Kann man Sachbeschädigung im Rahmen eines Unfalls anwenden?
Ich wurde vor einem Monat von einem Auto leicht auf einem Schutzweg angefahren. Konnte mich Gott sei Dank abrollen auf der Motorhaube. Der Unfall war nicht meine Schuld.
Daraufhin hat mich die Wut gepackt und ich habe öfter gegen das Auto getreten, das mich angefahren hat.
Nun wird mir Sachbeschädigung vorgeworfen und gegen die Autofahrerin wird nicht mehr ermittelt.
Kann man bei einem Unfall vorsätzliche Sachbeschädigung anwenden? Warum kommt die Autofahrerin einfach so davon? Und macht sogar ein Plusgeschäft dadurch?!
Kann man das Strafrecht Sachbeschädigung bei Affekthabdlungen anwenden
16 Antworten
Du wurdest nicht verletzt? Dann müsste man der Autofahrerin Vorsatz nachweisen, was wohl nicht möglich ist.
Du hingegen hast vorsätzlich gehandelt. Entsprechend ist es richtig, dass du jetzt ein Verfahren am Hals hast und die Autofahrerin nicht.
Du hast Dich durch dein impulsives und unüberlegtes Handeln ins Unrecht gesetzt. Das war kontraproduktiv, alles was Du jetzt zum Vorgang sagst wird Dir als Schutzbehauptung ausgelegt. Hättest Du nach dem Köpper über die Haube ohne Kaltblechverformung die Uniformierten gerufen wärst Du voll im Recht gewesen. Diese Unbeherrschtheit kann Dich übrigens den Führerschein kosten, wenn Du einen hast. In dem Falle ab zum Anwalt.
Die Affekthandlung aus nachvollziehbaren Gründen wirkt sich strafmildernd aus.
Deine zivilrechtlichen Ansprüche bleiben jedoch auch aufgrund Verfahrenseinstellung gegen den Unfallverursacher davon unberührt.
Zu allererst empfehle ich Dir ein Anti-Aggressionstraining.
Als zweites: es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die auch separat bewertet werden müssen. Der Unfall war möglicherweise fahrlässig. Deine Tat war vorsätzlich.
Auch wenn das Strafverfahren gegen die Autofahrerin eingestellt wurde, heißt es nicht, dass Du kein Schmerzengeld oder Schadenersatz bekommst.
Trotzdem hängen beide Sachverhalte kausal zusammen. Ein guter Anwalt wird Dich strafrechtlich da heraus boxen, indem er das als eine menschlich verständliche Überreaktion auf ein Fehlverhalten der Autofahrerin darstellt. Schadenersatz für die Schäden am Auto zahlst Du trotzdem - hast Du ja auch gemacht.
Genau diese Geschichte erzählst Du dem Anwalt. Den brauchst Du nun leider eh.
Und nicht der Polzei! KEIN WORT ZU POLIZEI ODER STAATSANWALT.
Dass der Unfall strafrechtlich anscheinend nicht relevant ist, heißt nicht, dass Du keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz hast. Auch dafür ist ein Anwalt hilfreich.
Und noch ein Tipp: jeder, der mir sagt, er sei eigentlich ein völlig friedfertiger Mensch, ist das in der Regel nicht.
Natürlich ist das vorsätzliche Sachbeschädigung wenn du absichtlich gegen ein Auto trittst. Wenn du deine Emotionen nicht im Griff hast, wirst du eben dafür bestraft. Mit deinem eigenen Schadensersatzanspruch aus dem Unfall, hat das überhaupt nichts zu tun.
Wie ist das zu verstehen "Auch wenn das Strafverfahren gegen die Autofahrerin eingestellt wurde, heißt es nicht, dass Du kein Schmerzengeld oder Schadenersatz bekommst."
Eigentlich bin ich ein sehr gelassener Mensch, aber die Autofahrerin hat mich angesehen und gehofft, ich würde zur Seite springen oder weglaufen, damit sie durchfahren kann. Sie ist ja im stärkeren Gefährt unterwegs im Vergleich zu mir als Fußgänger. Da habe ich mich nicht beherrschen könne. Angebracht war es nicht, aber mehr als nachvollziehbar schon.