Auto angefahren , Geschädigter schaltet Anwalt ein. Habe ich was zu befürchten ?

10 Antworten

Hallo lieber Bloodnovsky,

mach dir keine Sorgen. Es ist völlig normal das Geschädigte einen Ra zur Abwicklung des Schadens beauftragen.
DEINE Versicherung wird sich ganz genau anschauen was der Anwalt vorträgt und wenn notwendig dich kostenlos Verteidigen und schützen  

Hat Deine Freundin Fahrerflucht begangen oder nicht?

Wenn alles nach Vorschrift abgelaufen ist, habt Ihr auch von einem Anwalt nichts zu befürchten.

Sie wartete & musste dann zur schule. Wenn sie  daten hinterlässt  ist es keine  fahrerflucht .. außerdem  traf ich  mich  mit ihm

@Bloodnovsky

Wenn sie  daten hinterlässt  ist es keine  fahrerflucht

So einfach funktioniert das nicht.

Die Daten müssen schon im Machtbereich des Unfallgegners angekommen sein. Ein Zettel an die Windschutzscheibe, der beim nächsten Regen zur matschigen Papierpampe wird, reicht nicht.

Wozu ein Anwalt? War doch nur ein kleiner Unfall mit Blechschaden. Die Sachlage ist doch eindeutig. Deine Freundin ist schuld, der Schaden wird von ihr oder der Versicherung beglichen. Da hat doch ein Anwalt nichts bei zu suchen. Aber wenn der Geschädigte meint er müsse das machen...kann dir egal sein.

Wozu ein Anwalt?

Das ist das Recht des Geschädigten, ich übertrage in einem solchen Fall auch alles dem Anwalt.

Zweimal versucht mit dem Unfallgegner ohne Versicherung zu einigen, jedes mal nur Stress gehabt wegen Diskussionen der Schaden sei zu hoch. Seitdem alles nur noch über einen Anwalt, völlig stressfrei für den Geschädigten ;-)

@Antitroll1234

... oh ein Kenner, und schon einige Unfälle, also in der Kartei der Versicherungen geführt, da kann meist auch ein Anwalt nichts beschleunigen.

@schleudermaxe

... oh ein Kenner, und schon einige Unfälle

Ja, zweimal unverschuldet vor etwa 25 Jahren wo ich versuchte diese Unfälle gütlich mit dem Unfallverursacher ohne Versicherung zu regeln.

Dann vor etwa 10 Jahren ist mir auf der AB im Stau einer reingefahren.

Ein weiteres mal auf einem Parkplatz indem mir rückwärts einer reinkrachte.

Erneut vor etwa 4 Jahren nahm mir einer die Vorfahrt.

Ich selbst habe bisher einen Unfall verursacht wegen Unaufmerksamkeit, dies liegt etwa 15 Jahre zurück.

da kann meist auch ein Anwalt nichts beschleunigen.

Und was genau willst Du mir nun mit deinem Sinnloskommentar mitteilen ? Mir geht es da nicht um etwas zu beschleunigen, woraus liest Du das ? Sondern es geht darum das der Geschädigte ein Recht auf einen Anwalt hat, dies ist einfach stressfreier.

Nein, Du hast nichts zu befürchten. Wenn der Unfallgegner einen Anwalt einschaltet ist das seine Sache. Er kann natürlich den Schaden reparieren lassen oder die Schadenshöhe durch einen Kfz-Sachverständigen feststellen lassen und den Betrag dann bei Deiner Haftpflichversicherung abrechnen. Andererseits ist der Unfallgegner verpflichtet, den Schaden klein zu halten. Wenn er bei einem geringen Schaden und klarer Unfallursache/Rechtslage einen Anwalt einschaltet, kann sein, dass die Versicherung die Anwaltskosten nicht erstattet und er diese dann selbst zahlen muss.

eine gute Antwort.

@Arkesilaos

Nur blöderweise falsch. Unabhängig von der Schadenshöhe kann der Geschädigte immer einen Anwalt beauftragen, den die Versicherung des Schadensverursachers bezahlen muss.

Du hast nichts zu befürchten, die Kosten des Geschädigten und auch die Kosten des Anwaltes übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Du wirst im kommenden Versicherungsjahr aber im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft, je nach Schadenhöhe lohnt sich daher der Rückkauf durch Begleichung des Schadens aus eigener Tasche, ob dies sich lohnt informiert dich idR deine Versicherung.

davon ausgehend, dass kein Rabattschutz vereinbart ist.