Arbeitgeber will Schaden an KFZ nicht über Vollkasko abrechnen

6 Antworten

Lies das mal: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/unfall-mit-dem-dienstwagen-wann-sich-der-fahrer-beteiligen-muss-a-981390.html

Wer haftet für Schäden auf einer Dienstfahrt?

Steht fest, dass es auf einer Dienstfahrt gekracht hat, gehen die Probleme allerdings erst richtig los. Liegt nicht ohnehin Fremdverschulden vor, für das die Versicherung des Unfallverursachers einstehen muss, trägt ein Unternehmen den Schaden am Pkw seines Mitarbeiters immer dann, wenn der ihn nicht selbst verschuldet hat. Dann kommt es zum sogenannten "innerbetrieblichen Schadensausgleich" (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 647/09). Wann aber hat der Mitarbeiter den Unfall selbst verschuldet, wann nicht? Hier haben die Gerichte ein dreistufiges Modell entwickelt.

Die sieben beliebtesten Dienstwagen Im Grundsatz gilt: Je größer sein Verschulden ist, desto mehr kommt der Mitarbeiter aus eigener Tasche für den Schaden auf. Für grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursachte Schäden haftet er voll. Wenn er zum Beispiel trotz hoher Geschwindigkeit kaum Abstand zum Vorderwagen gehalten hat und es zum Auffahrunfall kommt. Oder wenn der Unfall passiert ist, weil er mit dem Handy telefoniert hat und abgelenkt war. Für solche Verkehrswidrigkeiten muss er alleine büßen. Die Gerichte haben die Haftung nur für Fälle eingeschränkt, in denen ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem Schadensrisiko und dem Einkommen des Mitarbeiters liegt. Wäre seine Existenz bei voller Zahlung bedroht, haftet er nur anteilig (BAG, 8 AZR 276/88).

Ebenso klar ist die Rechtslage, wenn der Unfall aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit passiert ist, die jedem mal passieren kann. Also wenn der Mitarbeiter bei Glatteis langsam gefahren und trotzdem gegen einen Poller geschlittert ist. Geht der Unfall als "normales Lebensrisiko" durch, kommt der Arbeitgeber beziehungsweise seine Versicherung für den Schaden auf.

Schwieriger wird es, wenn der Mitarbeiter einen Unfall verursacht hat, der hätte vermieden werden können. Wenn ihm vielleicht mittlere, aber keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das ist der Fall, wenn er zum Beispiel 55 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren ist. In solchen Fällen wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Wann zahlt die Vollkaskoversicherung?

Bei Fahrten mit einem Firmenwagen gilt das dreistufige Fahrlässigkeitsmodell ebenso. In der Praxis ist es aber meist unkomplizierter, weil Unternehmen ihre Dienstwagen in der Regel Vollkasko versichern. Und die Vollkasko-Versicherung trägt auch Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht sind. Dem Arbeitnehmer kann nur der im Versicherungsvertrag vereinbarte Eigenanteil aufgebrummt werden. Ein Unternehmen ist grundsätzlich allerdings nicht verpflichtet, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Hat es sich die Prämie dafür gespart, darf das nicht zum Problem des Mitarbeiters werden. In einem solchen Fall muss er ebenfalls nur bis zur Höhe der üblichen Selbstbeteiligung haften (BAG, 8 AZR 66/82). Steigt nach einem Unfall die Prämie in der Versicherung an, kann der Arbeitgeber sich das Geld dafür nur von seinem Mitarbeiter zurückholen, wenn der den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. "Ansonsten gehört das zum allgemeinen Lebensrisiko, das ein Arbeitgeber tragen muss", sagt Roman Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Natürlich darf er die Versicherung umgehen. Es ist kein Zwang da, über die Kasko zu regulieren.

Wenn ich den anderen Beitrag ansehe, dann ist dir der Unfall bei einer Privatfahrt passiert.

Da ist es nun so, dass du da vollumfänglich für den Schaden haftest. Aber auch wenn dein Arbeitgeber über die Kasko regulieren würde, kämen da noch zusätzliche Kosten auf dich zu.

Denn du haftest nicht nur für den Sachschaden, sondern auch für den Vermögensschaden. Und letzterer ergibt sich daraus, dass zum einen wahrscheinlich eine Selbstbeteiligung zu zahlen sein wird, zum anderen musst du auch den höheren Beitrag der Versicherung aufgrund der Rückstufung nach dem Schadensfall übernehmen.

Generell gibt es eine Faustregel, die besagt, dass Schäden bis ca. 1.000 Euro besser selber zu zahlen sind, da durch die Hochstufung der Mehrbeitrag der Versicherungsprämie im Regelfall größere Summen rauskommen.

Dass deine Privathaftpflicht nicht einspringt liegt an der Benzinklausel. Auch kann deine Kfz-Haftpflicht nicht herangezogen werden, da es sich ja nicht um dein Fahrzeug handelt.

KBS880 
Fragesteller
 18.11.2014, 09:59

Nein, es war keine Privatfahrt, habe ich aber auch geschrieben:

"Mir ist ein Unfall mit Firemwagen auf einer Firmenfahrt passiert "

Viele Grüße und Danke!

qugart  18.11.2014, 10:03
@KBS880

Ich ging davon aus, da du bei deiner anderen Frage zu dem Thema so gezielt darauf hingewiesen hast, dass Privatfahrten für Einkäufe erlaubt sind.

Dann bleibt dir jetzt nichts anderes als einen Anwalt zu nehmen, der das klärt. Es muss nun festgestellt werden, wie hoch dein Verschulden war. Zumindest dürfte es keine grobe Fahrlässigkeit gewesen sein.

Ist natürlich auch ein Vorhaben, gegen seinen Arbeitgeber mit Rechtsmitteln vorzugehen. Generell kommst du da aber ohne Zahlung nicht raus. Es geht jetzt nur noch um die Höhe ( und wahrscheinlich dann auch um deinen weiteren beruflichen Werdegang).

Als Arbeitnehmer musst Du nur sehr beschränkt haften, je nach Grad der Fahrlässigkeit. Der vorliegende Fall sieht für mich so aus, als wollte Dein Chef das unternehmerische Risiko auf Dich verlagern.

Also er braucht das nicht der Vollkasko zu melden - und kanns dann gerne selbst zahlen. Du brauchst davon keinen Cent zu zahlen. Lass dich nicht drauf ein - und vorallem: UNTERSCHREIBE NICHTS!!!!

Darf er das? Die Versicherung umgehen?

Selbstverständlich darf er das. Demnach bestünde sein von dir zu tragender Schaden in der Prämiendifferenz der Kasko durch Rückstufung im Vergleich zu einem schadensfreien Verlauf plus vereinbarter Selbstbeteiligung.

Läge das über den Reparaturkosten, wäre es doch dein Vorteil, oder? AFAIK sind SB und Kaskoprämien von Flottenfahrzeugen nämlich sehr hoch, da sie eben entsprechend hohes Risiko bergen.