Sachbeschädigung am Auto (Kratzer und Beulen)

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Hat der das mit einem versicherten Fahrzeug unternommen, dann hast Du nochmal Schwein gehabt, dann zahlt seine Versicherung für den Schaden.

 

Aufgrund dessen, dass Du jedoch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet hast, ein Unfall hat nichts mit einer strafrechtlich relevanten Sachbeschädigung zu tun sondern deutet auf eine absichtlich begangene Straftat hin.

 

Und genau dann ist das jetzt blöd gelaufen.

 

Zunächst, Du hast eine Anzeige erstattet. Das ist schonmal ok soweit.

 

Dabei hast Du aber den Namen des Tatverdächtigen angegeben - normalerweise auch nicht schlecht, aber in diesem Fall hast Du Dir damit jetzt leider selbst ein böses Ei gelegt - doch dazu später.

 

Die Polizei wird ein Strafverfahren eröffnen, an dessen Ende von der Einstellung gegen Auflagen bis hin zu einer Verurteilung alles stehen kann. Nur kümmert sich diese nicht um die Begleichung Deines Schadens, die kümmern sich ausschließlich um die Bestrafung.

 

Den Schaden, den musst Du selbst bei dem Täter geltend machen, dieses auf zivilrechtlichem Wege einfordern, mahnen, am Ende einklagen.

 

Du sagst, der ist sowas wie ein notorischer Arbeitsloser, ein Hartz IV aus Überzeugung? Du kannst machen was Du willst, wenn der kein Geld hat, wirst Du auch nichts von dem Geld sehen. Selbst wenn Du klagst und haushoch gewinnst, wenn der kein Geld hat, bekommst Du keines, im Gegenteil, die Kosten für die Klage darfst Du tragen. Wenn Du klagst, will das Gericht die Gerichskosten zunächst von Dir, die gehen kein Risiko ein, dass Dein Gegenüber hinterher nicht zahlen kann, Dein Anwalt wird genau das Gleiche machen und erst einmal von Dir Geld wollen, auch der geht kein Risiko ein.

 

Und dann gewinnst Du, was an sich ja nicht schlecht wäre. Aber der hat nichts, Du bekommst nichts, nicht einmal Deine Auslagen bis dahin zurück. Damit bleibst Du dann auf dem Schaden und den Kosten sitzen. Blöd gelaufen.

 

Und nun zu dem Ei, dass Du Dir da gelegt hast. Hast Du eine Teilkskoversicherung? Die würde zahlen, tut das aber nicht mehr in dem Moment, in dem Du einen Täter benennst, dann könntest Du Dich ja an ihn halten. Damit ist einer bekannt, der das theoretisch zu zahlen hat, und schon sind die raus aus dem Spiel.

 

Hättest Du jetzt Anzeige gegen unbekannt erstattet und den notorischen Arbeitslosen weggelassen, müssten die jedoch zahlen, da man ja nicht weiß, wer es war und Du für genau diesen Fall versichert bist. Das ist das Ei, quasi des Columbus.

 

Wenn Dir also nochmal sowas passiert, jemand macht absichtlich Dein Autochen kaputt und du weißt genau, der Gegner hat kein Geld, dann lass ihn weg, denn dann bekommst Du den Schaden erstattet.

 

 

Bringe am Besten in Erfahrung, ob der Typ wirklich Langzeitarbeitsloser ist und auch sonst kein Vermögen oder eine Haftpflichtversicherung hat.

Wenn ja: Strafanzeige ja, Zivilrechtliche Verfolgung nein!

Zwar magst du gegen ihn ein Urteil erwirken (wenn die Beweislage günstig ist), allerdings bleibst du dann mangels Vermögen des Anderen auf den Gerichtskosten, evtl. Anwaltskosten und deinen Auslagen sitzen - ohne einen Cent zu sehen!

Merke immer: Einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen.

Hatte den Fall bei einer Bekannten: Der dauerbesoffene HARTZler des Dorfes ist alkoholisiert mit dem Rad in ihr geparktes Auto gefahren. Er wurde zur Zahlung verurteilt, im Endeffekt hat die Bekannte nie einen Cent gesehen und hat noch ca. einen Tausender für Gutachter, Gerichtskosten und Anwalt gezahlt.

Vielleicht war er es nicht? Von wo sollte er Name und Anschrift wissen? Anscheinend hatte er mit denen Streit und er wollte ihn eins "auswischen".

OHA WIE VIELE ANTWORTEN GIBST DU AM TAG?

 

Kostenvoranschlag machen lassen und Mahnverfahren einleiten. Besser wäre natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich hatte sowas auch mal vor 20 Jahren, auf das Geld warte ich heute noch. Du musst jede Pfändung und alles vorausbezahlen.

Lass es doch erstmal laufen und warte ab wie die Polizei vorgeht bzw. was dabei rauskommt.

Ausserdem wird der Typ doch versichert sein .. oder??

Lass dich von einem Anwalt beraten. Es gibt Gerichtskostenbeihilfe.