Kündigen zwecks Studium+Ausland! Wie verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Mai - September Vorbereitung

Das würde dem Bezug von Alg1 im Weg stehen, wenn Du damit meinst, dass Du Dich nur auf Dein Studium vorbereiten willst & in dieser Zeit nicht arbeiten gehen willst.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst & versuchst Deine Arbeitslosigkeit zu beenden.

Bis zum Beginn des Studiums müsstest Du Dich in Deinem Berufsfeld bewerben & auch entsprechende befristete Arbeitsangebote annehmen.

Damit hätte ich kein Problem ... nur hab ich überhaupt Anspruch

bin ausversehen auf den Pfeil gekommen xD nicht verwirren lassen 

Ach nochwas. Mein großer nimmt auch gerade eine Auszeit, für mehrere Monate. Das kann man sicher machen wenn man es sich leisten kann. Bedenke aber die laufenden Kosten in Deutschland. Miete, Versicherungen und co! Da du während des auslandsaufenthaltes nicht verfügbar bist, gibt es auch kein Geld vom Amt. 

Ehrlich, das ist so speziell, hol dir lieber einen Termin beim amt, die können es dir ganz genau sagen 

Du musst auch in der Sperrzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und fleissig Bewerbungen schreiben und Termine bei der Arbeitsagentur wahrnehmen. Andernfalls verlängert sich die Sperrzeit entsprechend.

Genau genommen musst Du schon ab Deiner Kündigung alles tun bald wieder in Arbeit zu sein.

Urlaubsanspruch von 3 Monaten gibt es nicht.

Das bedeutet die Sperrzeit würde in meinem Fall erst im Mai beginnen abzulaufen ? Also hab ich in der Zeit vor dem Studium keinen Anspruch auf Alg ? 

@Kuzan1

Die Sperrzeit beginnt sofort. Aber sie dauert halt länger als 3 Monate, da Du ja auch in der Sperrzeit gewisse Verpflichtungen zu erfüllen hast. Ortsabwesenheit muss beantragt werden. 3 Monate werden nicht genehmigt. Prio 1 muss haben einen Job zu finden.

Wenn Du das gar nicht möchtest bist Du nicht arbeitslos und arbeitssuchend sondern Privatier. Das muss man sich halt leisten können.