Darf Jobcenter von mir trotz Arbeit die Kontoauszüge verlangen?

8 Antworten

Ja, das Jobcenter hat ein Recht darauf. Angenommen das Jobcenter hat für dich im Monat März noch Leistungen gezahlt, du aber bereits im März eine Arbeit hattest und dafür Lohn bekommst.

Das könnte dazu führen, dass du die für Monat März vom Jobcenter erhaltenen Leistungen wieder zurückzahlen musst, weil du ein eigenes Einkommen hast.

Um das zu überprüfen verlangt das Jobcenter Belege, wie Kontoauszüge ect.

Nur wenn sich Zeiträume überschneiden und du in der Zeit (auch) Leistungen bezogen hast.

Wann hast Du denn zuletzt ALG 2 bekommen?

Wenn z.B. Ende Februar letztmalig ALG 2 für März gezahlt wurde, will das JC mutmaßlich anhand der Kontoauszüge prüfen ob Du im März Zahlungseingänge wie z.B. Lohne, Gehalt oder andere hattest.

Diese würde man dann ggf. rückwirkend anrechnen, und es käme ggf. zu einer Rückforderung.

Um Deine Titelfrage zu beantworten: Ja, natürlich.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, daß das JC prüfen will ob Du Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast. Das hinge von Deiner Verdiensthöhe ab.

Das Jobcenter darf deine Kontoauszüge und deinen Arbeitsvertrag und deine Gehaltsabrechnung verlangen.

Denn die Höhe deines Bedarfs ist abhängig von der Höhe deines Gehalts. Viele Leute wissen aber nicht, dass sie trotz Gehalt noch Bedarf haben könnten an aufstockendem ALG II. Daher wollen viele Jobcenter nachschauen, wie hoch das Gehalt wirklich ist, wann es fließen sollte und wann es wirklich fließt.

Es ist aber meist nicht schlimm, wenn du dem Verlangen des Jobcenters nicht nachkommst, weil du nichts mehr benötigst von denen. Denn dann wird einfach die Leistung eingestellt - falls das nicht eh schon passiert ist.

Anders sieht es aus, wenn es darum geht, ob die letzten Zahlungen des Jobcenters korrekt waren oder nicht. Hier kannst du helfen, das zu klären. Wenn das nötig ist und du hilfst nicht, kann das Jobcenter die Polizei informieren oder den Staatsanwalt.

Diese können dann beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluss für deine Wohnung und für dein Bankkonto und für die Unterlagen deines Arbeitgebers beantragen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, kann es passieren, dass eines morgens sehr früh die Polizei deine Wohnung stürmt und auch noch das Büro deines Arbeitgebers.

Das könnte leicht verhindert werden durch die Abgabe von Unterlagen, vielleicht auch schon durch einen Anruf oder eine Mail mit der Frage, worum es denn genau geht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du während des aktuell geltenden Bewilligungszeitraum Arbeit aufgenommen hast, dann MUSS das JC das nun anhand der Kontoauszüge prüfen. Sofern der Bewilligungszeitraum um war und du keine neuen Leistungen beantragt hast und DANACH Arbeit aufgenommen hast, brauchen die die Auszüge defacto nicht.