Während der Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank!
Hallo allgemein, ich habe da mal eine Frage: Ich bin 53 Jahre alt, seit Jan.2010 arbeitslos diese endet am 31.01.2011 . Am 2.12.2010 soll ich an der Halswirbelsäule operiert werden (Bandscheibenvorfall) danach sofort in die Reha geschickt werden. Lt. Arbeitsamt bezahlt nach 6 Wochen das Arbeitsamt nicht mehr, sondern wie im Arbeitsleben auch die Krankenkasse Krankengeld. Jetzt meine Frage wie lange bekomme ich Krankengeld solange wie ich krank bin oder nur solange wie ich Arbeitslosengeld beziehen würde? Oder was kann man sonst machen. Verlängert sich die Arbeitslosigkeit. Ich hoffe auf gute Tips.
5 Antworten
Du bekommst solange Krankengeld wie du krank bist, also bis zu eineinhalb Jahren. Die Arbeitslosigkeit verlängert sich für den Zeitraum der Krankheit. Musst dich dann aber danach wieder neu Arbeitslos melden.
Das Krankengeld hat direkt nichts mit dem Arbeitslosengeld zu tun. Es wird längstens für 78 Wochen gezahlt. (wobei die ersten 6 Wochen mit zählen) Während der Reha erhältst du Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Einevtl. Restanspruch für AlG 1 lebt wieder auf, wenn du nicht mehr arbeitsunfähig bist.
Also hast du ab dem 01.02. einen Job? Dann schau, dass du alles gut hinbekommst in der Zeit bis dahin. toi toi toi. Ein neuer AG wäre sicher nicht erfreut, wenn du gleich mit einer Krankschreibung beginnst. Ansonsten melde dich jetzt schon mal und sag Bescheid. Er müsste dann ab dem 01.02. unter Umständen Krankengeld zahlen. Die Arbeitslosigkeit verlängert sich nicht durch deine Krankheit.
Du hast innerhalb von drei Jahren Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Hierbei werden nur Krankheiten mit der selben Diagnose berücksichtigt. Nach 78 Wochen wirst du ausgesteuert, hast du dann noch ALG-anspruch, kannst du weiter Alg beziehen. Der Alg-Anspruch vermindert sich während des Bezugen von KRG nicht.
Weshalb frägst Du nicht Deine Krankenkasse? Diese wird Dir mit Sicherheit eine korrekte Auskunft geben.