Arbeitgeber abmeldung?

4 Antworten

Ein einfacher Anruf bei deiner Krankenkasse reicht. Da er wahrscheinlich nicht weiter Beitrag für dich zahlen will, wird er das schon nicht vergessen.

Du erhälst eine "Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV" vom Lohnbüro des Arbeitgebers mit den Meldedaten zum Ende der Beschäftigung!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach dem letzten Lohnlauf kann die Abmeldung erfolgen. Ob das geschehen ist, kann dir beim Minijob die Knappschaft, beim sozialversicherungspflichtigen Job deine Krankenkasse sagen.

Von welcher Versicherung sollte Dich Dein Arbeitsgeber abmelden wollen?

Von den Pflichtversicherungen kann er Dich gar nicht abmelden, solange Du auf seiner Lohnliste stehst.