Welche Zuschläge bei Nachtschicht von Freitag auf Samstag?

2 Antworten

sowas steht im Tarifvertrag

Leider War meine Frage nicht komplett. Wollte nur wissen, ob man ab 00 Uhr die Zuschläge für Samstags bekommt o. ob die Schicht, weil sie Freitags beginnt, nur für Freitag zählt.

@Treffer7

das sollte auch im Tarifvertrag stehen, ab wann die Zuschläge gelten

Ach was!

Wer sagt denn, dass es überhaupt einen anzuwendenden Tarifvertrag gibt?!?!

Wenn es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Anspruch auf Ausgleich für Nachtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 6 "Nacht- und Schichtarbeit" Abs. 5.

Voraussetzung ist aber, dass dann überhaupt Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes geleistet wird; dafür müssen die Voraussetzungen nach ArbZG
§ 2 "Begriffsbestimmungen" Abs. 3-5 erfüllt sein:

(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.

(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die 1.auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder 2.Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hast Du als Nachtarbeiter Anspruch auf "angemessenen" Ausgleich. Wenn also nur ausnahmsweise einmal Nachtarbeit geleistet wird, handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes, und es besteht dann kein Anspruch auch einen Ausgleich.

Bei einer solchen Schicht wird nicht getrennt nach dem Teil, der - wie in Deinem Fall geschildert - auf den Freitag, und den Teil, der auf den Samstag fällt,

sondern die Schicht gilt als einheitlicher Zeitraum, für den dann der Anspruch entsteht

.

Wenn es arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen gibt, sind diese maßgeblich!