Arbeitslosengeld Sperre weil 1 Tag zu spät?

5 Antworten

Können die mir trotzdem eine Sperre aufbrummen?

Nein!

Für die verspätete Meldung, dass Du arbeitslos bist, gibt es keine Sperre!

Die Folge, wenn Du Dich nicht spätestens am 1. Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit meldest, ist lediglich, dass Du Anspruchstage verschenkst, denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung.

Eine sperre gibt es dagegen, wenn du Dich in Zusammenhang mit einer Kündigung verspätet arbeitsuchend meldest.

Sperrzeiten regelt der § 159 SGB - lll

Da du dich aber verspätet persönlich arbeitslos meldest und nicht verspätet Arbeit suchend, darf es keine Sperrzeit von 1 Woche geben, du verschenkst aber unter Umständen ALG - 1 Anspruch, weil du diesen erst ab deiner persönlichen Arbeitslosmeldung geltend machst.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Probe gearbeitet hast, nicht.

domedl 
Fragesteller
 04.07.2019, 19:02

Danke :)

Familiengerd  04.07.2019, 20:35

Bei einer verspäteten Arbeitslosenmeldung gibt es sowieso keine Sperre (siehe meine eigene Antwort)!

ja, können sie. daher gibt es ja diese frist mit dem "spätestens am 1. tag der arbeitslosigkeit".

du hättest dich übrigens schon vor 1 woche ZUM 4.7. arbeitslos melden können.

domedl 
Fragesteller
 04.07.2019, 19:01

Ist etwas schwierig wenn man täglich von 9:00 - 19:00 Uhr arbeiten tut :)

Familiengerd  04.07.2019, 20:37

Die verspätete Arbeitslosmeldung hat aber keine Sperre zur Folge, sondern lediglich einen entsprechend der Verspätung verzögerten Anspruch, weil der erst mit dem Tag der Arbeitslosmeldung entsteht (siehe meine eigene Antwort).

Ja, aber die Sperre geht eh nur eine Woche.

domedl 
Fragesteller
 04.07.2019, 19:02

Wie beeinflusst die eine Woche denn die Auszahlung?

JobcenterTycoon  04.07.2019, 19:04
@domedl

Du bekommst halt weniger Geld. Wenn du pro Woche z.b. 300 Euro bekommen würdest so das du am Ende (4 Wochen) 1200 Euro bekommen würdest, dann bekommst du die eine Woche nicht bezahlt, also würdest du 900 bekommen.

Familiengerd  04.07.2019, 20:30

Das ist falsch!

Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung gibt es keine Sperre, die gibt es bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Die Folge einer verspäteten Arbeitslosmeldung (also später als am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit) ist lediglich, dass Tage "verschenkt" werden, weil Anspruch erst ab dem Tag der Arbeitslosmeldung entsteht.