Arbeitslose (Arbeitslosengeld 1) - Urlaub vor Arbeitslosigkeit gebucht - Was tun?

5 Antworten

gehe bitte zu deinem Arbeitsvermitler und zeige dort an , daß du dich in deine (dir zustehende) Ortsabwesenheit begibst. Da gibt er (oder sie) dir einen Antrag, fülle den bitte aus, gib ihn ab und laß es dir bestätigen. Kommt die Ortsabwesenheit nämlich nachträglich raus, und sie kommt raus, dann zahlst du die gesamte Stütze zurück einschließlich der Krankenkasse, bis zur nächsten Persönlichen Vorsprache. und das wär kein Vergnügen. Fahr los. Viel Glück & schönen Urlaub. mfg,

Du hast zwar Anspruch auf Ortsabwesenheit bis zu 3 Wochen im Jahr (KEIN URLAUB). Diese muss aber mit der Arbeitsagentur abgesprochen werden. Dass du bereits vorher gebucht hast, ist dein persönliches Pech. Wenn der Arbeitsvermittler der Meinung ist, dass er dich zu diesem Zeitpunkt in Arbeit oder eine Maßnahme vermitteln kann, geht das selbstverständlich vor. Dann musst du deinen Urlaub eben stornieren.

Einfach ohne Absprache verreisen, kann sehr teuer für dich werden. Dann käme nicht nur die Versagung der Leistung, sondern auch noch eine Anzeige wegen Sozialbetrug auf dich zu.

Ich würde einfach in Urlaub fahren, da sollen die sich nicht so blöd anstellen. Du kannst ja einen guten Freund oder Nachbar fragen, falls du Post vom Amt bekommst, damit der den Brief aufmacht und im schlimmsten Fall kann er dir ja Bescheid geben.

Auch Alg.1 und 2-Empfänger haben ein Recht auf Urlaub...Einfach ansagen,wann man Urlaub macht und gut ist....Die werden doch nicht deine Grundrechte beschneiden,und dich sperren...

Grundsätzlich hast du im Leistungsbezug keine Urlaubsanspruch im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes; du hast Anspruch auf eine dreiwöchige Ortsabwesenheit, also eine Zeit, in der du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen musst. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit wird das Ganze sehr restriktiv gehandelt, da hier die Aussichten, einen neuen Job zu finden statistisch betrachtet relativ gut sind.
Ein gebuchter Urlaub kann allerdings dann als wichtiger Grund anerkannt werden, wenn du ihn nicht nur vor der Arbeitslosigkeit gebucht hast, sondern von dieser Arbeitslosigkeit nichts gewusst hast. Bei befristetem Arbeisvertrag oder bestehenden Kündigung wäre das eher problematisch.
Ganz dumme Idee ist es, ohne Zustimmung heimlich in den Urlaub zu fahren; nicht nur, dass du rückwirkend deinen Leistungaanspruch verlieren könntest, käme es raus, auch Sperrzeiten bzw. Sanktionen würden bei Meldeversäumnissen möglich sein.