Taxiunfall

8 Antworten

Naja, aus den bisherigen Antworten geht viel falsches und einiges richtiges hervor.

Ich war früher selbst Fahrer, bin mittlerweile Inhaber eines Taxiunternehmens:

Richtig ist: Ein Fahrer KANN haftbar gemacht werden. Fraglich ist: In welcher Höhe.

Dies hängt von der schwere der eigenen Schuld ab!

Regelmäßig unterteilen hier Gerichte in drei Kategorien (abweichend von den meisten Fällen, in denen es nur zwei Stufen der fahrlässigkeit gibt, wird bei Schäden die vom AN zu Lasten des AG veursacht werden meist feiner gegliedert)

  • leichte Fahrlässigkeit Der Fahrer HAT Sorgfalt und Vorsicht walten lassen, jedoch nicht in ausreichendem Maße, hier kann er zu einem geringen Teil zur Begleichung des Schadens herangezogen werden (meist in Höhe der Selbstbeteiligung, regelmäßig 500€) Beispiel: Rangierfehler

  • Fahrlässigkeit Der Fahrer handelte unvorsichtig und nahm bei genauer Betrachtung Schäden billigend in Kauf, die bei entsprechender Vorsicht absolut vermeidbar gewesen wären. Hier kommt es meist zu einer Quotelung des Schadens, oft sind hier Prozesse oder zumindest eine anwaltschaftliche Beratung unvermeidbar. Häufie Quotelung liegt bei 50/50.

Bsp: riskante Wendemaneuver, "leichte" Verkehrsverstöße wie Vorfahrtsmissachtung (NICHT vorsätzlich), Auffahrunfälle etc.

grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz: Hierzu braucht man nichts weiter zu sagen, ein solches Verhalten ist sowohl aus Arbeitsdisziplinarischen als auch aus rechtlichen Gründen nicht tolerierbar, hier kann und MUSS der AN in voller Höhe haften.

AAABER: Egal ob Teil- oder Vollhaftung: Einen gewissen dämpfer gibt es hier noch, nämlich die Gesamthöhe, welche Gerichte regelmäßig (am Beispiel eines Vollbeschäftigten) auf drei Monatslöhne beschneiden.

Weiter wichtig zu wissen:

Die Schadenshöhe umfasst NIE den gegnerischen Schaden, denn dieser wird durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, sondern "nur" deren Beitragserhöhung. Wobei dies auch recht saftige Beträge sind, denn im Gegensatz zu PKW liegen VErsicherungskosten hier nicht bei 750 oder 1000€ im Jahr, sondern um die 2500 (NUR Haftpflicht)

Den eigenen Schaden muss der AN nur in der Höhe gegen sich gelten lassen, wie er MIT Vollkasko gewesen wäre (falls der AG keine VK abgeschlossen hat), d.h. Selbstbeteiligung zzgl. Höherstufung.

Wir hatten unlängst einen Schadensfall, und die Kosten durch die Höhereinstufung des Fahrzeuges betrug 3.800 Euro zzgl. 500 Euro Selbstbeteiligung zzgl. 800€ eigener Schaden am Fzg. (man muss abwägen, ob man den Schaden selbst bezahlt oder über die Versicherung reguliert, beides muss der AN gegen sich gelten lassen.

Kommt es zu einem unklaren Sachverhalt, so muss man als AN natürlich abwägen, wie hoch man denn seinen eigenen Anteil an der Schuld sieht, wie ein Gericht ggf. entscheiden würde und auch was man zahlen kann. Wobei dies nur nachrangig ist, denn man selbst entscheidet ja nicht über die Zahlungspflicht, also kann man dies auch nicht aufgrund der Höhe abwägen.

Hier hilft zunächst einmal eine Beratung beim Anwalt, denn leider kenne ich beide Fälle: Unternehmer die ein gewisses Betriebsrisiko einfach nicht einsehen, und im Zweifelsfalle Mitarbeiter ausbeuten und absolut überzogene Forderungen stellen, aber auch Arbeitnehmer, die sich um nichts scheren, und sich ihrer eigenen Verantwortung frech entziehen wollen. Arbeitnehmer sind zum Sorgfälktigen Umgang mit Betriebseigentum VERPFLICHTET, und ebenso zu sorgfältiger Teilnahme am Straßenverkehr!

Steht nun eine Empfehlung eines Anwaltes fest, wie z.B. 40%Schadensanteil des AN, also bspw. 1200€, so muss man nun abwägen, ob man es zahlt (ggf. auf Raten), dem AG einen Vergleich anbietet, wie etwa 900Euro, dafür keinen Rechtsstreit, oder ob man es eben vor Gericht zerren will.

Schäden passieren eben, dessen müssen sich beide Seiten bewusst sein, und ein jeder trägt eben auch Verantwortung für das, was er tut. Auch als Fahrer habe ich einsichtigerweise schon einen Schaden selbst beglichen.

Grüße aus dem Süden

Andreas Wolff Taxi Wolff Weinheim

So einfach kann man das nicht beantworten. Das kommt darauf an wie groß die Schuld des Arbeitnehmers ist. Bei grob Fahrlässigem Verhalten kann man schon haften. Allerdings gibt es auch Haftungsbeschränkungen. Das ist ein weites Feld. Schau mal im BGB § 619a, "Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers" (BGB kann man googlen)

Dein Freund ist im Sinne des Gesetzes " Erfüllungsgehilfe ". Das heißt er arbeitet im Auftrag und Rechnung auf den Namen des Unternehmers. Der Unternehmer steht somit auch in der " Haftpflicht " wenn wie in diesem Fall vom Arbeitnehmer ein Unfall gebaut wird. Dein Freund muss rechtlich gesehen nicht zahlen, wenn ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist. Der Chef wird ihm allerdings versuchen mit Kündigung zu drohen. Dann bleibt nur noch das Arbeitsgericht. L.G. vom Seestern *

Das Verlangen des Taxiunternehmers ist verständlich: Würde er wegen jedes kleinen Schadens die Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, wären die Beiträge bald unbezahlbar... Er kann den Fahrer in Regress nehmen, wenn dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dagegen kann sich der Fahrer mit dem Abschluss einer Dienstfahrzeugregressversicherung schützen.

Seestern271  11.03.2012, 10:17

Die Antwort ist leider nicht richtig. Es ist natürlich verständlich dass der Unternehmer dem Fahrer den Schaden in Rechnung stellen will, rechtlich aber nicht haltbar. Das Taxi ist quasi ein " Arbeitswerkzeug " mit dem er für seinen Chef das Geld verdient. Aber soetwas geht eben auch mal kaputt. Soetwas nennt man " unternehmerisches Risiko ".L.G. vom Seestern *

JaAl11  11.03.2012, 13:20
@Seestern271

Falsch Seestern, soweit grobe Fahrlässigkeit vorliegt kann man zumindestens den SB vom Fahrzeugführer und bei Vorsatz sogar den ganzen Schaden zurückfordern .... gibt dazu auch genug Gerichtsurteile.

Ich persönlich kenne genug Firmen die sogar bei grober Fahrlässigkeit den Gesamtschaden in Regress nehmen, rechtlich zwar nicht zuläsig, aber bei dem heutigen Arbeitsmarktverhältnis durchaus machbar!

deshalb hat der chef des unternehmens entsprechende versicherungen.

wenn ihm arbeitsvertrag nichst anderes steht, meldet der chef den schaden seiner versicherung und der fahrer muss nicht zahlen.

vielleicht fürchtet der chef, das er in der versicherung hochgestuft wird, ich gluabe nicht das er nur eine teilkasoversicherung hat, wo schäden an eigenen fahrzeigen nicht bezahlt werden.

dein freund sollte im vertrag nahcsehen und dann mit seinem chef sprechen.

wenn die versicherung fragen hat, meldet sie sich