Neuer Job, aber jetzt besseres Angebot?

5 Antworten

Kann ich den anderen Job jetzt einfach direkt kündigen?

Ja, wenn ...

Ein Arbeitsvertrag kann (in der Regel) auch vor Arbeitsantritt gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Für die Kündigung muss wie auch sonst die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden; ist eine Probezeit vereinbart, ist die dafür relevante Frist einzuhalten.

Ist die Kündigungsfrist länger als die Zeitdauer bis zum Antritt der Arbeit, musst Du entweder den Rest der Frist, der über das Antrittsdatum hinausreicht, doch noch arbeiten, oder - wenn Du das nicht möchtest - du musst den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten; konsequenterweise sollte er den zwar nicht verweigern, aber er muss ihm nicht zustimmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch dann, wenn es keinen Kündigungsausschluss gibt, eine Kündigung vor Arbeitsantritt dennoch (möglicherweise) ausgeschlossen sein; das kann dann der Fall sein, wenn es z.B. keine Probezeit gibt oder für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses lange Kündigungsfristen vereinbart wurden, die darauf schließen lassen, dass dem Arbeitgeber sehr an einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gelegen ist.

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 13:17

Danke. Hat sich schon geregelt. :)

Wenn im neuen Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass eine Kündigung vor Antritt des Jobs ausgeschlossen ist, kannst Du den Vertrag jetzt kündigen.

Ist eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart, ist diese Frist einzuhalten. Ansonsten gilt die vereinbarte, gesetzliche, tarifliche Kündigungsfrist.

Ich gehe davon aus, es handelt sich nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser ist nur ordentlich kündbar, wenn dies vorab vereinbart ist.

Sollte die Kündigungsfrist nicht mehr reichen, bitte den AG um einen Aufhebungsvertrag. Ich vermute mal, den wirst Du bekommen, da der AG weiß, dass Du nicht im Betrieb bleiben willst und er dadurch auch Kosten (Gehalt, Einlernzeit....) sparen kann.

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 08:49

Okay, vielen Dank :)

Hexle2  16.04.2018, 09:50
@Yuki22

Bitte, gerne

Du hast den Vertrag jetzt unterzeichnet, dann steht da auch die Kündigungsfrist drin.

Dann musst du nicht hier fragen, sondern das mit deinem Arbeitgeber besprechen, bei dem du jetzt unterschrieben hast.

Der muss aber nicht damit einverstanden sein, wenn jeder Arbeitsverträge unterschreibt und dann am nächsten Tag kommt: oh Chef tut mir leid, habe heute ein besseres Angebot bekommen, entlässt du mich wieder aus meinem gerade unterzeichneten Vertrag?

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 08:47

Ja, danke. Muss man deswegen gleich so unfreundlich werden?

Turbomann  16.04.2018, 08:51
@Yuki22

Das sollte nicht unfreundlich ankommen, aber hier nützen dir doch im nachhinein andere Meinungen nichts mehr.

Was würdest du denn tun, wenn bei dir jemand einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat und du einem anderen Bewerber abgesagt hast und dann kommt der andere auf einmal und sagt: ich habe einen besseren Job gefunden.

Manchmal hat man Pech, dass man später ein besseres Angebot bekommt, aber ob du dort dann besser oder glücklicher werden würdest, weist du auch nicht.

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 13:19
@Turbomann

Ja hast ja Recht. Ist aber schon geregelt.

Familiengerd  16.04.2018, 12:51
Der muss aber nicht damit einverstanden sein

Wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht explizite ausgeschlossen wurde, kann er von beiden Seiten vorher gekündigt werden - da spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob der Arbeitgeber damit "einverstanden" ist!

Im Übrigen

Dann musst du nicht hier fragen

Warum nicht? Wofür ist ein solches Forum denn wohl da?!?!

Man kann auf fast alle Frage Antworten im Internet recherchieren, im Arbeits- oder Tarifvertrag nachschauen, Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen fragen usw.

Wenn es also danach ginge. wäre das Forum hier überflüssig - und Deine Präsenz hier auch!

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 13:19
@Familiengerd

Danke! Ich wollte mir bloß hier auch eine Meinung holen.

Familiengerd  16.04.2018, 13:42
@Yuki22

Mein Kommentar war in erster Linie gegen die überflüssige bzw. auch falsche Antwort von Tubomann gerichtet.

Gilt ja immer noch die Probezeit zu Beginn wo man theoretisch einfach künden kann. Also ja das kannst du machen würde aber vorher den Vertrag vom neuen Job unterschreiben, sonst stehst du dann ohne nichts da ^^

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 08:31

Ja na klar. :) Aber diese Stelle gefällt mir einfach besser.

Antitroll1234  16.04.2018, 09:01
Gilt ja immer noch die Probezeit zu Beginn 

Wenn diese vertraglich vereinbart ist, klar.

wo man theoretisch einfach künden kann

Der AN kann nicht nur theoretisch einfach kündigen sondern auch praktisch und dies immer in der vorgegebenen Frist.

Auch in einer Probezeit ist der AN an diese Frist gebunden, ist nichts vertraglich vereinbart gilt die gesetzliche Frist von zwei Wochen in der Probezeit.

Vertrag ist Vertrag......sprich mit dem Vertragspartner darüber!

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 08:31

Ja auch schon in Arbeit. Der wollte sich nochmal melden. Wollte mir einfach noch eine Meinung hier holen. 😊

Acidbrain  16.04.2018, 08:32

Noch nie nen Job gehabt was? xD

Yuki22 
Fragesteller
 16.04.2018, 08:47
@Acidbrain

Doch ich bin seit 10 Jahren im Berufsleben, hatte diese Situation aber noch nie...

Familiengerd  16.04.2018, 13:01
Vertrag ist Vertrag......

Und was soll das konkret bezüglich der Frage heißen??