vom nachtschicht zum spät am gleichen tag

3 Antworten

Das ist eindeutig nicht erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz schreibt in § 5, Abs. 1 eine ununterbrochene Ruhepause nach Beendigung der Arbeit von mindestens 11 Stunden vor. Er darf also, wenn er bis 6 Uhr gearbeitet hat, frühestens um 17 Uhr wieder mit der Arbeit beginnen.

Sagt das dem Vorarbeiter. Der Arbeitgeberr muss sich an die Arbeitsgesetze, in diesem Fall ans Arbeitszeitgesetz halten. Sollte bei Missachtung evtl. ein Arbeits- oder Wegeunfall passieren, wird der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen.

was man machen kann??? ich würde zuhause bleiben,und mal fregen ob es dem chef noch ganz gut geht... macht er probleme,abmahnung oder gar kündigung,direkt zum anwalt,selbst wenn er nur droht damit