Nach Besuch der BOS Arbeitslosengeld beziehen?

3 Antworten

Wenn noch Restanspruch besteht, kannst du was bekommen. Neuer Anspruch besteht erst, wenn du wieder lange genug gearbeitet hast.

Du musst dem Arbeitsmarkt für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen, deinen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch kannst du ab der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder reaktivieren, also wieder in Anspruch nehmen, solltest du dir noch keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten ) erworben haben !

Ich hab vom 01.08.17 bis zum 31.07.2019 gearbeitet und anschließend bis September ALG1 bekommen. Von daher sollte es ja passsen. Danke

@roofy96

Du meinst 2018 !

Wenn du dann von August bis September schon einmal ALG - 1 bekommen hast, dann ist dein Anspruch ja noch nicht verbraucht, auf deinem Bescheid sollte ja stehen von wann bis wann du Anspruch hast und den nicht verbrauchten Teil kannst du wieder in Anspruch nehmen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Du mußt im Zeitraum der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann hast du Anspruch auf ALG1, ansonsten nicht.

Der nicht verbrauchte ALG - 1 Anspruch kann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch genommen werden, wenn noch kein neuer Anspruch erworben wurde !