Beschäftigubgsverbot und Ruhendes Ausbildungsverhältnis?
Hallo,
ich bin zur Zeit im 6 Monat schwanger und befinde mich seit dem 12.06 im Beschäftigubgsverbot, welcher mir von meinem Betrieb ausgesprochen wurde.
Auf Raten der Gynäkologin sollte ich von meinem AG eins bekommen, durch die Hilfe der Bezirksregierung und IHK hab ich nun tatsächlich ein BV bekommen. ( da ich sonst aufgrund der Krankmeldungen finanzielle Einbußen bekommen hätte).
ich mach zur Zeit eine Ausbildung zur Restaurantfachfrau in einer Gaststätte.
ich hab nun folgendes Problem: mein AG hat mir bisher kein Geld bezahlt und argumentierte dies, das er warten würde bis das Geld meiner Krankenkasse kommen würde, meine Krankenkasse jedoch konnte mir da auch nicht genau helfen und sagten mir das mein AG mein Ausbildungsvergütung vorab zahlen muss…
ebenso hab ich Kontakt mit der IHK aufgenommen, diese sagte mir das ich Anspruch drauf hätte, das mein Geld am Ende des Monats kommen muss! Jetzt weiß ich nicht wie das mit einem ruhenden Ausbildungsverhältnis aussieht? Irgend wie klingt alles sehr wiedersprüchivh
und wie sieht es mit BAB aus? Bekomm ich das weiterhin? Ich hab momentan einfach kein Geld und dadurch nun leider mehrere rückbuchubgen
habt ihr Tipps?
Was bedeutet Beschäftigubgsverbot?
Beschäftigubgsverbot bedeutet soviel das ich aufgrund der SS meine bisherigen Tätigkeiten nicht ausüben darf/kann
2 Antworten
Klingt mal wieder typisch, 2 Parteien, die sich gegenseitig den Ball zuwerfen und du stehst in der Mitte und der gehst leer aus. Am meisten druck kannst du bei der KK machen. Bei deinem AG wäre ich vorsichtig, wie kommt der damit klar? Hast das Gefühl, dass er dich bestrafen will?
Ja, ich denke schon, dass dein Arbeitgeber damit ein riesen Problem hat. Ich denke, es ist Rache.
Ja und ich Sitz hier und bin verzweifelt und weiß nicht mehr was ich machen soll.
Kennst den Satz "Karriere und Familie"? Das ist blanker Hohn. Grundlegend würde ich versuchen, dass die KV so schnell wie möglich zahlt. Das Wort "Bezirksregierung" hört sich für mich komisch an, kommst du nicht aus DE?
Doch ich wohne in DE. Bezirksregierung wurde von der Schule eingeschaltet
ok, krass. Sowas kenn ich nicht ^^
Grundsätzlich: Durch die Schwangerschaft darf Dir kein Nachteil entstehen.
Hier ein Auszug von der Seite der IHK Düsseldorf:
"Der Arbeitgeber muss die Ausbildungsvergütung für den Zeitraum fortzahlen, in dem die Schwangere wegen eines Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise nicht arbeitet (sogenannter Mutterschutzlohn, § 11 Abs. 1 MuSchG). Arbeitgebern wird gezahlter Mutterschutzlohn auf Antrag im sogenannten „U2-Verfahren“ von der Krankenkasse der Auszubildenden erstattet (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AAG)."
Soll heißen: Der Arbeitgeber geht in Vorkasse und zahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Das Geld holt er sich von Deiner Krankenkasse zurück. Du musst dafür gar nichts tun.
Aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG):
"§ 18 Mutterschutzlohn
Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen."
Der Arbeitgeber muss Dir also auch die durchschnittlichen Zulagen bezahlen (z.B. Spätschicht- oder Nachtschichtzulage), wenn er welche vor der Schwangerschaft geleistet hat.
Als ich das Thema BV erstmals angesprochen habe, schob er es auf die Ärztin. Diese jedoch hat es tatsächlich empfohlen aufgrund der Tätigkeiten und die Zustände dort. Als das alles nicht half hab ich mich an die Berufsschule und Bezirksregierung gewendet um nach Rat zu fragen was ich machen kann.
ein paar Tage später erhielt ich die Nachricht über das BV und das zudem das Ausbildungsverhältnis ruht. Und somit ich wohl nicht mehr in einem Aktiven Beschäftigungsverhältnis bin.