Beim KFZ abmelden keine Bescheinigung für die Versicherung bekommen?

7 Antworten

Diese Abmeldebescheinigungen gibts nicht mehr. Geht heutzutage alles elektronisch: die Zulassungsstelle informiert von sich aus Deine Versicherungsgesellschaft.

Aaaah danke für die Auskunft.

Jedoch (ich bin online versichert bei der HUK24) kann ich bei meiner Onlineversicherung selber die Versicherung kündigen. Das steht natürlich nun im Konflikt damit, dass wie du sagst, die Zulassungsstelle selbst meine Versicherungsgesellschaft informiert. Soll ich dort nun Online die Versicherung kündigen oder nicht?

@verreisterNutzer

Schadet ja nichts, wenn Du zusätzlich der HUK 24 eine Mitteilung schreibst. Der Versicherungsvertrag erlischt jedenfalls um 24 Uhr des Tages der Abmeldung.

@DrStrosmajer

Okay, habe der Versicherung jetzt mal eine Nachricht geschrieben, in der ich die Abmeldung erwähnt habe und in der ich gefragt habe, ob ich die Versicherung noch manuell über ihr Online Portal kündigen soll. Bescheid wissen sie nun also auf jeden Fall.

@verreisterNutzer

Die Versicherung endet automatisch mit der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungs-Behörde.

Für dein Folgefahrzeug, kannst du jetzt auch einen anderen Versicherer wählen.

Bedeutet: eine Kündigung ist nicht erforderlich.

@DrStrosmajer

Wo steht das, das mit den Erlöschen? Das ist ja fatal, wenn ich eine Ruheversicherung benötige, oder?

@Apolon

Ein Glück, daß das meine nicht so sieht. >Ich kann nach der außer Betriebsetzung mit dem Ding und mit Versicherungsschutz noch am gleichen Tag nach Hause etc. fahren und habe danach meist kostenfrei die Ruheversicherung.

So etwas kannst Du natürlich nicht wissen.

hi fred123123, der kim294 hat dir die richtige Antwort gegeben, absolut...die Abmeldebescheinigung für die Kfz.-Versicherung gab es früher mal...

bei einer Neuzulassung brauchst du dann ( auch elektronisch ) den Zulassungscode deiner Gesellschaft, auch wieder ohne der ehemaligen "Deckungskarte"...liebe Grüße


Die Zulassungsstellen sind nach § 24 FZV in der Pflicht, die Kfz- Versicherung über die Außerbetriebsetzung zu unterrichten und Daten zu übermitteln.

Nur wenn du das Fahrzeug verkaufst, soltest du eine Veräußerungsanzeige an deine Versicherungsgesellschaft selbst fertigen.

Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung über die Abmeldung.

Du solltest aber trotzdem bei deiner Versicherung anrufen und Bescheid sagen, was mit dem Auto passiert ist und ob ein Nachfolgefahrzeug kommt.

Also, kleine Info über den Verkauf mit Angaben des Käufers an die Versicherung und die Zulassungsstelle, so ja die Spielregeln/gesetzlichen Vorgaben, und die 24-iger rechnen ab. Eine Kündigung ist nicht nötig.