Nach Vollkaskoschaden Nettobetrag erhalten, bekomme ich die Bruttosumme nicht?

7 Antworten

Die Mehrwertsteuer bekommt Du nur ausgezahlt, soweit Du auch wirklich Mehrwertsteuer gezahlt hast. Wenn ein Bekannter das Auto repariert hast, bekommst Du nur die Mehrwertsteuer erstattet, die zum Beispiel auf den Rechnungen für die Ersatzteile ausgewiesen ist. Diese Regelung beruht auf einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 und gilt für Ersatzbeschaffung für das fahrzeug, aber auch für die Ersatzteile bei einer Selbstreparatur - http://www.gutachterteam-berlin.de/schadensfall/unfallrecht/mehrwertsteuer.htm

Ich glaube nur, wenn man den Schaden in einer Werkstatt reparieren lässt, die bei der Versicherung für Unfallschäden hinterlegt ist. Also quasi bei einem Ford eine Ford-Werkstatt oder eine lizenzierte. Wir hatten auch mal einen Schaden, den man nicht so gesehen hat durch Hagelwetter. Wir haben uns allerdings für den Netto-Betrag entschieden und davon einen Ausflug gemacht. Die Dellen sind halt wirklich sehr geringfügig bei uns, dass es sich nicht lohnte.

BirgitJ  06.08.2014, 10:38

Die Antwort ist so pauschal nicht richtig. Bei der VOLLKASO-Versicherung beinhalten die meisten Verträge eine sog. Werkstattbindung. Das bedeutet für den Versicherten, daß er sein Fahrzeug nur in bestimmten Werkstätten reparieren lassen darf, wenn er alle Kosten erstattet haben möchte.

MovingClouds  07.08.2014, 08:10
@BirgitJ

Ich habe doch hier geschrieben, dass so etwas wie eine Werkstattbindung eingehalten werden muss. Aber vielleicht habe ich an irgendeiner Stelle auch etwas vertauscht.

siola55  07.08.2014, 12:24
@MovingClouds

Ich glaube nur, wenn man den Schaden in einer Werkstatt reparieren lässt, die bei der Versicherung für Unfallschäden hinterlegt ist. Also quasi bei einem Ford eine Ford-Werkstatt oder eine lizenzierte...

Durch diese Werkstattbindung erhält man ca. 20% Prämiennachlaß - hat mit Brutto-Netto-Entschädigung überhaupt nichts zu tun! Nettoentschädigung (ohne MwSt.) bekommt man im Schadenfall, falls nicht oder privat repariert wird! Durch Nichtbefolgen der Werkstattbindung wird ein zusätzlicher Malus berücksichtigt!

z.B. hier die Regelung er Kravag laut AKB:
Haben Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart und lassen Sie Ihren Pkw nicht in einer von uns ausgewählten Werkstatt, sondern in einer anderen Werkstatt reparieren, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

MovingClouds  07.08.2014, 13:39
@siola55

Wieder was dazu gelernt. Dankeschön für die Richtigstellung :)

Ich fürchte, ohne Rechnung wird gar nichts kommen bzw. die Leistung wird zurückverlangt. Anders als bei einer Haftpflicht wird ja nicht ein Schaden geordnet gegen Geld sondern gegen bei Vollkasko nur gegen Rechnung, so jedenfalls die Spielregeln und viel Glück, denn Ausnahmen mag es hier und da geben. Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.

Ja, Du musst die Rechnung einreichen .. dann bekommst Du auch den Rest ausbezahlt, hat bei mir auch ohne weiteres geklappt. Sollte die Reparatur günstiger gewesen sein als der KVA .. gibt es natürlich nur die wirklich entstanden Kosten zurück.

diePest  06.08.2014, 10:06

Moment .. bei Bekannten, seh ich grad.. eine Rechnung hast Du ja bekommen? Wo die Mwst aufgeführt ist? Wenn nicht, gibt es nichts..

meine frage ist bekomme ich den restlichen betrag (700€) von meinem versicherung+? 

Falls dir dein Bekannter eine Rechnung mit MwSt. austellen kann - ja! Du mußt nur die Rechnung incl. dem MwSt.-Betrag dem Versicherer einreichen, dann bekommst du die Differenz (die MwSt.) erstattet!

Gruß siola55