Zeitarbeit - was muss man sich gefallen lassen und was nicht?

4 Antworten

Zunächst kommt es darauf an, wie der einzelne Arbeitsvertrag aussieht. .h.,m ob man von Anfang an bereit war, Schichten zu arbeiten. Natürlich ist das immer nicht so toll, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen die Einsätze der Leute so kurzfristig ändert. Man sollte es aber vielleicht auch mal von der Seite des ZA-Unternehmens sehen. Auch dieses hat Stress, wenn es heisst Schichtplanänderung.Kein Mensch tut so etwas aus Jux und Dollerei, sondern weil es wahrscheinlich auch erst so kurz vom Unternehmen diese Änderung erfahren hat. Meinem Mann - er arbeitet nicht bei einem Zeitarbeitsunternehmen - ging es auch schon so, dass er nach Ankunft in seiner Firma wieder hach Hause fahren konnte, da die Firma kurzfristig umdisponieren musste. Sei es, dass es zu Stockungen bei Materiallieferungen kam, eine Maschine ausgefallen ist ect. Für ein ZA-Unternehmen ist es natürlich auch am besten wenn die Mitarbeiter ohne Probleme durchlaufen. Dann hat man die wenigste Arbeit damit. Aber die Realität ist leider oft anders. Das Zeitarbeitsunternehmen hat die Aufgabe - wie ein Unternehmen auch - die Schichten mit entsprechenden Mitarbeitern abzudecken. Da kann man mit dem Kunden auch nicht lange verhandeln. Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, ist das ZA-Unternehmen auch ganz schnell wieder raus. Manchmal sollte man wirklich mehr Einsicht zeigen für die Probleme, die auch die internen MA von Zeitarbeitsfirmen haben. Was sollen diese denn tun, wenn der Kunde umbestellt?Als ich noch bei der Zeitarbeit beschäftigt war, habe ich Samstag und Sonntag (im wöchentlichen Wechsel mit meiner Kollegin) mit den Kunden die Einsatzpläne für die kommende Woche abgestimmt und die Mitarbeiter am Wochende angerufen, um ihnen die Einsatzeiten für die komnmende Woche mitzuteilen. Wie oft kam es vor, dass diese Wochenpläne bereits bis Montag Mittag schon wieder über den Haufen geworfen wurden. So etwas macht keiner, um die Mitarbeiter zu ärgern. Da gab es immer Gründe, die den Kunden zu solchen Änderungen veranlasst haben. Etwas mehr Gelassenheit wäre vielfach angebracht und nicht immer die internen Mitarbeiter als Feinde ansehen, die nur eines im Sinn haben: Mich auszubeuten und mir zu schaden.

Kleintier  10.06.2010, 14:08

Ach Roeschen001, versetze Dich doch mal bitte in die Lage eines Zeitarbeiters (der Großteil erhält Entgeltgruppe1 = max. 7.51€/West). Glaubst Du wirklich, dass das Spaß macht sein knappes Geld unnütz für teure Fahrkarten auszugeben und 24 Std. auf Bereitschaft zu sein? Der Lohn liegt für viele unterhalb der Armutsgrenze und da schreibst Du "... Etwas mehr Gelassenheit wäre vielfach angebracht..."...

Sicherlich haben die Disponenten ihren Stress, ihre (reichlichen) Überstunden und vor allem den Druck "von oben". Aber sie erhalten keinen Existenz zerstörenden Lohn, haben einen festen Arbeitsort und müssen sich nicht nach Feierabend mit der ARGE herumschlagen. Das was AniMatrix beschreibt ist keine Ausnahme, sondern für viele Zeitarbeiter Alltag.

http://img1.imagebanana.com/img/mts9xyes/zeitarbeit.jpg

AniMatrix 
Fragesteller
 10.06.2010, 20:13

An sich war ich immer flexibel, egal welche Schicht. Das das Unternehmen es immer erst so spät erfährt kann ich auch nicht bestätigen, z.B. war ich mal in einer Spedition wo noch 2 Leute gebraucht wurden, der andere wurde 3 Stunden später informiert. Zudem sehe ich es wirklich nicht gelassen, aber aus welchem Grund auch? Natürlich kommt es vor das ein Kunde umdisponiert, jemand kurzfristig krank ist etc. Aber (wie in meinem Fall) eigentlich von morgens 7 Uhr zur Frühschicht bis spät Abends um 22 Uhr zur Nachtschicht bereit zu sein und jederzeit einberufen werden, wofür dann auch nur die jeweiligen Stunden bezahlt werden ist einfach zuviel verlangt. In einem Bericht der Ver.di ging es um Prozesse, in denen Entschieden wurde, dass jeder Arbeitnehmer ein Anspruch darauf haben sollte sich seine freie Zeit einzuteilen, denn die Wochenenden und Feiertage (an denen man teilweise auch zur Arbeit einberufen wird) reichen nicht allein zur Erholung und erledigung aller Dinge. z.B. müsste ich einmal die Woche einkaufen, wie soll ich das bitte anstellen ohne das es passieren könnte, dass gerade in der Zeit mein Arbeitgeber mich gerne in den nächsten 30 min abholen lassen würde - wenn das passiert dürfte ich mir wieder ordentlich was anhören. Ich denke wenn man im Endeffekt von 7 bis 22 Uhr erreichbar und arbeitsbereit sein muss, dann sollten diese Stunden auch ausnahmslos ALLE bezahlt werden, da man dort nicht großartig etwas anfangen kann.

Eigentlich eine relativ typische Situation - gerade in der Zeitarbeit wird von den Personaldienstleistern und ihren Mitarbeitern (Zeitarbeitnehmern) ein extrem hohes Maß an Flexibilität erwartet. Die Wirtschaft spricht mittlerweile von der "flexiblen Personalreserve".

Nichtsdestotrotz gelten auch die gesetzlichen Bestimmungen wie das Arbeitszeitgesetz in der Zeitarbeit.

Das Verhalten in dem von Dir geschilderten Fall ist zumindest fraglich und sollte - bei einer professionell geführten und seriösen Zeitarbeitsfirma - eigentlich nicht oder nur im absoluten Ausnahmefall vorkommen.

Die Frage nach dem "muss ich mir so etwas gefallen lassen" ist mindestens zweischneidig. Sich dagegen beim Disponenten zu beschweren kann etwas bringen oder schlimmstenfalls die Kündigung nach sich ziehen. Hier kommt es immer auf die Menschen an, die als "interne" Mitarbeiter Deine Ansprechpartner sind...

Alles Gute

DerZeitarbeits-Check.de

AniMatrix 
Fragesteller
 10.06.2010, 20:13

Nun, als Seriös würd ich die Firma im Traum nicht bezeichnen... Allein die Tatsache, dass massenhaft vertragsbrüche von Seiten der Firma ausgehen (z.B. werden Fehltage, in denen die Firma Schlicht und ergreifend keine Arbeit für die jeweiligen Mitarbeiter hatte, nicht bezahlt - laut Vertrag sollen diese sogar mit einem höheren Stundenlohn bezahlt werden).

Sicher, eine Kündigung riskier ich in jedem Fall, wenn ich ansprüche meines Rechtes geltend machen möchte, die für die Firma ein Nachteil sind.

Ich hab da noch was aus nem anderem Forum rausbekommen, falls jemand hier ähnliche probleme hat und hierrüber stösst oder einfach interessiert ist.. :)

TzBfG Absatz 2: (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

gleiches gilt auch für verschiedene andere Dinge wie Überstunden: http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheitsoziales/kirchen/derschichtplanmussfruehzeitigangeordnetwerden

Kleintier  10.06.2010, 21:04

Danke für den Link! Dir scheint es ja richtig ernst zu sein - Respekt!

In welchem Forum warst Du?

Meines Wissens gibt es für Zeitarbeit "nur" drei wirklich interessante:


chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=00e9c11c6237dbc911877ef96d68d052&board=75.0


arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/zeitarbeit/


igmetall-zoom.de/Forum/


AniMatrix 
Fragesteller
 11.06.2010, 17:05
@Kleintier

Die Sache ist mir in jedem Fall ziemlich ernst, ich habe keine Lust mich komplett ausnehmen zu lassen. Es mag auch ZA-Firmen geben in denen das besser aussieht, jedoch hab ich keine lust drauf verarscht zu werden. Ausserdem immer schön sich auf deren Rechte beziehen und selbst den Vertrag nicht einhalten..

Deine Foren-Links werd ich mir heute Abend oder so auch nochmal durchgucken :)

Btw der Kracher - als ich vorhin mit einem der Desponenten darüber gesprochen habe. "Der Vertragliche Lohn bei Nichteinsatz kann nur bezahlt werden, wenn der Zeitarbeiter bei keiner Firma abbestellt wurde". Er meinte sogar das er es den Mitarbeitern (mir eingeschlossen) schon mehrfach gesagt hätte. :roflcopter: wie war das noch gleich mit Mündlichen Vertragsänderungen ohne schriftliche form = ungültig (was in jedem Vertrag steht? ^^

Naja mal schaun wann ich den Chef selbst zu fassen kriege, notfalls halt über den Rechtlichen weg.

Kleintier  11.06.2010, 20:44
@AniMatrix

Vielleicht kannst Du so gar noch mehr raus holen, denn es gibt z.Z. keinen(!?) gültigen ZA-Tarifvertrag: Der AMP-Tarifpartner ist allergrößter Wahrscheinlichkeit nach nicht tariffähig und die anderen beiden Verträge (IGZ & BZA) wurden schon lange gekündigt. Damit sollte der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankerte Grundsatz "gleiche Arbeit = gleiches Geld" gelten.

Bezieht sich Dein Arbeitsvertrag auf das AMP-Tarifwerk? Wenn ja, dann schau mal hier:

http://www.leiharbeit-abschaffen.de/index.php?we_objectID=51

  1. Wie kurzfristig darf das Verleihunternehmen mich einplanen / umplanen? Wie in Punkt 1 beschrieben wurde ich nicht erst einmal zur frühschicht eingeplant und durfte dann im endeffekt (was mir natürlich erst mitgeteilt wurde, nachdem ich um 2-4 Uhr aufgestanden bin -.-) ne andere Schicht machen. Bei keinem vorher eingeplantem Einsatz durfte ich auch mehrfach einer Stunde bereit sein abgeholt zu werden (und das zu allen Schichten nach 8 Uhr). In wieweit darf ich nun als Leiharbeiter meine Zeit einteilen? wenn ich z.B. für Tag X zur frühschicht 6-16 uhr eingeplant wurde, würde ich mich schon gern ab 18 Uhr oder so etwas unternehmen. Bis wann dürfte der Verleiher mich in einer Schicht umplanen oder überhaupt einplanen? (wenn ich z.B. für morgen zu keinem Einsatz eingeplant bin und die Gelegenheit nutzen wolle um einzukaufen müsste ich das momentan mit äusserst mulmigem Gefühl machen, da es ja sein könnte, dass mein Arbeitgeber sich wieder meldet und ich z.B. innerhalb einer halben stunde abgeholt würde, was ich dann evtl Zeitmässig nicht mehr schaffen würde).

Ich hoffe ihr habt Antworten auf meine Fragen und evtl auch rechtliche Bezüge auf die ich mich dabei stützen könnte.

Kleintier  10.06.2010, 14:18

Hallo AniMatrix, ich sehe in dem Verhalten des Disponenten einen evt. Verstoß gegen die Arbeits-/Ruhezeiten (Arbeitssicherheit). Du solltest mal alle Stunden mit Uhrzeit notieren (also auch Bürobesuche) und nach Möglichkeit quittieren lassen.

In dieser PDF-Datei

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf

stehen die Kontaktdaten der Regionaldirektionen. Evt. geben die über so etwas Auskunft, aber da bin ich mir nicht so sicher.

AniMatrix 
Fragesteller
 10.06.2010, 20:13
@Kleintier

Nun, die könnten rellativ leicht ins wanken geraten. Ich weiss diesbezüglich nur, dass zwischen 2 Schichten 8 Stunden pause sein müssen und die Schichten max 10 Stunden abzüglich Pause sein dürfen (was ich ohne danach gefragt worden zu sein auch schon machen musste), zumindest wenn diese schichten lang genug waren. wie folgende beiden Situationen aussehen weiss ich jedoch nicht: a) in wieweit Fahrtzeiten etc. einberechnet werden können (9-10 Std + Pause sind keine Seltenheit bei der Firma, dazu kommen pauschal gerechnet pro Weg 1 Stunde Fahrzeit. Bei Schichtbeginn / Schichtende zwischen 22-06 Uhr werden wir direkt von zu Hause gefahren, ansonsten muss ich erst eigenständig ins Büro fahren. Wenn ich jetzt mal sage, dass ich wie die letzten Tage arbeite, dann würde ich auf dem Hinweg direkt zum Einsatzort gefahren (teilweise aber auch mit Umweg übers Büro, was dann noch länger dauert) und Rückweg mit Bus/Bahn - dabei habe ich dann zu den 10+ Stunden mit Pause nochmal 3 Stunden fahrtweg). zählen jetzt die 8 Stunden von meiner Ankuft zu hause bis ich wieder losfahren muss oder die zwischen Schichtanfang und Schichtende? b) Ich habe einen Vertrag über 7 Stunden pro Tag. Vor kurzem wurde ich bei einer Firma eingesetzt, die an dem Tag nur für 4 Stunden arbeit hatte. Auf dem Rückweg wurde sie dann vom Büro aus angerufen, dass sie sich bei Ankunft unverzüglich ins Büro begeben soll, da sie zu einer 2. Schicht eingesetzt werden sollte. Ob das auch nur annährend rechtlich ist bezweifle ich. die Arbeit bezieht sich ja nicht nur auf die Arbeit selber, sondern auch auf Fahrzeiten. und da ist man dann auch mal locker 14+ Stunden unterwegs, obwohl man nur so 9-10 bezahlt bekommt.