Schriftliches Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) rückgängig machen?
Kann ein schriftlich mitgeteiltes Beschäftigungsverbot des Arbeitgebers rückgängig gemacht werden?
Ich habe von der Personalabteilung meines Arbeitgebers ein schriftliches Beschäftigungsverbot mit Glückwünschen für meine Schwangerschaft erhalten. 2 Tage zuvor hat mich jedoch mein direkter Vorgesetzter angerufen und mir mitgeteilt das ich in meinem alten Arbeitsbereich nicht mehr arbeiten darf und ich nächste Woche leichte Büro Arbeit verichten soll.
Was zählt jetzt ? Wie soll ich mich verhalten?
Für Rückfragen soll ich meine Personalabteilung oder meinen Vorgesetzten kontaktieren
Meine Personalbetreuerin ist in Urlaub für 3 Wochen und die Antwort meines Vorgesetzten kenne ich. Er will mich auf der Arbeit sehen.
Zählt jetzt das schriftliche B.V. oder kann das mündlich mitgeteilte rechtskräftig sein?
4 Antworten
Hier würde ich sagen:
"Papier ist geduldig"
Was meinst Du, wenn Dir etwas passiert, weil Du auf Deinen Vorgesetzten gehört hast? Er könnte ja abstreiten, Dich zur Arbeit beordert zu haben.
Ich würde ihm sagen, dass Du einen offiziellen Wisch von der Perso bekommen hast und er den auf gleichem Weg negieren lassen soll.
Du brauchst auch rechtliche Sicherheit.
Alles Gute und herzlichen Glückwunsch!
Wenn sie im Urlaub ist gehst du zu deinem Chef und zeigst ihm den Brief mit dem Beschäftigungsverbot und, wenn er möchte das du Arbeitest was leicht ist und du auch machen kannst soll er dir das vorher Schriftlich geben. Eigentlich sollte er sich nicht querstellen da er nur leichte Arbeit gibt und sollte es dir auch Schriftlich geben. Hat die Betreuerin keinen Vertreter den du in der Situation um Rat fragen kannst?
Sonst gehe zum Verbraucherschutz und die können dir Rat geben und auch helfen bzw sagen an wen du dich wenden kannst.
Solange er dir nichts schriftliches gibt solltest du dich an das Schreiben halten, nachher passiert was und er schiebt die Schuld auf dich obwohl er wollte das du Arbeiten kommst.
Mal eine kleine Frage, wenn ich darf: Als was hast du denn vorher gearbeitet das von der Personalabteilung ein Beschäftigungsverbot kam?
Das BV zählt.
Bezeiht sich das auf deine "alte" Tätigkeit oder ist das generell? Wenn sich das auf alles bezieht bleibst du zu hause. Wenn sich das auf die alte Tätigkeit bezieht kannst du die leichten Arbeiten machen.
das wäre auch meine Frage. Dort steht meine Berufsbezeichnung und der Name des Arbeitgebers.
Frag mal direkt dort an von wo das BV kommt. Irgendwer wird da schon helfen können.