Ab wann "muss" das Gehalt auf dem Konto sein?

9 Antworten

Das kann aber auch am Feiertag liegen, also der am Montag war... Es gibt ja dein Gehalt und den Lohn. Der Lohn kommt meines Erachtens nach immer auf den 15. des Monats, das Gehalt am ersten... Irgendwie so Haben wir das gelernt. Frag sonst halt einfach mal nach.

Das kann aber auch am Feiertag liegen, also der am Montag war..

Dann muss das Gehalt entsprechend früher angewiesen werden. Da ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Feiertage sind frühzeitig bekannt, die fallen nicht plötzlich vom Himmel.

@BadWolf27

Okay das wusste ich nicht, ich bekomme es in diesen Fällen halt immer einfach später, danke für die Info

Steht in deinem Arbeitsvertrag. Wenn das Gehalt noch nicht angekommen ist - schriftlich: "Leider konnte ich bis <Datum> den am <Datum> fälligen Zahlungseingang meines Gehaltes vom <Monat> nicht verzeichnen. Ich bitte, die Zahlung umgehend anzuweisen."

Da bist du aber schon im Bereich der Konfrontation. Besser ist es, mal erst zu reden.

Im Arbeitsvertrag steht unter Vergütung kein Zeitpunkt, wann das Geld überwiesen sein muss.

@tibilo

Dann kannst du dich notfalls auf die bisher eingehaltenen Fristen berufen. Normal ist "am dritten Arbeitstag des neuen Monats" Das könnte hier der Fall sein..Der 1.11. war ein Feiertag + Bissi Verspätung

Das glaube ich nicht. Das macht das Lohn- oder Personalbüro.

Da du nicht nur den letzten Lohn sondern auch ein Zeugnis bekommst und Papierkrieg verursachst, werden die "normalen" Fälle vorab erledigt und erst danach die Sonderfälle. So nörgelt nur einer und nicht gleich die ganze Belegschaft.

Abschlussrechnungen können länger dauern als die "normale" Abrechnung.

Dann gibt es Immer noch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung. Das ist nur eine dumme Ausrede.

@BadWolf27

kann, muss aber nicht

Glaube bis zum 15 (Mitte des monats) muss es drauf sein... Zu mindest bei mir

Wenn das so in deinem Arbeitsvertrag steht. Oft ist es der erste des Folgemonats. Manchmal auch der erste des übernächsten Monats.

@BadWolf27

Im Arbeitsvertrag steht unter Vergütung keine Zeitpunkt, wann das geld überwiesen sein muss.

@tibilo

Dann gelten branchenübliche Regelungen, die du am besten bei deiner Gewerkschaft erfragen kannst.

@BadWolf27

Bei mir wird ich garnicht was drinnen steht, meine aber das es Anfang des Monats drauf sollte, wir aber erst Passagen dürfen wenn es nicht bis mit des Monats drauf ist... solange hätten die wohl Zeit

@BadWolf27
Dann gelten branchenübliche Regelungen

Nein!

Dann gilt die gesetzliche Bestimmung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 614 "Fälligkeit der Vergütung":

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Bei monatlichen Entgeltzahlungen also am Ende des Monats, es sei denn, das ist abrechnungstechnisch (z.B. wegen der Berücksichtigung von Überstunden usw.) nicht möglich.

Das Entgelt muss jedenfalls spätestens am 15. des Folgemonats gezahlt werden (außer Entgelt nach Mindestlohn, da ist es der letzte Werktag des Folgemonats).

Manchmal auch der erste des übernächsten Monats.

Das wäre schlicht und einfach rechtswidrig!

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