Wertminderung nach Unfall, Neuwagen, 5.000km gelaufen - Wie läuft das?

2 Antworten

einen anspruch auf wertminderungsausgleich hast du nicht. das einzige was du machen kannst, ist den wagen in zahlung zu geben, dir einen vergleichbaren jungen gebrauchten holen, und das bei der versicherung geltend machen...

alternativ kannst du aber auch ein doppelgutachten machen lassen. darin ist der wert des fahrzeuges aufgelistet, wie es jetzt da steht, parallel dazu der wert des fahrzeuges wie er OHNE den unfall wäre... wenn du den wagen in zahlung gibst, und dir dann ein anders fahrzeug beim HÄNDLER kaufst, bekommst du von der Versicherung den differenzbetrag ausbezahlt, allerdings nur, sofern der verkaufserlös des fahrzeuges gleich oder kleiner dem im gutachten taxierten wert ist...

ich würde es aber an deiner stelle FACHGERECHT reparieren lassen, und damit leben, dass das fahrzeug nach diesem Schaden offiziell als Unfallfahrzeug gilt... in spätestens 5 jahren, wenn die 2. HU angestanden hat, macht das im vergleich zwischen einem unfallfreien und einem nicht unfallfreien fahrzeug eine differenz von ca. 100 - 200 € im Listenpreis...

übrigens, wer einen 5 jahre alten wagen kauft, dem ist es (abgesehen davon, dass es VIELEICHT ein sammler sein könnte, scheißegal, ob da ein FACHMÄNNISCH reparierter kleiner schaden war... tu dir die unterlagen über die reperatur in deine automappe. dann kannst du bei einem verkauf auch nachweisen, dass der schaden ordnungsgemäß behoben wurde... wie gesagt. erfahrungsgemäß macht sich das echt nicht mehr weiter bemerkbar, ob ein fahrzeug wirklich unfallfrei, oder mit leichten vorschäden verkauft wird...

lg, anna

PS: ein schaden in diesem preisbereich kann nichts dolles sein. stoßfänger, kotflügel etc... das sind alles austauschteile, da würde niemand auf die idee kommen, deswegen den preis irrsinnig zu drücken... ein struktureller schaden wäre laut gutachten mindestens 2 eher 3 mal so teuer

alles klar. in zahlung geben werd ich den ja wohl ganz sicher nicht.

Also mir persönlich wäre bei einem 5 Jahre alten Auto ein Schaden nicht egal. Das Fahrzeug ist dann ein Unfallfahrzeug. Das ist eine Wertminderung.

Natürlich hast Du einen Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung. Der Kfz-Sachverständige, welcher das Gutachten zum Schaden und zur Höhe der Reparaturkosten erstellt hat, hat auch die sog. "merkantile Wertminderung" ermittelt und in seinem Gutachten ausgewiesen. Diesen Betrag kannst Du vom Unfallgegner bzw. dessen Kraftfahrthaftpflichtversicherung als Ausgleich fordern, das wird regelmässig problemlos bezahlt.

Ein Gutachten wurde gar nicht gemacht! Ist auch schon repariert.