Krankgeschrieben bis einschl. So 14.12, Sonntag Abend um 22 Uhr zur Nachtschicht?

5 Antworten

Eine Krankschreibung gilt immer bis 24 Uhr des letzten Tages des geschriebenen Zeitraums. Also vor 0:00 Uhr des Folgetages musst du keine Arbeit aufnehmen.

Wenn du dich wieder fit fühlst, steht einem Arbeitsbeginn am Sonntag um 22 Uhr nichts im Wege.

Wenn du auch vom Arzt bis zum Sonntag dem 14.12. krankgeschrieben wurdest, heißt das nicht, das du deine Arbeit vorher nicht aufnehmen kannst/ darfst.

Es handelt sich bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht um ein Arbeitsverbot. Vor allem, weil es sich hier doch nur um zwei Stunden handelt.

Deine Formulierung ist etwas ungewöhnlich. Wenn Du am Montag Nachtschicht hast dann beginnt diese um 22.00 Uhr am Montag, so kenne ich das.

Wenn Deine Schichteinteilung tatsächlich so ist hättest Du das beim Doc beachten müssen. Ab 0.00 Uhr hast Du keine AUB mehr.

Die Montagsschicht beginnt bei uns Sonntags um 22 Uhr, die Dienstagschicht am Montag um 22 Uhr usw.

@StefanSt

Sonntag 22.00 Uhr bist Du noch krank geschrieben. Aber eben nur noch 2 Stunden.

Ev wäre eine Rücksprache mit dem Betrieb hilfreich.

Steht auf der Krankschreibung tatsächlich der Sonntag als letzter Tag? Dann müßtest du erst Montag wieder arbeiten.

...bis Sonntag 14.12....heißt, daß du auch bis dahin krank geschrieben bist und erst am 15.12. deinen Dienst wieder antreten kannst/darfst..