Die ausgelernte MFA Leonie Reichert ist schwanger. Sie erzähit ihrem Arbeitgeber jedoch nichts von der Schwangerschaft. Beurteilen Sie diesen Fall.?

5 Antworten

Erst einmal wird hoffentlich passieren, dass sie Mutter wird.

Damit haengt dann natuerlich noch ganz viel zusammen, das ebenfalls passieren wird.

Jede Frau ist verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Gravidität mitzuteilen, sobald sie weiß, daß sie schwanger ist. https://www.arbeitsrechte.de/schwangerschaft/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GutenTag2003  11.05.2022, 15:12

Womit begründest Du das ? ... die Pflicht.

GutenTag2003  11.05.2022, 15:25
@Rapunzel324

Darum geht es nicht.

Die Regeln nur, sobald die Schwangerschaft bekannt ist.

Wird sie nicht bekannt gegeben oder erkannt, wirken sie nicht.

Rapunzel324  11.05.2022, 15:28
@GutenTag2003

Die MFA ist verpflichtet die Gravidität ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Punkt. Nebenbei bemerkt, ich bin Ärztin, daher kenne ich mich zu dieser Thematik etwas aus.

GutenTag2003  11.05.2022, 16:42
@Rapunzel324

Macht sie es nicht, ab ins Gefängnis?

Familiengerd  11.05.2022, 17:10
@GutenTag2003
Die Regeln nur, sobald die Schwangerschaft bekannt ist.

Auweia!

Man kann ja wohl kaum etwas mitteilen, wovon man (noch) nichts weiß!

Macht sie es nicht, ab ins Gefängnis?

Eine ziemlich unsinnige Bemerkung!

Im Übrigen hat Rapunzel 234 in bestimmten Fällen Recht (siehe meinen Kommentar zu ihrer Antwort).

Grinzz  11.05.2022, 17:11
@Rapunzel324
Nebenbei bemerkt, ich bin Ärztin, daher kenne ich mich zu dieser Thematik etwas aus.

Seit wann sind denn Ärzt*innen die Profis im Bereich "Rechte und Pflichten"? Sollten das nicht eigentlich die Jurist*innen sein?

Familiengerd  11.05.2022, 17:15
@Grinzz
Seit wann sind denn Ärzt*innen die Profis [usw.]

Das sollten Ärzte wissen, weil sie schließlich auch gegebenenfalls individuelle Beschäftigungsverbote für Schwangere aussprechen müssen.

Grinzz  11.05.2022, 17:18
@Familiengerd

Dieser Logik folgend müsste mein Dachdecker auch abschätzen können, wie das Wetter wird, damit er seinen Arbeitnehmern rechtzeitig frei geben oder sie einteilen kann. Und dennoch hören sie auf den Wetterbericht... 😉

Ich meine nur, ein Schuster sollte bei seinen Leisten bleiben.

Familiengerd  11.05.2022, 18:26
@Grinzz

Offensichtlich hast Du nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

Es gehört zu den Aufgaben von Ärzten, gegebenenfalls Beschäftigungsverbote für Schwangere auszusprechen! Sie müssen also wissen, welche Tätigkeiten Schwangere nicht ausüben dürfen! Sie müssen sich also mit dieser speziellen Materie auskennen. Und die ist eben weniger ein Gebiet für Rechtsanwälte - allenfalls dann, wenn es darüber zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Dein "ein Schuster sollte bei seinen Leisten bleiben" geht also völlig fehl!

GutenTag2003  11.05.2022, 18:55
@Familiengerd
Auweia

Nun weißt Du ja, wie es mir mit Dir immer wieder geht.

Nur, bei Dir ist es kein Lapsus.

GutenTag2003  11.05.2022, 20:05
@GutenTag2003
Die Regeln nur, sobald die Schwangerschaft bekannt ist.
Auweia!

Du bist der Einzige der das verstanden hat

  • Regeln sind Regeln.
  • diese Regeln gibt es auch, wenn keine Schwangerschaft besteht
  • sie sind allerdings dann anzuwenden, sobald eine Schwangerschaft angezeigt wird.

Zu Deinem Verstehen ...

Auweia, Auweia, Auweia, Auweia, Auweia, Auweia

Es tut schon weh, Dich so erleben zu müssen.

GutenTag2003  11.05.2022, 20:16
@GutenTag2003
Im Übrigen hat Rapunzel 234 in bestimmten Fällen Recht (siehe meinen Kommentar zu ihrer Antwort).

Ihr beide habt die Frage des FS nicht verstanden. Bei einem von Euch bin ich nicht sicher ob das nicht symptomatisch ist.

Zum mitlesen (... kann sein dass Du blind drauf losgeschrieben hast)

Sie erzähit ihrem Arbeitgeber jedoch nichts von der Schwangerschaft. Beurteilen Sie diesen Fall.?
Grinzz  11.05.2022, 20:54
@Familiengerd
Sie müssen also wissen, welche Tätigkeiten Schwangere nicht ausüben dürfen! Sie müssen sich also mit dieser speziellen Materie auskennen.

Was hat das mit der Frage zu tun? Es geht doch darum, ob die Schwangere ihre Schwangerschaft mitteilen muss bzw. was passiert, wenn sie es nicht tut. Es geht nicht darum, was sie danach noch darf oder nicht...

Familiengerd  11.05.2022, 21:27
@Grinzz
Was hat das mit der Frage zu tun?

Ich habe mich auf DEINE Aussagen bezogen!

Grinzz  11.05.2022, 21:29
@Familiengerd

Meine Aussage bezieht sich darauf, dass Ärzt*innen sich in Rechtsfragen möglicherweise weniger gut auskennen als Jurist*innen.

Die Frage hier ist eine juristische, keine medizinische. Also ergäbe deine Einlassung dazu keinen Sinn.

Familiengerd  11.05.2022, 21:44
@GutenTag2003
diese Regeln gibt es auch, wenn keine Schwangerschaft besteht

Auweia.

Es gibt bestimmte Regeln, die in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft im Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Wie soll man denn diese Regeln anwenden, wenn von einer Schwangerschaft nichts bekannt ist?!?

Deine "Argumentation" ist einfach nur (bewusst polemischer?) Blödsinn.

Ihr beide habt die Frage des FS nicht verstanden.

Aber Du, ja?

Du hast eine Aussage von Rapunzel324 kommentiert, aber sachlich falsch (ist bei Dir aber ja nicht ungewöhnlich), und ich habe Deine Aussagen dazu kommentiert.

Dass Du Sinnbezüge polemisch bewusst oder aus Unfähigkeit falsch herstellst und Hinweise darauf ignorierst oder erneut in falsche Zusammenhänge stellst, ist ja nicht neu und gehört wohl zu Deiner "Taktik".

GutenTag2003  11.05.2022, 21:46
@Familiengerd
Dass Du Sinnbezüge polemisch bewusst oder aus Unfähigkeit falsch herstellst 

Darin bist Du doch Meister, wie man immer wieder lesen kann.

TiPP: Bevor Du wie ein I... durch meine Antworten/Kommentare rennst, lese die Frage des FS.

... sofern Du mal dazu in der Lage sein solltest.

Das könnte Dir die Möglichkeit eröffnen mal etwas zu verstehen.

Familiengerd  11.05.2022, 21:48
@Grinzz
Meine Aussage bezieht sich darauf, dass Ärzt*innen sich in Rechtsfragen möglicherweise weniger gut auskennen als Jurist*innen.

Die Frage eines Beschäftigungsverbotes ist aber erst einmal keine juristische Frage, sondern eine des Arbeitsschutzes und der Medizin!

GutenTag2003  11.05.2022, 21:55
@Familiengerd
Wie soll man denn diese Regeln anwenden, wenn von einer Schwangerschaft nichts bekannt ist?!?

Muss man das denn?

Werden denn die Regeln bei jeder Schwangerschaft neu verfasst und veröffentlicht?

Überlege mal, was Du so von Dir gibst. Es ist erschreckend. Nur blindes Drauflosgerenne. Du solltest es besser können, wenn Du schon so laut bist.

Grinzz  11.05.2022, 23:31
@Familiengerd
Die Frage eines Beschäftigungsverbotes ist aber erst einmal keine juristische Frage, sondern eine des Arbeitsschutzes und der Medizin!

Wir nähern uns dem Kern... 😉

Ja, ich stimme dir zu. Ein Beschäftigungsverbot ist (auch) medizinisch. Nur geht es hier überhaupt nicht um ein Beschäftigungsverbot, egal wie sehr du es herbeiredest 😁

Es geht um mögliche Konsequenzen beim Verschweigen der Schwangerschaft.

Familiengerd  12.05.2022, 09:58
@Grinzz
Nur geht es hier überhaupt nicht um ein Beschäftigungsverbot, egal wie sehr du es herbeiredest

Es ist schon erstaunlich, dass es immer wieder User gibt, wie auch Du hier (und GutenTag2003 hat es darin zu fast schon "demagogischer Meisterschaft" gebracht), die einen Kommentar schreiben, der selbst mit der Frage nichts zu tun hat, sich dann aber, wenn man diesen Kommentar erwidert, darauf zurückziehen, dass die Erwiderung nichts mit der Frage zu tun habe.

Bei der Diskussion jetzt/hier, geht es tatsächlich nicht um die Frage selbst, sondern um Deinen Kommentar "Seit wann sind denn Ärzt*innen die Profis im Bereich "Rechte und Pflichten"? Sollten das nicht eigentlich die Jurist*innen sein?" auf den Hinweis von Rapunzel324 "Nebenbei bemerkt, ich bin Ärztin, daher kenne ich mich zu dieser Thematik etwas aus."!

Und auf diesen Deinen Kommentar habe ich mich bezogen, nicht auf die Frage!

Nur muss ich inzwischen bezweifeln, dass Du dem folgen kannst ...

Familiengerd  12.05.2022, 10:02
@GutenTag2003

Auf Deine "Spielchen", demagogische Hetze und Wortverdrehungen, gehe nicht nicht ein. Das ist mir (um nicht zu sagen: Du bist mir) einfach zu infam und blöde.

Rapunzel324  12.05.2022, 10:33
@GutenTag2003

Auf ein Neues! Der Arzt darf in einem Vorstellungsgespräch die MFA nicht nach einer Gravidität fragen. Kommt es zu einer Anstellung und die MFA ist schwanger, muß sie dieses ihrem Arbeitgeber - Arzt mitteilen, sobald sie weiß, das sie schwanger ist. Dazu gilt das Mutterschutz - und das Infektionsschutzgesetz. Schwangere Mitarbeiter haben in einer Arztpraxis besondere Rechte, d.h. es kann nicht nur ein Beschäftigungsverbot ausgeteilt werden, sondern ihre Tätigkeiten werden eingeschränkt. Kein Blut abnehmen, kein Röntgengerät bedienen, keine Urinuntersuchungen durchführen etc. Die schwangere MFA ist an der Anmeldung tätig, Verwaltung. Hier ist das genau beschrieben: https://www.doctors.today/kinder/a/wann-darf-die-mfa-nicht-mehr-arbeiten-1717174

GutenTag2003  12.05.2022, 10:34
@Rapunzel324

Lies die Frage des FS. Um etwas anderes geht es nicht.

GutenTag2003  12.05.2022, 11:03
@Rapunzel324

... ja aber Du orientierst Dich nicht an dem, was dem FS interessiert.

Eine Doktorarbeit hat er nicht abgefragt. Sondern ...

Sie erzähit ihrem Arbeitgeber jedoch nichts von der Schwangerschaft.
Das wäre der Fakt.
GutenTag2003  12.05.2022, 11:12
@GutenTag2003

Ergänzung:

Alle Deine Begründungen ändern nichts am Fakt:

Sie erzähit ihrem Arbeitgeber jedoch nichts von der Schwangerschaft.

Um nichts anderes geht es.

Das zu verstehen scheint wohl eine unüberwindbare Hürde zu sein. nicht nur für Dich. (Familiengerd begleitet Dich in diesem Dilemma, mit heftigem Getöse)

Rapunzel324  12.05.2022, 11:20
@GutenTag2003

Quod erat Demonstrandum! Finis!

Grinzz  12.05.2022, 14:16
@Familiengerd

Okay, letzter Versuch. Diesmal mit Hergang.

  1. Frage des FS nach möglichen Konsequenzen beim Verschweigen der Schwangerschaft
  2. Antwort von Rapunzel, dass eine Pflicht zur Mitteilung bestünde
  3. Kommentar von GutenTag, womit diese Pflicht denn begründet würde
  4. Kommentar von Rapunzel, dass sie es wissen, weil sie Ärztin sei
  5. Meine Frage, warum für diese Frage (es geht noch immer um die angebliche Pflicht zum Melden) Ärzt*innen denn das Fachwissen haben und nicht etwa Jurist*innen
  6. Plötzlich kommst du mit einem (zuvor nirgendwo erwähnten) Beschäftigungsverbot um die Ecke.

Du hast zwar sicherlich Recht, dass Ärzt*innen sich mit einem Beschäftigungsverbot auskennen. Aber darum ging es nie. Und es ist auch egal, wie sehr du an den Fakten zu rütteln versuchst und mir vorwirfst etwas aus dem Zusammenhang zu reißen 😅

Rapunzel324  12.05.2022, 15:14
@Grinzz

Letzter Versuch! Die MFA verschweigt ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft. In diesem Fall arbeitet die MFA weiter auf gewohnte Weise. Sie nimmt Blut ab, lagert Patienten um etc. Der Arzt ist über ihre Schwangerschaft nicht informiert. Ist der Arzt informiert, muß dieser eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung erstellen, laut Arbeitsschutzgesetz. Das heißt, wenn die MFA z.b. Blut abnimmt und sich dabei infiziert, ist sie es selber schuld. Hätte sie die Gravidität sofort mitgeteilt, wäre diese Tätigkeit entfallen. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Diese-neuen-Pflichten-beim-Mutterschutz-muessen-Praxis-Chefs-kennen-223143.html

Grinzz  12.05.2022, 16:05
@Rapunzel324
Ist der Arzt informiert, (...)

Und wenn nicht?

Es geht doch gerade darum was passiert, wenn diese Information nicht übermittelt wird.

Du und Familiengerd habt wunderbar und nachvollziehbar aufgeführt was passieren muss, wenn die Schwangerschaft mitgeteilt wird. Toll! Danke! Aber darum geht es ja gar nicht. Es geht ja darum was passiert, wenn die Schwangerschaft verschwiegen wird. 😅

Du sagst: Sie muss es mitteilen. Die Frage wonach diese Pflicht besteht, hast du aber bisher nicht beantwortet. Du hast lapidar auf das Mutterschutzgesetz verwiesen, welches aber die Rechte der werdenden Mutter regelt. Was ist denn, wenn die werdende Mutter darauf verzichten möchte?

Weiter verweist du (in derselben unkonkreten Weise) auf das IfSchG. Aber wonach genau soll sich denn die Verpflichtung ergeben? Diese Frage ist bisher unbeantwortet geblieben.

Ganz offenkundig weißt du das nicht. Ist aber nicht schlimm. Ich wüsste die Antwort nämlich auch nicht. Allerdings stelle ich dann auch solche Thesen nicht auf 😉

Rendric  11.05.2022, 15:17

Hast du dir diesen Artikel überhaupt durchgelesen? Es gibt keine generelle mitteilungspflicht. Das sind Ausnahmen, die sich aus Treuepflicht ergeben können, etwa dann, wenn die Schwangere eine wichtige Position einnimmt, für die es schwer wird einen Ersatz zu finden und diesen einzuarbeiten.

Ansonstne ist eine Schwangere nicht verpflichtet, die Schwangerschaft umgehend mitzuteilen. Es wird empfohlen, da erst mit dem Wissen über ie Schwangerschaft das Mutterschutzgesetz in Kraft tritt und der AG Rücksicht nehmen muss.

Familiengerd  11.05.2022, 17:07
Jede Frau ist verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Gravidität mitzuteilen, sobald sie weiß, daß sie schwanger ist.

Das gilt aber nicht generell, sondern nur dann, wenn die Schwangerschaft Einfluss auf die ausgeübte Tätigkeit hat wegen der dabei gegebenen Gefährdung der Schwangeren und des Kindes, z.B. in medizinischen Berufen (wie in den Beispielen in Deinem ergänzenden Kommentar).

Ansonsten ist die Information an den Arbeitgeber eine "Soll"-Bestimmung, keine "Muss"-Bestimmung.

Solange der Arbeitgeber nicht selbst erkennen kann, dass sie schwanger ist

  • ist es ihr Risiko
  • kann sie keinen Arbeitsschutz nach dem Mutterschutzgesetz während dieser Zeit erhalten

Der Worst Case wäre ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund eines Arbeitsunfalles, der bei Kenntnis der Schwangerschaft durch die dann erfolgten Massnahmen hätte verhindert werden können.

In diesem Fall könnte sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden, z.b. durch den Vater des ungeborenen Kindes, der im Streit mit der werdenden Mutter(seiner Ex-Partnerin/Frau) liegt.

Im Normalfall helfe ich nicht bei Hausaufgaben, aber das Thema liegt mir am Herzen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Grinzz  11.05.2022, 17:08
In diesem Fall könnte sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden, z.b. durch den Vater des ungeborenen Kindes, der im Streit mit der werdenden Mutter(seiner Ex-Partnerin/Frau) liegt.

Nein. Strafrechtlich beginnt das Leben erst mit der Vollendung der Geburt, streitig ist ob es bereits mit Einsetzen der Wehen beginnt. Jedenfalls gilt das Ungeborene hier nicht als Mensch iSv § 222 StGB. Eine fahrlässige Tötung kann also schon gar nicht vorliegen.

Zudem kann der Ex-Mann auch gar nicht anklagen. Das Anklagemonopol liegt bei der StA.

Wieso machst du deine Hausaufgaben nicht alleine?!

Wenn der AG nicht weiß das er sih ans MSchuG halten muss, kann er das auch nicht. Ihr passiert erstmal nichts, passiert ihr etwas ist sie denn aber selber schuld. Denn der AG konnte ja nie für besseren Arbeitsschutz sorgen.

GutenTag2003  11.05.2022, 15:04
Die Frage nach einer Schwangerschaft ist laut Rechtsprechung unzulässig

Unsinn.

Das betriff die Frage bei einer Einstellung / Vorstellungsgespräch

anTTraXX  11.05.2022, 15:10
@GutenTag2003

Mea Culpa da habe ich was umgedichtet.