Azubi Kündigung, Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Auch wenn du deine Begründung belegen kannst, wird die Arbeitsagentur von dir verlangen, zuerst die Einhaltung deines Ausbildungsvertrages einzufordern. Sonst gilt das auf jeden <fall als vorsätzliches Herbeiführen der Arbeitslosigkeit. Das bedeutet 12 Wochen Sperre.

Wieso sprichst du nicht mit der zuständigen Kammer? Vielleicht kann sie eine nahtlose Verwendung in einem anderen Betrieb für dich finden.

Es wird das Geld aus dem Jahr 2013 mit einbezogen in die ALG Berechnung

DerHans  02.03.2015, 14:37

Erst mal gibt es 12 Wochen gar nichts.

Gartenzwerg49  02.03.2015, 14:40
@DerHans

Das ist nicht unbedingt gesagt. Wenn die Kündigung berechtigt ist, kann man sehr wohl ALG bekommen.

Hast Du mal bei Deiner zuständigen Kammer nachgefragt? Die helfen ja auch, wenn man den Ausbilder wechseln will/muss.


Also IHK/ HWK nachfragen.


ALG weiss ich leider bei Azubis nicht.


Moment..


AH, lies mal hier den 1. Abschnitt!


http://www.alg-i.de/anspruch.html

Warg1  02.03.2015, 14:37

Da heisst es:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monatelang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Ebenfalls zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sind Personen, die zwar nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis standen, aber Elternzeit oder Wehr- oder Zivildienstzeit abgeleistet haben oder in der Ausbildung standen. Auch während dieser Zeit waren sie versicherungspflichtig und haben deshalb Anspruch auf das Arbeitslosengeld.


Und dann ist das noch die Sache mit selber kündigen/gekündigt werden.. von wegen Sperre

das geld aus deiner  2013 beschäftigung wird mit berechnet ( wenn du diese 3 moante nicht schon berechnet bekommen hast ) . also falls 2013 mitberehcnet wird und das von deiner jetzigen ausbildung kommst du zwar auf 12 monate- aber da du selber gekündigt hast. erstmal eine 3 monate speere.  Wenn du mit deinen vorgesetzten nicht klar kommst und dich bei der Ausbildung schelcht fühlst und die vorgesetzten dich ignorieren-  ist dein nächster weg  die handelskammer- die würden dann den betrieb überprüfen  ( ausbildungsplan u.s.w. )