3 Wochen bevor der Festvertrag gültig und in Kraft tritt : Schwanger..was nun?
Hallo und guten Tag, meine Bekannte hat folgendes "Problem": sie arbeitet mit befristetem Vertrag in einem Behindertenheim für Blinde und Taube. Sie hat sich so gefreut, als sie im Dezember einen Festvertrag unterschreiben konnte. Ab 1. Februar 2014 ist sie am Ziel ihrer Träume und arbeitet dann mit Festvertrag. Nun hat sie aber am 17.01.14 erfahren, dass sie schwanger ist. (4. Woche) Der Frauenarzt wird ihr jetzt am Freitag wohl Mutterpaß und Bescheinigung ausstellen. Jetzt meine Frage: Sie ist zur Zeit krank geschrieben von dem Hausarzt, weil es ihr immer schlecht ist. Dem Arzt hat sie gesagt, sie hätte einen Magen- und Darmvirus. Sie ist zur Zeit nicht fähig ihren eigenen Haushalt zu schmeißen, da ihr von allen Gerüchen schlecht wird. Muß sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, oder kann sie damit "warten" bis der Festvertrag in Kraft getreten ist????? Wie gesagt, sie ist zur Zeit krank geschrieben und wird sicherlich auch weiter nicht arbeitsfähig sein. Oder muß er sofort dem Arbeitgeber berichten ???? Vielen Dank für die schnelle Beantwortung!!!
5 Antworten
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der "Festvertrag" bereits geschlossen. Dann gilt der auch und kann nur noch durch Kuendigung oder im beiderseitigen Einverstaendnis durch Aufhebungsvertrag beendet werden.
Da deine Bekannte einem Aufhebungsvertrag sicher nicht zustimmen wird, bleibt nur die Kuendigung. Wenn sie schwanger ist, unterliegt das unbefristete Arbeitsverhyaeltnis aber den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und eine ordentliche Kuendigung durch den Arbeitgeber ist somit (fast) unmoeglich.
Dass der ehemals befristete Vertrag am 31.1. endet, ist voellig unbedeutend, wenn der Uebergang in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis bereits vertraglich vereinbart wurde.
Ein Behindertenheim ist ja kein Kleinbetrieb. Wenn sie den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hat, gilt er auch ab dem 1.2. Dass sie jetzt schwanger geworden ist, ist eine natürlich Sache. Wieso muss sie sich denn unbedingt bereits in der 4. SSW. den Mütterpass ausstellen lassen. Das sieht ja dann erst recht so aus, als hätte sie nur gewartet, bis sie die Festanstellung hatte.
Jetzt mal ne Gegenfrage: Würdest du eine Arbeitnehmerin, die du gerade fest eingestellt hast weiterbeschäftigen wollen wenn sie dich nicht über ihre Schwangerschaft informiert nur um die Probezeit zu überstehen?
Hätte ich den Fall bei mir im Unternehmen, wäre die fristgerechte Kündigung am nächstmöglichen Termin in der Post... Wie soll so ein Vertrauensverhältnis entstehen? Gerade in einem Arbeitsbereich, in dem Vertrauen sehr wichtig ist !?!
Ich denke ja auch so und habe ihr auch diesen Rat auch gegeben. Wenn sie aber die Bescheinigung vom Frauenarzt abgibt, sieht der AG doch, dass sie vor Festvertragsbeginn schon schwanger war.... Ist das Rechtlich in Ordung ????
Sie muss nichts vorlegen! Es geht den Chef absolut nichts an wann sie von ihrer Schwangerschaft erfahren hat.
Wo habe ich denn geschrieben das die schwangere Frau gekündigt werden soll???
Ich habe geschrieben dass bei mir die Kündigung am nächstmöglichen Termin erfolgen würde. Das würde wohl auch der Großteil der Arbeitgeber so handhaben...
Festvertrag- da gibt's keinen nächstmöglichen Zeitpunkt! Ohne Abmahnung und triftigen Grund keine Kündigung. Erstrecht nicht wegen 'ungünstig gelegener Schwangerschaft'!
So ein Unsinn...
Ein Arbeitnehmer kann nach dem Mutterschutz ohne Probleme gekündigt werden, ohne Abmahnungen usw...
Nur wenn kein Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht (es sich also um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 regelmaessig beschaeftigten Vollzeitkraeften handelt). Ohne Vorliegen eines berechtigten Grundes kann zwar auch bei bestehendem Kuendigungsschutz gekuendigt werden, dies allerdings keinesfalls problemlos weil das Arbeitsgericht die Kuendigung dann im Falle einer Kuendigungsschutzklage fuer unwirksam erklaeren wuerde.
Nebenbei bemerkt, ist diese Schwangerschaft nicht geplant gewesen. Meine Frage lautet: besteht Kündigungsschutz, wenn sie die Bescheinigung vom Frauenarzt ihrem AG abgibt? oder kann der AG vom Festvertrag zurücktreten ???
Hätte ich den Fall bei mir im Unternehmen, wäre die fristgerechte Kündigung am nächstmöglichen Termin in der Post...
Was hier allerdings fruehestens 4 Monate nach der Entbindung zulaessig waere.
deine aussage ist dem gestz völlig egal.du kannst das gern probieren.wunder dich aber nicht das wenn ihr euch vor gericht trefft sie dann immer lachen muss.im übrigen solltes du mal richtig lesen es geht von einem befristeten in einen unbefristeten AV über.sie hat also schon ihre probezeit weg.
fast alle komentare sind hier voll fehl am platz.DERCAM hat es voll richtig gesagt.du hast bereits den festvertrag unterschrieben.jetzt kannst du ihm auch deine schwangerschaft sagen wenn du es magst.was du aber bis zur niederkunft gesetzlich nicht tun musst.PUNKT
Sie darf die Schwangerschaft so lange verheimlichen wie sie will. Ich würde es definitiv erst sagen wenn der Festvertrag gilt. Was der Chef dann denkt kann ihr herzlich Schnuppe sein.
Ja, schei* s auf das was der Chef denkt... Schliesslich hat man ja mit dem nix mehr zu tun... Ach warte... stimmt ja gar nicht... den sieht man ja im dümmsten Fall tagtäglich...
Echt sinnvoller Rat...
In so einem Fall ist man sich nunmal selbst der nächste. Ganz einfach! Lieber den Chef gegen sich als arbeitslos werden. Außerdem scheint es ja so zu sein dass sie längere Zeit ausfällt.
Mit der Einstellung ist man seinen Job danach eh los...
Mit offenen Karten besteht zumindest bei einem sozial veranlagten Chef die Möglichkeit auch später weiterbeschäftigt zu werden und das sogar mit einem intakten Vertrauensverhältnis...
Danach steht erstmal Elternzeit an. Genug Zeit also in der sich das mit dem Chef wieder legen kann oder sie sich was neues suchen kann.
Auf 'die soziale Ader' des Chefs zu hoffen wäre sehr naiv.
Wenn der Festvertrag bereits geschlossen wurde, gilt er schon jetzt und das ehemals bis zum 31.1. befristete Arbeitsverhaeltnis ist bereits in ein unbefristetes uebergegangen.
Eine schwangere DARF er überhaupt nicht kündigen! Außerdem wäre sie schön blöd wenn sie es jetzt schon sagen würde. Ihr Vertrag würde auslaufen und sie wäre arbeitslos. ..toll. In den ersten 12 Wochen sagt man es außerdem grundsätzlich nicht- da kann noch viel zu viel passieren.