Wer hat Anspruch auf Zulagen der Riester-Rente im Falle einer Scheidung?

7 Antworten

Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, wer die Zulagen auf seinen Vertrag erhält. Im Falle der Scheidung stehen ihm dann auch die Zulagen zu. die Frau kann nur die Zulagen erhalten, wenn sie auch einen eigenen Riestervertrag. Dann müssen die Kinder auch ihrem Vertrag zugeteilt sein. Wem die Kinder zugeteilt werden, bestimmen die Versicherungsnehmer selbst. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.

korrekt

falsch!die frau kann in ihren riestervertrag jederzeit ohne zustimmung vom mann die zulage zurück holen! der mann hingegen braucht die zustimmung der frau!

@malli

Zuerst muss mal gesagt werden, dass es eine Grundzulage gibt und eine Kinderzulage. Dann ist zu klären, wer von beiden einen Riestervertrag hat. Derjenige der einen Riestervertrag hat, erhält auf alle Fälle die Grundzulage. Wenn beide Ehepartner einen Vertrag haben, erhalten beide eine Grundzulage.

Die Kinderzulage erhält derjenige, der einen Riestervertrag hat und der Kindergeldberechtigte ist. Das ist meistens die Frau es kann aber auch der Mann sein. Dies kann nämlich ein Ehepaar handhaben wie es will.

Grundsätzlich gilt: Wer keinen Riestervertrag hat, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage

ei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen. Ein solcher Antrag ist zudem stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb jeweils neu gestellt werden. Innerhalb des Beitragsjahres kann er aber auch nicht widerrufen werden.

Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu.

Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat.

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld/altersvorsorge/kinderzulage.html

Sorry aber das ist so nicht richtig. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, wer die Zulagen auf seinen Vertrag erhält. Im Falle der Scheidung stehen ihm dann auch die Zulagen zu. die Frau kann nur die Zulagen erhalten, wenn sie auch einen eigenen Riestervertrag. Dann müssen die Kinder auch ihrem Vertrag zugeteilt sein. Wem die Kinder zugeteilt werden, bestimmen die Versicherungsnehmer selbst. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.

@Niklaus

Dann stimmen die Seiten anderer Anbieter auch nicht, oder?

Im Normalfall bezieht das Kindergeld, und folglich auch die Kinderzulage, die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile, kann der Vater zum Bezugsberechtigten erklärt werden. Wurde das Kindergeld zurück gefordert, da kein Anspruch auf Auszahlung nicht bestand, wird auch keine Kinderzulage gewährt.

http://www.steuerlexikon-online.de/RiesterRente_Kinderzulage.html

@Niklaus

doch das ist genau so richtig und nicht anders!!! lass dich nicht verunsichern edgar liegt voll daneben!

@Lissa

Zuerst muss mal gesagt werden, dass es eine Grundzulage gibt und eine Kinderzulage. Dann ist zu klären, wer von beiden einen Riestervertrag hat. Derjenige der einen Riestervertrag hat, erhält auf alle Fälle die Grundzulage. Wenn beide Ehepartner einen Vertrag haben, erhalten beide eine Grundzulage.

Die Kinderzulage erhält derjenige, der einen Riestervertrag hat und der Kindergeldberechtigte ist. Das ist meistens die Frau es kann aber auch der Mann sein. Dies kann nämlich ein Ehepaar handhaben wie es will.

Grundsätzlich gilt: Wer keinen Riestervertrag hat, bekommt weder Grund- noch Kinderzulage

Wie beim Kindergeld können sich die Partner enigen, wer die Förderung enthält. Meist enthält derjenige die Kinderzulagen, der das Kindergeld bekommt. Die Partner können sich aber auch anders einigen. So könnte der eine das Kindergeld erhalten und der andere die Kinderzulagen für den Riester-Vertrag. Hat wiederum ein Partner nur einen "abgeleiteten" Anspruch, verliert er im Fall einer Scheidung seinen Förderanspruch. Abgeleitet meint in diesem Zusammenhang, dass er selbst nicht rentenversicherungspflcihtig ist und die Riester-Förderung nur erhält, weil sein Ehepartner Arbeitnehmer ist. Hoffe, dass sich dein Bruder noch nicht ganz zerstritten hat und sich mit seiner Ex-Frau einigen kann.

Hallo Schruffi,

bei dieser Frage kann ich dir weiterhelfen. Wer Anspruch auf die Kinderzulage hat, hängt vom Kindergeldanspruch ab.Anspruchsberechtigter für die Kinderzulage ist grundsätzlich der, dem auch dasKindergeld zufließt. Bei leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern,die im Beitragsjahr miteinander verheiratet sind und nicht dauernd getrenntleben, steht die Kinderzulage - unabhängig von der Festsetzung desKindergeldes  - der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann dieKinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden

Bei nicht verheirateten,geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern erhält nur die Person dieKinderzulage, die das Kindergeld bekommt. Grundsätzlichen Anspruchauf die Zulagen und steuerlichen Vorteile haben alle unmittelbarzulageberechtigten Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung odereiner gleichgestellten Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu deinerEigenleistung erhältst du die Zulagen bestehend aus Grund- und Kinderzulage,wenn du 4,0 Prozent deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in deineRiesterRente einzahlst.

Ich hoffe die Antwort hilft Dir weiter.
Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team

 

Da aus meiner Sicht, diese Riesterrente einen ehelichen Zugewinn darstellt, wird bis zur Scheidung vermutlich geteilt. Danach, wird Dein Bruder seine Grundzulage für sich haben, die Zulage für evtl. vorhandene Kinder stehen dann der Ehefrau zu aber nur wenn Sie einen eigenen Riestervertrag hat. Die Kinder werden meist der Mutter zugeordnet, es sei denn beide haben sich entschieden und mit Unterschrift besiegelt, dass z.b. der Mann die Kinderzulage bekommt. LG