.

Messkreisfehler  21.01.2014, 22:58
@frauschmidt123

Mit der Einstellung ist man seinen Job danach eh los...

Mit offenen Karten besteht zumindest bei einem sozial veranlagten Chef die Möglichkeit auch später weiterbeschäftigt zu werden und das sogar mit einem intakten Vertrauensverhältnis...

frauschmidt123  21.01.2014, 23:10
@Messkreisfehler

Danach steht erstmal Elternzeit an. Genug Zeit also in der sich das mit dem Chef wieder legen kann oder sie sich was neues suchen kann.

Auf 'die soziale Ader' des Chefs zu hoffen wäre sehr naiv.

DerCAM  22.01.2014, 01:43

Wenn der Festvertrag bereits geschlossen wurde, gilt er schon jetzt und das ehemals bis zum 31.1. befristete Arbeitsverhaeltnis ist bereits in ein unbefristetes uebergegangen.