BAföG mehrmalige Anfrage von Kontostand?

4 Antworten

Sie dürfen nicht mal die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen.

Alles was relevant ist, ist dein Vermögen zu Antragsstellung (also an einem bestimmten Stichtag) und das jedes Jahr bei Erstantrag und Folgeanträge. Es geht sie weder deine Ausgaben während des Bewilligungszeitraums an und schon gar nicht VOR dem Bewilligungszeitraum.

Erst wenn ein Verdacht vorliegt, dürfen sie nachfragen. Vorher nicht.

Du musst das alles, was du jetzt ausgefüllt hast, jedes Jahr machen.

Da Ämter u.U.auch Konten direkt einsehen dürfen,stellt sich die Frage nicht.Du bist bei allen staatlichen Leistungen verpflichtet eine wesentliche Veränderung Deines Einkommes,Deiner persönlichen Finanzen mitzuteilen.Ob Du im Lotto gewinnst,eine Erbschaft machst,eine Schenkung bekommst,ein Einkommen von Erheblichkeit erzielst,alles das meldest Du unaufgefordert der bearbeitenden Stelle.Und ja,wenn ein Anhaltspunkt,ein Vorverdacht auf sowas bestünde,kann das Amt das verlangen.Beste Grüße.

Hallo Mrkillefitz,

gute Frage!

Bei mir ist es so, dass ich 3 Monate vor Ablauf meiner Förderungsdauer (müsste auf der ersten Seite deines Bescheids stehen) einen Folgeantrag stellen muss, um weiter Bafög zu bekommen.
Entsprechende Formulare findest du auf der offiziellen Seite. Da sind dann weniger Unterlagen abzuschicken aber:

Das aktuelle "Vermögen" auf dem Girokonto wird weiterhin abgefragt. 
Deswegen wirst du bei jedem Folgeantrag einen Kontoauszug zum aktuellen Kontostand mitschicken müssen. 

Hoffe, das hilft dir weiter!
Beste Grüße.

Das ist ganz unterschiedlich. Manche Sachbearbeiter fordern immer wieder welche an, andere nicht.