Muss ich den neuen Arbeitgeber mit Firmennamen beim Arbeitamt angeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bin ich generell verpflichtet, den neuen Arbeitgeber mit Firmennamen und Namen gegenüber dem Arbeitsamt zu nennen? Hat das Arbeitsamt das Recht, den neuen Arbeitsvertrag einzusehen?

Ganz generell : Sich etwas zur Ansicht vorlegen zu lassen ist eine "Datenerhebung" (sich davon Kopien abzuheften eine "Datenspeicherung".) Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn dafür eine Rechtspflicht vorliegt bzw. wenn die Erhebung dieser Daten nötig und zulässig ist, damit der Leistungsträger eine ganz bestimmte konkrete Aufgabe erledigen kann. Er muss eine Datenerhebung mit konkretem Sinn und Zweck begründen und auch die Rechtsgrundlage für seine Erhebung benennen. Das kann man verlangen Doppelte Datenerhebungen sind unzulässig. Insofern kann/ sollte man vor jeder Datenerhebung zunächst sich (und den Erhebenden) fragen, wofür genau diese Daten erforderlich sind und ob die Informationen nicht bereits anderweitig vorliegen bzw. besorgt werden können . (->§ 65 SGB I und § 67a SGB X).-

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unterliegt dem Datenschutz. Für Informationen, die das Arbeitsverhältnis/ den Lohn etc. angehen und die das AA/Jobcenter benötigt, gibt es entsprechende Formularevordrucke, die der Arbeitgeber ggf. auszufüllen hat. Parallel dazu auch noch den Arbeitsvertrag einsehen zu wollen wäre unzulässig http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/BfDI-Arbeitsvertrag.pdf

Eine Ausnahme wurde hier schon genannt: Falls der Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss bekommt dafür, dass er einen Arbeitslosen einstellt, verlangt das AA vom Arbeitgeber (!) auch die Vorlage des Arbeitsvertrages und der Lohnabrechnungen, als Nachweis.

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!

Das Arbeitsamt muss nur darüber informiert werden dass eine neue Arbeit aufgenommen wird und ab welchem Termin. Den neuen Arbeitsvertrag kann man mitnehmen, muss es aber nicht. Den SB geht es eigentlich nichts an wo man anfängt zu arbeiten ausser wenn man irgendwo in einem Bereich arbeitet wo so wenig bezahlt wird dass man mit ALG II aufstocken müsste. Das ist dann aber Sache des Jobcenter und hat mit dem Arbeitsamt nichts mehr zu tun. Wenn du einen befristeten Job angenommen hast solltest du das aber auf jeden Fall angeben damit die sich darauf einstellen können ab wann du evtl. wieder im Leistungsbezug stehst

Der Job ist Vollzeit und unbefristet! Ich habe nur bedenken, dass sie einen unter Druck setzen, da ich ja für den kommenden Monat nur Dezember) Leistung vom Arbeitsamt beziehen möchte.

@Geldmaschine12

Ich denke dass die froh sind dass du "nur" für einen Monat Leistungen beziehen willst. Dein SB wird bestenfalls fragen ob er deinen neuen Arbeitsvertrag sehen darf - fordern darf er das nicht. Es ist schon schwer genug überhaupt wieder eine vernünftige Arbeit zu finden - dass die für dich erst zum 2.1. beginnt ist logisch weil dein neuer AG nicht unbedingt die Feiertage bezahlen will die im Dezember statt finden. Ausserdem wird der wahrscheinlich zwischen Weihnachten und Neujahr den Betrieb geschlossen halten - und dir die Tage nicht bezahlen wollen ohne dass du arbeitest.....

Ich wünsche dir viel Glück bei deiner neuen Arbeit :-)

@Hondaklaus

Vielen Dank!!!

nein, eigenltich nicht. sag ihnen einfach dass du bereits eine einstellungszusage hast. dann kann es u.U. schon sein, dass sie das schriftlich haben möchten, aber wegen dem 1 monat wirds wohl keinen Tamtam geben :)

Danke, hoffe ich auch nicht!

Selbstverständlich müßt du das Arbeitsamt über deine neue Tätigkeit Informieren, sonst machst du dich Strafbar! Auch müßt du nächste Woche den ünterschriebenen Arbeitsvertrag mitnehmen zu deinen Sachbearbeiter.

@Klosett Wo mache ich mich denn da strafbar?

Erzähl doch nicht immer so einen grandiosen Unsinn! Der neue ArbG geht das AA überhaupt nichts an und der sich abmeldende Leistungsempfänger ist auch überhaupt nicht verpflichtet, seinen Vertrag vorzulegen. Es sei denn, der ArbG hat Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Dann muss aber auch ER die notwendigen Unterlagen beibringen.

Ich habe der Sachbearbeiterin einfach mitgeteilt das sie mich nicht mehr ab dem....leistungstechnisch berücksichtigen soll., da ich einen neuen Arbeitgeber gefunden habe. Wurde prompt erledigt.

Keine Nachfrage wo, wer und so weiter.