Parkrempler mit Firmenwagen. Wer zahlt den Schaden?

10 Antworten

Meines Wissens darfst du als Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass dein Dienstfahrzeug vollkaskoversichert ist, sonst ist es, so meine ich gelesen zu haben, laut gängiger Rechtsprechung nicht dein Problem. Beteiligt werden kannst du maximal in Höhe der Selbstbeteiligung – und das auch nur, wieder unter oben genannten Einschränkungen, in einer normalen Höhe - hat der Arbeitgeber eine unübliche exorbitant hohe Selbstbeteiligung vereinbart, kann dies ebenfalls nicht zu deinen Lasten gehen. Ausgenommen von der Übernahme der Schäden sind sicherlich Ereignisse im Rahmen einer groben Fahrlässigkeit deinerseits.

T3Fahrer

Wenn kein "Dritter" geschädigt ist, wäre das ein Fall für eine Kaskoversicherung. Wenn du das Fahrzeug "schuldhaft" beschädigt hast, kann der Betrieb dir die Kosten in Rechnung stellen. Deine private Haftpflicht hat damit nichts zu tun.

Jedes Fahrzeug hat eigene eigene Haftpflichtversicherung die mit der Anmeldung des Fahrzeuges zum Verkehr zwangsläufig abgeschlossen werden muss.

Dein Firmenfahrzeug ist also auf jeden Fall haftpflichtversichert und dementsprechend muss auch die Versicherung des Fahrzeuges für alle Schäden aufkommen.

Dementsprechend sind auch alle Schäden beim Fahrzeughalter - also deinem Arbeitgeber - zu melden!

wird die versicherung für meinen betrieb dann teuerer?

@ARBElTSAMT

Das kommt drauf an ob für das Firmenfahrzeug das Bonus/Malus System vereinbart wurde. Und falls JA in welcher Bonusstufe das Fahrzeug ist.

Die Haftpflichtversicherung reguliert aber nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug!

@TorDerSchatten

Natürlich nicht, aber alle Schäden die durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind. Außer sie wurden, mutwillig, fahrlässig oder unter Alkoholeinfluss herbeigeführt..

@majaohnewilli

Es geht ja im den Schaden, den der Fahrer und FS verursacht hat. Und somit ist Deine Antwort "auf jeden Fall haftpflichtversichert und dementsprechend muss auch die Versicherung des Fahrzeuges für alle Schäden aufkommen" Unsinn.

Das gilt als Schaden während der Arbeitszeit. Da haftet der Arbeitgeber. Du mußt den Schaden an dem KFZ nur dann selber bezahlen, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, etwa wenn Du Alkol getrunken hattest.

ist aber nicht während der Arbeitszeit passiert.

@ARBElTSAMT

Wenn Du die Erlaubnis hattest den Wagen auch dort und zu der Zeit zu nutzen ist das unerheblich. Auch wie der Wagen verischert ist, spielt keine Rolle.

zahlt das einfach die Versichrung von meinen Betrieb?

soweit das Fahrzeug vollkaskoversichert ist - und Du als Fahrer gemeldet wurdest - dürfte dies problemlos möglich sein. Stellt sich halt die Frage ob sich das rechnet im Hinblick auf die Selbstbeteiligung und die steigende SF-Klasse.

Der Schaden am Eigentum Dritter ist in jedem Fall abgedeckt.

Ob es sich rechnet, muss aber nicht den Fahrer der Firma interessieren. Der kann allenfalls in Höhe der Selbstbeteiligung – wenn diese nicht außergewöhnlich hoch vereinbart wurde – beteiligt werden…