fristlose Kündigung - Krankengeld Rückzahlung nach gütlicher Trennung?

5 Antworten

Deinen AG wird es nicht interessieren, welche Gelder Du bisher bekommen hast. Auf Grund des Urteils wird er wohl bis 31.01. Deinen Lohn zahlen und die Abfindung obenauf legen.

Wenn er den Lohn zahlt wird er auch entsprechende Sozialabgaben abführen.

Ich würde mich an Deiner Stelle bei der KK erkundigen, da diese das zuviel gezahlte Geld auf jeden Fall wieder haben will.

Es ist besser, die KK erfährt von Dir das eine Rückzahlung zu erwarten ist als das auf einmal zusätzliche Sozialabgaben einfliessen woraus die Kasse dann den Schluss ziehen kann, dass du Geld zurückzahlen mußt.

die werden das mit dem erhaltenen Lohn verrechnen, aber es würde mich an Deiner Stelle interessieren, weshalb Dir gekündigt wurde!

Das krankengeld macht die kasse und arbeitgeber das alg1 wird mit. Deinem geld fuer maerz verrechnet. Und warte mit der steuer bis alles geklaert ist Lg

Das Krankengeld nicht,Du hättest es eh bekommen, das ALG evtl schon.

Maximilian112  02.03.2013, 15:56

Ich denke eher das es hier um Entgeltfortzahlung geht. Und die hat der AG zu leisten.

Du bekommst für diese Zeit natürlich nicht doppelt Geld. Die Krankenkasse wird das Krankengeld von dir zurück fordern. Bei der Steuererklärung musst du das natürlich berücksichtigen.