Kündigung erhalten, was jetzt?

10 Antworten

Hallo

Zuerstmal ist diese Kündigung aufgrund BBIG nicht rechtmäßig, nicht aus diesem Grund. Wenn man etwas vorschiebt als Grund und du bisher keine Abmahnung o.Ä. bekommen hast auch nicht.

Also, folgende Optionen: Behaupten, dass der Mitarbeiter lügt und weiter wie bisher.

Krankmelden in betrieblichen Phasen wenn nicht aushaltbar, weiter zu Schule, neuen Betrieb suchen. Auf jeden Fall formell die Kündigung nicht anerkennen, um Zurücknahme anhalten und notfalls klagen.

Hast du einen neuen Betrieb, versuche mit dem Alten einen "Deal" zu finden. Wenn dein Chef jetzt keine Klage riskiert und dich in 2 Monaten gehen lässt, kommt ihn das immer noch günstiger als die Klage.

Nadjamyers 
Fragesteller
 20.04.2020, 12:28

Ich bin noch in der Probezeit, glaube deswegen. Ich kann dir die Kündigung gerne per Nachricht zukommen lassen. Ich bin einfach gerade nurnoch am weinen. Ich weiß nicht weiter wie ich meine Rechnungen begleichen soll

DerSchokokeks64  20.04.2020, 12:32
@Nadjamyers

Das ist natürlich schlecht, dann tut mir das unglaublich Leid, aber da kann man kaum noch was tun (außer die Hoffnung nicht aufgeben und suchen)

Deine Eltern sind gesetzlich normalerweise verpflichtet, dich im Rahmen zu unterstützen, wenn du direkt aus der Schule kamst. Ansonsten halt ALG2, oder zurück zu ihnen ziehen und Jobben.

Du kannst die Kündigung noch auf formale Fehler prüfen, aber da gibt es vermutlich keine.

Zuerst mal ist zu klären, ob die Kündigung formell, und was weit wichtiger ist, materiell überhaupt zulässig ist. Sich während einer Ausbildung nach einem anderen Arbeitsplatz umzuschauen ist kein Kündigungsgrund. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann das ein Rechtsanwalt für Dich in die Hand nehmen. Allerdings muß man auch einräumen, daß beim Vorliegen einer Kündigung das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das heißt, ein Arbeitgeber wird sich kaum noch umstimmen lassen - auch dann nicht, wenn im plausibel gemacht werden könnte, daß Du diese Aussage nie so in dieser Form getätigt hast.

Die Arbeitslosmeldung kannst Du auch telefonisch bzw. online beim Arbeitsamt vornehmen.

Pro forma würde ich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Verstehe ich das richtig, dass du in einer Ausbildung warst? Also ein regulärer IHK Ausbildungsberuf oder?

Ich würde ebenfalls sofort nach einer neuen Stelle suchen.

Sei dabei aber besonnen, was die mit Sicherheit kommende Frage nach deiner beruflichen Vergangenheit angeht. Wenn man fragt, warum die derzeitige Stelle gekündigt wurde, dann sag ehrlich, dass du dich nach einer anspruchsvolleren Stelle in einem (größeren, leistungsfähigeren, mehr Aufstiegschancen bietenden, ...) Unternehmen umsehen wolltest und man das als Anlass genommen hat, dich gleich loszuwerden.

Äußere dabei deinen Unmut NICHT! Das kommt immer schlecht an!

Wenn die Schutzklage zu deinen Gunsten ausfällt, steht immer die Entscheidung zwischen Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses oder Abfindung an. Da hast du aber nicht die freie Wahl. Nimmst du eine angebotene Wiederaufnahme nicht an, kündigst du formal und rechtlich damit selbst. Schlecht fürs Portemonaie.

Viel Glück. Und überleg dir in Zukunft gut, wem du strategische Entscheidungen mitteilst. Lieber hinterm Berg halten mit sowas!!! Du siehst ja, was passiert.

Nadjamyers 
Fragesteller
 20.04.2020, 12:30

Ich war bei der IHK wo ich die Ausbildung zur Hotelfachfrau absolviert habe, dort habe ich selber allerdings das Verhältnis beendet. Danach direkt ohne Pause war ich im Fitnessstudio und habe dort eine Ausbildung absolviert, bzw. versucht und dort wurde ich gekündigt aufgrund dass ich mich umgeschaut habe

dergee  20.04.2020, 17:23
@Nadjamyers

Eieiei. Deine Lage ist sicher nicht die günstigste. Aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Bleib besonnen!

Ich sag ja immer, nichts ist so schlecht, dass es nicht für igrgendwas gut ist.

Weswegen wurde Dir denn gekündigt? Wurde vorher ein Gespräch mit Dir geführt? Da würde ich erstmal prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.

Und den Antrag auf ALG 1 kannst Du auf der Seite der Agentur für Arbeit auch online stellen.

Nadjamyers 
Fragesteller
 20.04.2020, 12:26

Magst mir den Link dazu schicken, finde es leider nicht

während der ausbildung ist es nach der probezeit sehr schwer, nen azubi zu kündigen.

ich kann aber den ausbilder verstehen- es wird geld und zeit in den azubi investiert- und der sucht sich nach der ausbildung, wenn er dann wirklich einsetzbar ist- was anderes.

Nadjamyers 
Fragesteller
 20.04.2020, 12:28

ich bin leider noch in der Probezeit, deswegen

lilymore  20.04.2020, 13:37
@Nadjamyers

tja- dann ist das jetzt ganz dumm gelaufen. stelle auf der intertentseite der agentur für arbeit den alg1 antrag