Arbeitsunfall durch Fremdverschulden hab ich anspruch auf Schmerzengeld?
beim entladen meines LKW (dies geschah beidseitig ) hat der Staplerfahre ein Bund Prpfile ca.500kg von der einen Seite abgeladen und ein anderes Bund auf der anderen Seite wo ich mich befand und noch die Ladungssicherung entfernte runtergaschmissen.
Nur durch einen beherzten Sprung zur Seite, das Bund fiel aus 3.5m höhe, konnte ich schlimmes vermeiden. Ich stürtzte und brach mir die Mittelhand welche bei einer OP mit Schrauben wieder hergestellt wurde.
Nun stellt sich mir die Frage habe ich anspruch auf Schmerzensgeld?
Der Unfall ereignete sich bei einer Firma die wir beliefern
Da ich ein Grundgehalt plus Zulagen bekomme zahlt mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nur auf mein Grungehalt.
Zulagen sind Alleinfahrerprämie ; Zugehörigkeitsprämie ; Spesen allses ca. 600Euro
4 Antworten
...für die Frage nach Schadensersatz + Schmerzensgeld sind 2 Punkte wesentlich zu klären: § 823 I BGB (iVm § 253) BGB verlangt als Verschuldensform des Verursachers "nur" Fahrlässigkeit, also die Mißachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Zudem müsste das Verhalten des Anderen ursächlich für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Wäre beides zu bejahen, sollten die Ansprüche durchgehen. Dabei wäre der Geschädigte so zu stellen, als wäre das Ereignis nie geschehen. Es wären mithin alle Einbußen + ein angemessenes Schmerzensgeld zu ersetzen...
Vielen Dank habe mir einen Kollegen von Ihnen gesucht welcher die ansprüche für mich durchsetzt. Der Fall , da fremdverschulden vorliegt , ist eindeutig.
Falls ein Fremdverschulden vorliegt, kannst du Schmerzengeld auf dem zivilrechtlichen Weg geltend machen.
Du hast Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Der Schadenersatz beinhaltet auch den Verdienstausfall -- also das Geld, was Du voraussichtlich verdient hättest, wenn Du gearbeitet hättest. Entsprechend also auch die Zulagen. Du solltest Dich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Den muß dann sowieso die Gegenseite zahlen - in diesem Fall wohl die Firma, bei der der Staplerfahrer angestellt war.
Daraus ergibt sich sicher kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Staplerfahrer hätte dazu Vorsätzlich oder ganz grob fahrlässig handeln müssen.
Das ist eine völlig andere Situation.
Das ist das gleiche Gesetz^^
Aber nicht das gleiche Risiko. Beim Be- und Entladen eines LKW besteht immer ein Grundrisiko, welches evtl. sogar durch schlechte Beladung noch verstärkt war.
Dann hätten Opfer von Verkerhsunfällen im Regelfall keinen Anspruch auf Entschädigung^^