Arbeitgeber zahlt ausstehenden Lohn nach Kündigung nicht?

8 Antworten

Du wartest jetzt erst einmal noch ein/zwei Tage ab.
Ist Dein Lohn noch nicht auf dem Konto, rufst Du zuerst einmal in der Firma an und fragst nach.

Gibt man Dir keine Auskunft, mahnst Du den AG schriftlich ab. Du schreibst einen Brief und forderst den AG darin auf den Dir noch zustehenden Lohn bis zum ....(Frist von 7-10 Tagen setzen) zu überweisen. Dann schreibst Du dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Oft genügt das um zahlungsunwillige AG zum Umdenken zu bewegen.

Bezahlt der AG nicht, reicht ein Anwalt für Dich Klage ein, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen und Klage einreichen. Bei der Klageformulierung wird Dir geholfen und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist vorerst nicht vorgeschrieben.

 

 

Nun, bei deiner Schilderung liegt der Verdacht nahe, dass du vom 16.11. bis 30.11. nicht wirklich krank warst.

Es ist doch schon etwas auffällig, wenn du genau am Tag nach dem Urlaub krank wirst und dann die noch ausstehenden zwei Wochen ausfällst.

Genauso wird das auch der Arbeitgeber sehen. Ich kann hier nur Vermutungen anstellen. Ich denke mal, er wird irgendwann behhaupten, er hätte von dir keine Krankmeldung erhalten. Im Streitfall müsstest du den Zugang der Krankmeldung beweisen. Eine e-mail oder ein Fax bringt dir da nicht viel. Entscheidend ist das Original.

Du kannst nun Klage erheben. Dabei solltest du aber beachten, dass du deinen Anwalt selber bezahlst, auch wenn du gewinnen solltest.

Also soweit ich weiss, besteht innerhalb der ersten sechs Monate kein Anspruch auf a) Lohnfortzahlung bei Krankheit und b) Urlaub.

Daher wundert es mich, dass Du Urlaub bekommen hast (hast Du eine schriftliche Genehmigung?). Wenn, dann wohl nur, weil Dein AG davon ausging, dass Du weiter arbeitest.

Dann kam Deine Kündigung und die Krankmeldung, wenn Du das dann gegenrechnest mit dem nicht zustehenden Urlaub, wirst Du wohl nicht nur nichts mehr bekommen, sondern auch noch Schadenersatz leisten müssen.

Prüfe diesbezüglich, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Es ist auch kein guter Stil, wenn man sich schon direkt im Anschluss an den Urlaub krank schreiben lässt, die Kündigung nicht selbst zu überbringen, sondern eine "Freundin" vorzuschicken.

Ich beschreibe jetzt mal nicht, was ich von Dir denken würde, wäre ich Dein AG gewesen.

falls er wirklich nicht zahlt, musst du den ausstehenden lohn einklagen.

eventuell verzögert sich das ganze auch nur ein wenig da noch ausstehender urlaub oder überstunden etc. ausgerechnet werden müssen.

"Gelber Urlaub" bis zum Arbeitsende. Vermutlich ist die Firma nicht begeistert.

Dieses sehr verbreitete Verhaltensmuster funktioniert aber in der Regel. Eventuell ist der Chef nicht begeistert. Du musst wohl zum Anwalt und die "Bezahlung" einfordern.