2 Lohnzahlungen in einem Monat, wie berechnet das Jobcenter und eine Frage zu Überstundenauszahlung
Ich beginne ab Oktober bei einem neuen Arbeitgeber (Teilzeit). Bis dato war ich bei einem Anderen (400€). Leider reicht aber der Verdienst nicht aus und ich muß weiterhin aufstocken. Nun wird es aber im Oktober passieren das ich 2 Löhne ausbezahlt bekomme. Am 15. den 400€ Job und zum Ende Oktober das Gehalt vom Neuen. Die zahlen ein festes Gehalt ohne vorher die Stunden auszurechnen, obwohl ich da auch nach Stunden arbeite, wird mit einem Stundenzeitkonto von Monat zu Monat untereinander verrechnet. Deshalb wurde mir auch versichert das das Geld ganz sicher vor dem 30./31. da ist. Das Jobcenter kennt auch schon den Bruttobetrag aber nicht Netto.
Nun habe ich aber unterschiedliche Informationen bekommen wie das Jobcenter berechnet. Die Einen sagen es wird auf den Monat angerechenet wo das Geld verdient wurde, Andere widerum meinen es wird auf den Auszahlungsmonat angerechnet. Also was denn nun? Ich würde dann über 800€ Verdienst im Oktober kommen. Müsste dann theoretisch an das Jobcenter was zurück bezahlen, denn Miete wird von denen direkt an den Vermieter überwiesen. Und im Oktober fällt die sehr gering aus, da Heizkosten- und Betriebskostenrückzahlung. Oder muß ich mich darauf einstellen im November nichts zu bekommen?
Und dann wäre noch eine Frage. Evtl. angesammelte Überstunden werden 2 Mal im Jahr ausbezahlt. Und bei der neuen Tätigkeit, Führungskraft, werden ganz sicher jede Menge anfallen. Dann könnte ich sogar weit über meinen Bedarf kommen. Wird das Zuviel dann auf den/die Folgemonate angerechnet oder bin ich 1 Monat lang kein Harz4-Empfänger und kann es nach Herzenslust verprassen?
4 Antworten
Also deine Lohnzahlung erfolgt am 15. des Volgemonates und ist das Gehalt des Vormonates das heist um das klar zu stellen ( Lohn oder Gehalt des Monates vom 1. bis 30. oder 31. Auszahlung am 15. des darauf volgenden Monates) so nun angenommen dein gehalt ist so hoch das es deinen Anspruch beim Jobcenter übersteigt wirst du alle Leistungen die für dich vom Jobcenter geleistet wurden im vollen Umfang zurück zahlen müssen, das ist das Problem mit der Zahlung des Jobcenters, die zahlen im Voraus, und der Arbeitgeber zahlt erst wenn du die Leistung erbracht hast, damit ist eine Zahlungsüberschneidung nicht zu verhindern und somit eine Rückzahlung an den Jobcenter fast unvermeidbat
Also die Löhne werden normalerweise auf den Auszahlungsmonat verrechnet. Wenn du von dem einen Job am 15. Geld bekommst, dann ist das ja der Lohn vom 15. des Vormonats bis zum 15. dieses Monats. Aber wie das Jobcenter das genau berechnet ist auch abhängig vom jeweiligen Ort, deswegen würde ich die mal direkt fragen.
Wenn du einen Monat zuviel erhälst, würde ich es nicht gleich verprassen. Es kann sein, dass dir das dann auf den Folgemonat verrechnet wird.
Bei solchen Sachen solltest du dich nicht schämen, das gleich bein Jobcenter zu erfragen, die können´s dir genau sagen. ;)
Nein, am 15. Oktober bekomme ich das Geld vom September. Die rechnen erst die Stunden genau aus und erst dann wird überwiesen. Manchmal ist es auch schon am 10. drauf. Ist halt ein großes Unternehmen, da dauert es wohl länger.
hallo, es gilt das zuflussprinzip. sprich es wird für den monat angerechnet in welchem das geld ausgezahlt wird. erhälst du im oktober zwei löhne, werden beide angerechnet. da ist es egal ob der eine lohn aus dem verdienst im september und der andere aus dem oktober ist. was du zuviel hast, wird dir nicht auf den folge monat angerechnet, da beginnt wieder das spiel von vorne..
hättest du also z.b im oktober zwei löhne... einer am 15 und einen am 28, dann hättest du wahrscheinlich keinen anspruch auf hartz4. hast du aber im november keinen gehaltseingang, hast du vollen anspruch... kommt dann im dezember wieder lohn am 28 dann wird dieser für den dezember voll angerechnet.. also aufpassen mit dem verprassen ! dem amt ist es latte ob das geld für den monat am 1 oder am 31 kommt, es wird für diesen monat angerechnet. somit kann es dir passieren das du im folgemonat zu wenig geld hast... weil du ja das geld vom 28 für den nächsten monat nutzen würdest... und das amt dir aber rückwirkend das zuviel gezahlte geld abziehen kann...
ich hoffe das war nicht zu umständlich erklärt... *hoff
Also das Geld für Oktober habe ich ja nun schon vom Jobcenter bekommen, plus den Verdienst der noch kommt, wäre dann in etwa genau die Höhe meines Bedarfs. Aber die Miete die von denen überwiesen wird übersteigt es dann wieder. Die wird also bei der Novemberzahlung wieder abgezogen? Falls das so sein sollte bin ich Heidenfroh das ich so sparsam bin und eine fette Rückzahlung bekommen habe, so das die verrechnete Miete im Oktober weniger als 100€ beträgt. :)
Hab ich das so richtig verstanden?
so kompliziert ist das gar nicht... beispiel:
28.09. zahlung jobcenter für oktober 1000.-€ bedarf incl. miete
28.10 zahlung gehalt in höhe von 1600.-€ eingang auf konto im oktober
überzahlung liegt bei 1000.-€ im oktober (abzüglich freibetrag der bei der höhe vom gehalt aber sehr wahrscheinlich nicht relavant sein dürfte)
diese 1000.-€ möchte das amt natürlich wieder haben. also nicht ausgeben !!
für november 1000.-€ bedarf incl. miete
kein gehaltseingang im november somit 0.-€
überzahlung aus oktober - 1000.-€
somit erhälst du im november keine leistung, darum das geld auf keinen fall ausgeben. die 600.-€ die du durchs arbeiten mehr bekommen hast, die sind erst mal dir... (rückzahlung der erhaltenen leistungen im bezugszeitraum lasse ich mal außen vor)
soweit verstanden ? also so wird das hier gehandhabt, hatte erst vor drei tagen das selbe mit meiner schwägerin.. die kam da auch nicht klar, weil ihr mann ständig andere lohnzahlungen erhält. aber nach dem auseinander fummeln des bescheides und googeln konnten wir das nun nachvollziehen und auch für die anderen monate berechnen. bis dato hatten unsere berechnungen gestimmt...
ich bin dahingehend aber kein profi, und würde dir auf jeden fall raten das mehrgeld nicht auf den kopf zu hauen, sondern wirklich auf den bescheid mit der neuberechnung vom amt zu warten...
ach ja was ich vergessen hab.. wegen den 600.-€ die du mehr hast... da greift eben auch dieses zuflussprinzip.. die fließen dir im oktober mehr zu, also sind sie nicht im november als einkommen anzurechnen ... sind ja nicht im november auf dein konto gekommen... also diese regelung greift auf beiden seiten, nicht nur auf der seite vom jobcenter/arge.
erstmal zur 2.ten frage : wenn aus der abrechnung klar hervorgeht, daß es sich um einmalige zahlung handelt brauchst du dich nicht abmelden. erstens macht es unterm strich keinen unterschied und 2. bei neuanmeldung wartest du erst mal wieder monate auf zahlung. 1. frage: dein einkommen wird immer logisch berechnet,will heißen: das gesamte geld, was du diesen monat ausgeben kannst findet auch verrechnung. ist die zalung rückwirkend hast du das geld ja erst im folgemonat zur verfügung...
Und verstehe ich das richtig? Sagen wir mal angenommen, ich bekomme im Mai 1600€ Netto Überstundenauszahlung und mein Bedarf liegt bei 1000€. Dann würde ich einen Monat nichts vom Amt bekommen weil rückwirkend abgezogen. Und was ist mit den 600€? Meins? Oder doch Anrechnung?
Ach man ist das kompliziert >_<