Arbeitsunfall durch Fremdverschulden hab ich anspruch auf Schmerzengeld?

4 Antworten

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...für die Frage nach Schadensersatz + Schmerzensgeld sind 2 Punkte wesentlich zu klären: § 823 I BGB (iVm § 253) BGB verlangt als Verschuldensform des Verursachers "nur" Fahrlässigkeit, also die Mißachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Zudem müsste das Verhalten des Anderen ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Wäre beides zu bejahen, sollten die Ansprüche durchgehen. Dabei wäre der Geschädigte so zu stellen, als wäre das Ereignis nie geschehen. Es wären mithin alle Einbußen + ein angemessenes Schmerzensgeld zu ersetzen...

Ralffietz 
Fragesteller
 26.09.2011, 16:15

Vielen Dank habe mir einen Kollegen von Ihnen gesucht welcher die ansprüche für mich durchsetzt. Der Fall , da fremdverschulden vorliegt , ist eindeutig.

Falls ein Fremdverschulden vorliegt, kannst du Schmerzengeld auf dem zivilrechtlichen Weg geltend machen.

Du hast Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Schadenersatz beinhaltet auch den Verdienstausfall -- also das Geld, was Du voraussichtlich verdient hättest, wenn Du gearbeitet hättest. Entsprechend also auch die Zulagen. Du solltest Dich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Den muß dann sowieso die Gegenseite zahlen - in diesem Fall wohl die Firma, bei der der Staplerfahrer angestellt war.

Daraus ergibt sich sicher kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Staplerfahrer hätte dazu Vorsätzlich oder ganz grob fahrlässig handeln müssen.

skyfly71  21.09.2011, 12:38

Dann hätten Opfer von Verkerhsunfällen im Regelfall keinen Anspruch auf Entschädigung^^

user1439  21.09.2011, 12:39
@skyfly71

Das ist eine völlig andere Situation.

skyfly71  21.09.2011, 12:49
@user1439

Das ist das gleiche Gesetz^^

user1439  21.09.2011, 12:52
@skyfly71

Aber nicht das gleiche Risiko. Beim Be- und Entladen eines LKW besteht immer ein Grundrisiko, welches evtl. sogar durch schlechte Beladung noch verstärkt war.