Nach Beschäftigung ein Jahr Studium - danach Arbeitslosengeld?

3 Antworten

Bei dem ersten Fall werden die 12 Monate Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nehmen also das vor dem Studium da du im Studium nichts verdient hast.

Bei dem zweiten Fall werden die 800€ zugrunde gelegt, da du in den letzten 12 Monaten ein Arbeitsentgelt hattest. Aber wenn du davor mehr verdient hast würde ich unbedingt, unbillige Härte prüfen lassen.

Eine unbillige Härte liegt vor, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10% erhöhte Bemessungsentgelt aus dem einjährigen Bemessung übersteigt. Ist das nicht der Fall, ist nur der einjährige Bemessungsrahmen maßgeblich.

Wenn der zweite Fall zu dir passt dann unbedingt bei der Agentur sagen, das das geprüft werden soll, da dies nicht von alleine gemacht wird.

Das heißt, wenn unbillige Härte zutrifft wird das Arbeitsentgelt von vor den 800€ genommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MichaBVB 
Fragesteller
 19.03.2022, 21:33

Vielen Dank für deine Antwort! Und den super Tipp bzgl. unbillige Härte.

Muss man denn vor dem Studium dem Amt schon irgendwie Bescheid geben? Oder kann man einfach 1 Jahr studieren und erst danach zum Amt und angeben, dass man bis vor 12 Monaten noch Vollzeit gearbeitet hat?

lion2109  19.03.2022, 22:05
@MichaBVB

Wie ist den deine momentane Situation? Arbeit und dann sofort im Anschluss das Studium? Oder ist mindestens ein Tag dazwischen wo du garnichts hast?

MichaBVB 
Fragesteller
 20.03.2022, 08:22
@lion2109

Die Situation existiert so noch nicht - ich bin bisher nur am Durchdenken einiger möglichen Situationen.

Sehr wahrscheinlich wären aber zwischen Studium und Arbeit einige Tage frei.

lion2109  20.03.2022, 11:34
@MichaBVB

Wenn da zwischen du arbeitslos bist (ist nicht schlimm) dann einfach bei der Agentur sich für die Paar Tage arbeitslos melden. Weil nach dem Studium kannst du dann den Anspruch vor dem Studium noch geltend machen und den Restanspruch beziehen.

Es gilt das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das du in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt hast., also dein Einkommen vor dem Studium.

wer studiert denn nur 2 Semester oder bist Du Studienabbrecher

der erworbene Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn auch die Übrigen Vorauseetzungen nach dem SGBIII vorliegen - dazu gehört unter anderem Verfügbarkeit, das heißt jederzeit eine Beschäftigung aufnahmen zu können (auf Vermittlungsvorschläge reagieren)

die Höhe wird berechnet nach dem letzten sozialversicherungspflichtigen Einkommen

MichaBVB 
Fragesteller
 19.03.2022, 21:35

Das war ein fiktives Beispiel. Aber als Hinweis: es gibt viele Master, die ein Jahr gehen. Bspw. für 4-jährige Bachelorstudiengänge. Vor allem im europäischen Ausland findet man das häufig.