Arge will Kontoauszüge der letzten 12 Monate
Hallo, Ich bin verheiratet und habe eine Tochter, meine Frau bezieht bereits ALG2 (Mutterschutz) Ich habe im Januar 2013 meine Schule abgebrochen(Fach abi) in der Zeit in der ich in der Schule war, habe ich Bafög bezogen. Von Januar 2013 bis Dezember 2013 habe ich kein ALG oä bekommen, nur Kindergeld und habe hier und da mal ausgeholfen bei Umzügen um über die Runden zu kommen. Nun habe ich im Dezember beantragt das ich in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden soll. Als ich heute einen Termin hatte um zu erklären wie ich über die Runden gekommen bin in der Zeit zwischen Januar und Dezember, wurde mir auch gesagt, dass man die Kontoauszüge der letzten 12 Monate haben wollen würde, ist das rechtens? Reicht es nicht wenn ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlege(nicht kopieren lasse) Ausserdem wurde gesagt, dass ich das Schreiben von der Bafögstelle mitbringen muss, dass kein Bafög mehr gezahlt wird, wie sieht es mit der Rechtslage da aus? Eigentlich ja Sinnlos, wenn man sowieso schon Kontoauszüge vorlegt. Dann wurde mir vorgeworfen ich könnte andere Konten haben, heimlich noch zur Schule gehen und weiter Bafög beziehen, allerdings wurde eine Schulbescheinigung vorgelegt in der ersichtlich ist, dass ich die Schule im Januar verlassen habe. Danke und entschuldigt den langen Text. lg
7 Antworten
12 Monate ist die Regel, ja.
Die wollen die Kontoauszüge und da du ja was von denen möchtest wirst du sie vorlegen müssen.
Lass dir das Ansinnen exakt begründen, denn laut fachlichen Hinweisen der BA zu § 37 SGB II ist die Vorlage der Auszüge der letzten drei Monate verhältnismäßig.
Eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge, einer Kontenübersicht und der Lohnsteuerkarte folgt aus § 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I sowohl für den Erst- als auch für den Weiterbewilligungsantrag. Die Vorlage von Kontoauszügen jedenfalls der letzten drei Monate von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist verhältnismäßig. Dabei besteht jedoch für die Antragsteller die Möglichkeit Empfängernamen bestimmter Soll-Buchungen in den in § 67 Abs. 12 SGB X genannten Bereichen (Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen etc.) die keinen Bezug zu den SGB II-Leistungen haben, auf den Kopien der Kontoauszüge zu schwärzen. Im Verwendungszweck sollte dabei die allgemeine Bezeichnung der Buchung (z. B. „Mitgliedsbeitrag“) und deren Höhe noch erkennbar bleiben. Nicht geschwärzt werden dürfen sämtliche Angaben zu Haben-Buchungen, Kontostände (Saldo am Ende des Auszuges) und insbesondere Soll-Buchungen, die von diesem Gesetz betroffen sind (Mietzahlungen, Heizkosten, Stromzahlungen, Zahlungen für Unterhalt und Versicherungsbeiträge usw., vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 10/08 R = ZFSH/SGB, 282ff.).
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein längerer Zeitraum, erst Recht wenn der sich auf ein ganzen Jahr beläuft, was für Nicht-Selbständige EXTREM ungewöhnlich ist, zumindest den Anschein der Unverhältnismäßigkeit in sich trägt und der SB insofern die Forderung explizit und nachvollziehbar - und das heißt auch inhaltlich und nicht nur unter Nennung der Paragraphen - zu begründen hat.
Weigert er sich oder kann er es nicht, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen willkürlichen Verhaltens und unverhältnismäßiger Forderungen.
Wenn Du Transferleistungen erhalten möchtest, wirst Du schon "die Hosen runterlassen" müssen. Es könnte doch sein, dass Du bereits vor mehr als einem halben Jahr jetzt nicht mehr vorhandene Gelder auf Deinem Konto hattest, die Du abgehoben hast, oder sie woanders angelegt hast. Auch wenn es in bar nun unter Deinem Kopfkissen lagert, hast Du kein Recht auf Transferleistungen, weil Du ja über eigenes Geld verfügst und das Geld der Steuerzahler nicht benötigst.
Ist das denn rechtens? ich meine gelesen zu haben das 6 Monate die rechtliche Obergrenze ist.
Du musst dich leider nackig machen :( Sieh es so: Spiel deren Spiel nach ihren Regeln mit, wenn du deren Geld willst. ;)
Zum Datenschutz: Die Verwendungszwecke der Ausgaben darfst du schwärzen. Die Auszüge müssen nur vorgezeigt werden. Ein kopieren deiner Auszüge ist nicht rechtens.
Für mich ist wichtig, ob die Arge das darf. Gibt es rechtliche Grundlagen dazu? Ich lege wert auf Datenschutz, daher gebe ich so wenig von mir preis wie möglich.