Hebt der Branchenzuschlag die außertarifliche Zulage auf?

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Hallo, freiwillige Zulagen können wieder zurückgenommen werden. Insofern greifen bei Dir ja die tariflich vereinbarten Branchentarifzulagen. Wahrscheinlich (ich kenne den Vergleichslohn nicht) kommt ja noch eine zweite oder gar dritte Stufe, da bist Du besser gestellt als mit der einmaligen außertariflichen Zulage. Und grundsätzlich ist es so, dass die höhere Zulage gezahlt wird - das ist so in beiden Tarifverträgen verankert/vereinbart.

Somit fällt die "niedrigere" weg. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen auch wenn es nicht positiv ausfällt ;-)

Diese Frage müßtest Du an einen Arbeitsrechtler richten.Derartige Fragestellungen,besonders in Zeitarbeitsfirmen stellen sich oft.Wenn Du offen gefragt hast,welche Gehaltsbestandteile du haben wirst,in der Probezeit,nach der Probezeit,Anrechnungen von freiwilligen Leistungen,gegenüber tariflichen,etc.könnte es sich um eine Täuschung handeln.Wenn Du ausführlich berichten würdest,in welcher Branche du arbeitest,und um welche Konstellationen es sich handelt,persönliche Zulagen,Erschwerniszulagen,Schichtzulagen,Gehaltserhöhung durch tarifvertragliche Regelung,etc,könnte ich eine Einschätzung geben.Bedenke,eine Zeitarbeitsfirma kann nur existieren,wenn Sie einem Kunden gegenüber eine Leistung erbringt,die günstiger ist,als wenn er diese mit eigenem Personal auf eigene Rechnung und Risiko erbringen würde.Das Problem ist,wenn Du eine berechtigte Forderung stellen würdest,könnte Dein Arbeitsverhältnis belastet sein,oder sogar im schlimmsten Falle die Kündigung erfolgen.Natürlich nicht deshalb,weil Du eine Geldforderung oder Besserstellung erreichen möchtest...sondern weil Du unbequem wirst.Bitte gut überlegen,was Du tun möchtest.Liebe Grüße

Lies deinen Arbeitsvertrag - da steht die Antwort drin. Wenn der dir zu kompliziert ist, geh damit zu jemandem, der ihn versteht.

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