Arbeitsunfall - Auto angefahren ?

3 Antworten

Du warst auf dem Weg zur Arbeit - also Arbeitsunfall!

gutefragenet90  01.09.2015, 15:46

Bei deinem Namen muss ich an Nico Semsrott denken, wegen den Unglückskeksen. xD

Wenn es der direkte Weg zur Arbeit, ohne Umschweife, war dann war es auch ein Arbeitsweg-Unfall.

Versichert sind immer die Wege (Achtung: Gesetzestext) von und zur Arbeitsstätte. Wer dies verinnerlicht wird merken, dass weder Ausgangspunkt noch Zielpunkt in diesem Gesetzestext genauer bestimmt sind.

Die Rechtsprechung hat dieses "Manko" aber enger umschrieben: Die meisten Menschen haben einen Ort, von dem sie aus zur Arbeit starten und zu dem sie auch üblicherweise wieder zurückkehren: die eigene Wohung. Sollte dies mal nicht der Fall sein und die Fahrt beginnt oder endet woanders spricht man von einem "dritten Ort".

Voraussetzung für die Anerkennung eines Wegeunfalles auf dem Weg von oder zu einem dritten Ort:

  • die Länge des Weges zum/vom dritten Ort ist nicht unverhältnismässig länger als der gewöhnliche Weg (mehr als doppelt so weit wird problematisch)
  • der Aufenthalt am dritten Ort hat länger oder sollte länger als 2 Stunden dauern: in einer Zeitspanne von weniger als 2 Stunden wird der Weg nur unterbrochen, setzt man dann seinen Weg fort (wohin auch immer) spricht man von einem Abweg der nicht mehr vom Gedanken getragen war von der Arbeit nach Hause/zum dritten Ort zu kommen. Solche Wege werden mit dem Verlassen des direkten Weges dem privaten Bereich zugerechnet, auch wenn sie an der Arbeitsstelle begonnen haben.

Wenn die beiden Voraussetzungen vorliegen handelt es sich bei deinem Unfall auch um einen Wegeunfall. Den muss dein Arbeitgeber übrigens nicht melden weil es sich um einen Wegeunfall gehandelt hat, dies tut der erstbehandelnde Arzt/D-Arzt oder du selbst.