Versetzung in der Schwangerschaft trotz mit Kinderbetreuung kollidierenden Arbeitszeiten?

5 Antworten

Wenn der neue Arbeitsplatz gegen keine Schutzgesetze verstößt, ja.

Scholi1987 
Fragesteller
 05.01.2019, 18:42

aber mein Arbeitgeber kann doch nicht über meine Arbeitszeiten bestimmen, wenn ich nur Teilzeit tätig bin. ich bin doch aufgrund meiner Schwangerschaft nicht in der Lage meinen Job zu wechseln, wenn ich mit den Arbeitszeiten nicht einverstanden bin.

markusher  05.01.2019, 18:47
@Scholi1987

prinzipiell hat er rücksicht zu nehmen als arbeitgeber, aber nicht auf die betreuungszeiten deines kindes. das ist deine sache und die musst du mit dir selbst klären. wenn du die betreuung nicht sicherstellen kannst, dann kannst du nachfragen ob es möglich wäre. berücksichtigen muss er es nicht. mal über beschäftigungsverbot nachgedacht?

Novos  05.01.2019, 18:47
@Scholi1987

Er muss die Schutzgesetze einhalten und dich im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen.

Scholi1987 
Fragesteller
 05.01.2019, 18:50
@markusher

oh mein gott das wäre die Hölle für mich. Ja ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in meinem derzeitigen Tätigkeitsfeld nicht bleiben kann (stationäre Jugendhilfe, allein im Dienst, unvorhersehbare Situationen, hohes Gewaltpotential und ungewisse Krankheiten beim Eintreffen) daher habe ich ja riesige Angst vor einer Versetzung in den ambulanten Bereich. aber um auf meine Stunden zu kommen müsste ich täglich kommen, mein ganzes Leben umkrämpeln. ich heule schon nur bei dem Gedanken meinen 4 Jährigen Sohn bis 18 Uhr in die Ganztagesbetreuung schicken zu müssen wegen ein paar Monaten.

Dein Arbeitgeber muss sich nur an die Gesetze halten. Er hat dich jetzt von der Nachtschicht abzuziehen. Er hat deine Gefährdung am Arbeitsplatz auszuschließen.

Er kann dich auch NichtSchwanger von der Nachtschicht abziehen, sofern deine Arbeitstage nicht explizit in deinem Arbeitsvertrag aufgeführt sind.

Er muss keine Rücksicht auf deine Freizeitgestaltung und dein privates Umfeld oder die Öffnungszeiten der Kita nehmen.

Evtl. könntest du um die Frühschicht bitten, falls besser für dich zu organisieren.

Inwieweit dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen müsste, sollte, könnte - musst du mit deinem Arzt klären.

Scholi1987 
Fragesteller
 06.01.2019, 08:42

Grundsätzlich bin ich mir da nicht sicher. Ein ganztagesplatz fliegt nicht vom Himmel, auf sowas wartet man ggf ein halbes Jahr. Ich denke nicht dass er im härtefall erwarten kann, dass ich von jetzt auf nachher jemanden habe. Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn ich klagen würde (wozu es sicher nicht kommen wird) im Einzelfall recht bekommen würde. Bei Freizeitgestaltung ist es natürlich etwas anderes aber in dem Fall geht es um ein unbetreutes kind.

ja das darf er, da er so dafür sorgt, dass die schutzgesetze eingehalten werden. wie du die betreuung sicherstellst ist deine sache.

Dein Arbeitgeber ist nicht für dein Kind zuständig.

Bild zum Beitrag

Schaut mal hier. Das ist aus den arbeitsrichtlinien des Diakonischen Werkes worauf sich mein Arbeitsvertrag bezieht. Heißt für mich er darf aber sollte nicht.

 - (Recht, Schwangerschaft, Arbeitsrecht)
kabbes69  06.01.2019, 09:58

Moin :-)

soweit so gut. Nach MuSchG muss AG dich jetzt von der Nachtschicht abziehen. Er muss dich nicht freistellen, wenn er Arbeit entsprechend Vertrag und Ausbildung für dich hat.

Du bist hier durch den 2. Absatz etwas geschützt. Der AG kann dies aber immer aushebeln mit Organisationsänderung, geändertem Personalbedarf, betrieblichen Gründen.....

Der AG ist nicht verpflichtet dir einen Arbeitsplatz „zu backen“, damit du die Familie organisiert bekommst. ( hierzu zählt auch die Allereinerziehende mit minderjährigem Kind) Dann ist er gezwungen dir die betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

Ich habe genug Bekannte, die exakt aus diesen Gründen ihren kirchlichen AG im Krankenhaus verlassen haben. Unvereinbarkeit Schichtplan mit Familie, dies tlw. nach 25 Dienstjahren.