Arbeitsrecht zur Hitze?
Man findet im Internet ja so einiges zum Thema Hitze, hier allerdings nicht das richtige. Vorgaben zur Büro Raumtemperatur gibt es ja.
Zu meinen Beruf, ich bin Feinwerkmechanier, ich stehe in einer "kleinen" Halle, ca 4-5m hoch, darin stehen 5 CNC Fräs und Drehmaschinen. Dachfenster gibt es nicht, Klima nur im Büro. Da die Maschinen gut zusammen stehen und bei volllast auch gut Hitze abgeben (Kühlmittel ist pisswarm) hat es eine nicht gerade angenehme Temperatur in der Halle. Letzten Sommer waren es 35-36 Grad. Zur Kühlung dienen nach wie vor 4 ventilatoren mit ca. Durchmesser 40cm Getränke gibt es nur die, die man selbst mitgebracht hat, (unser Chef ist sehr geizig) Arbeitszeiten sind unterschiedlich, 3-Schicht von 6-14 Uhr, 14-22 Uhr und 22-6 Uhr, nachtschicht natürlich nur durchgehend mit 25% -_- Früh und Nachtschicht sind eigentlich ok bei heißen Temperaturen aber die Spätschicht ist dann schon heftig und richtig konzentriert kann da keiner arbeiten bzw. Dauert manches länger als sonst.
Eine anhaltende Messtemperatur von 22 Grad haben wir auch selten.
Gibt's da auch Temperaturen wo chefchen reagieren oder besser reagieren muss?
8 Antworten
Das sind nur ein paar Tage, in anderen Berufen ist oft eine Klim nicht möglich und die Temperaturen sind wesentlich höher
...
Dies bedeutet aber, dass zwar Schutzmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden müssen, aber die Arbeitnehmer gem. ASR auch bei über Plus 35 Grad grundsätzlich arbeiten können. Die Maximaltemperatur von Plus 26 Grad Celsius stellt eben nur eine Soll-Forderung dar.
Also haben Arbeitnehmer selbst bei Affenhitze keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit bzw. Verlängerung der Pausen. Verlangt werden können aber Maßnahmen zur Verminderung der Temperatur, wie z.B. das Anbringen von Jalousien. Denn der Arbeitgeber hat immer eine arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht, d.h. er muss sehr wohl dafür sorgen, dass sich keine konkreten Gesundheitsgefahren realisieren und muss in der übermäßiger Hitze auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu zählen dann z.B. Ventilatoren oder ein mehr an Pausen, das zur Verfügungstellen von Getränken bei über Plus 30 Grad und selbst in „strengen“ Berufen kann und muss der Arbeitgeber auch erwägen seine Kleidungsvorschriften zu lockern, keine Krawatte, keine langarmigen Hemden etc. Denkbar wäre auch eine Kürzung der täglichen Arbeitszeit- also Hitzefrei. Aber das ist eben kein zwingendes Muss für den Arbeitgeber sondern ein Kann.
http://rechtsanwalt-muenchen.net/arbeitsrecht-wann-gibt-es-endlich-hitzefrei/
Es gibt seit Jahren keine Vorschrift mit konkreten Temperaturvorgaben ... nur Vorschläge.
Suche mal unter www.baua.de nach der ASR 3.5. Das ist die entsprechende Richtinie. Aber genau lesen! Manches liesst sich nur auf den ersten Blick verpflichtend.
Du kannst auch eine Meldung an dir Gewerbeaufsicht und/oder an die Berufsgenossenschaft machen. Das geht auch anonym oder vertraulich.
(unser Chef ist sehr geizig)
der Morgenwitz, euer Chef ist nicht verpflichtet euch Wasser oder andere Getränke kostenlos zur Verfügung zu stellen. Logisch, dass man die mitbringen muss. Arbeite mal bei einer Eisengiesserei, da kommen noch höhere Temperaturen zustande, Augen zu und durch.
Doch ... genau das ist rechtlich eigentlich so vorgesehen. Es gibt aber keine klare Grenze, ab wann er es tun muss.
ab 30 Grad wird ein Chef dazu aufgefordert einen Sonnenschutz zu installieren und auf frühes durchlüften zu achten. Eine Rechtsgrundlage gibt es dazu aber nicht.
Frauen in Imbissbuden arbeiten bei 50 Grad, also heul nicht rum :)
Nichts anderes habe ich geschrieben. Es gibt kein Recht darauf.
Es wird dem Unternehmen nahegelegt zu prüfen, mehr nicht.