Kündigung bei Vollzeitjob kann man Minijob annehmen?

3 Antworten

Selbstverständlich kannst Du das. Wer sollte Dich davon abhalten ?

Wenn du keinen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung hattest, dann würde es im Normalfall nach § 159 SGB - lll erst einmal eine Sperrzeit von 12 Wochen geben, vorausgesetzt das du dir einen ALG - 1 Anspruch erworben hast.

Dafür müsstest du innerhalb von 30 Monaten auf min.12 Monate Versicherungspflicht kommen, also es müssen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Natürlich kannst du einen Minijob ausüben, besser wäre natürlich schnell eine neue Vollzeitbeschäftigung.

Ist den deine Beitragszahlung für deine KK - gesichert bzw.besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung ?

Denn sonst müsstest du jeden Monat min.um die 190 € selber an deine KK - zahlen.

Warum sollte es denn nicht gehen?