Arbeitslosengeld zwischen Kündigung und Studium?

3 Antworten

Falls du die nötigen Beschäftigungszeiten vorweisen kannst, prinzipiell ja. Aber wie schon gesagt wurde: wenn du selbst für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich bist, wird eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt.

Eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund hat im Regelfall eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen die Folge und der Beginn eines Studiums ist kein wichtiger Grund, den die Agentur für Arbeit anerkennen würde.

Wenn du selbst kündigst, kriegst du erst mal eine Sperre. Kein Geld.