Mache ich mich jetzt schon strafbar?

8 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Okasaki 
Fragesteller
 04.07.2021, 01:24

Heißt jetzt was genau...? :(

Deine Daten hast du ja sowieso hinterlassen.

Ob du da eine Strafe bekommst kann man so nicht vorhersagen. Die Frage ist, ob man dir Unfallflucht vorwerfen wird.

Aber grundsätzlich ist es besser die Polizei zu informieren. Ruf das, am Unfallort, zuständige Polizeirevier an (unter der normalen Nummer, nicht über den Notruf!) und schildere was genau passiert ist.

Du hast aktuell Fahrerflucht begangen. Wenn du dich jetzt bei der Polizei meldest, dann kann (und wird üblicherweise) deine Strafe deutlich milder ausfallen.

Du könntest aber auch darauf hoffen, dass der Geschädigte sich bei dir meldet und dich nicht anzeigt.

Du hast dich bereits strafbar gemacht, denn so lautet auch der Tatbestand: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", § 142 StGB.

Da nützt kein Zettel unter dem Scheibenwischer, denn den kann der nächste Passant mutwillig entfernen, oder der Fahrer bemerkt den gar nicht, fährt los und weg ist der Zettel.
Du hast vielmehr die gleichen Anstrengungen zu unternehmen, wie die Polizei sie auch durchführen würde, um den Kontakt zum Halter des Fahrzeuges aufzunehmen, so die deutsche Rechtsprechung.

Nein, du kannst es ja sagen das du es vergessen hast und das du ein Zettel hinterlassen hast ich würde aber noch gaaanz schnell dort anrufen bevor es zu spät ist!

Okasaki 
Fragesteller
 04.07.2021, 01:20

Unter welcher Nummer sollte ich anrufen?

Hinata16  04.07.2021, 01:23
@Okasaki

Naja, bei der Polizei aber du hast das Namensschild nicht aufgeschrieben also ist es jetzt schwer heraus zu finden welches Auto das war . Ruf doch in Fach mal die Polizei an und frag dort als Sicherheit (=

MrAnoncow927  04.07.2021, 01:21

Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe.