Anzeige wegen Whatsapp-Stickern in einer Gruppe?

4 Antworten

Das wird nach Jugenstrafrecht verhandelt werden, da erwarten sie höchtens ein paar Sozialstunden würde ich denken.

Ist denn auf den Sticker der "satirische" oder "linke" Hintergrund erkennbar?

Ansonsten sieht es mau aus mit der Verteidigung.

Wieso JugendStR?

@Break1

Weil sie nach der Schilderung oben vermutlich zum "Tatzeitpunkt" minderjährig war.

@germanils

Nachdem aber das Nazi-Symbol immer noch verwendet wird, kann sie sich damit schlecht rausreden...

@schwarzwaldkarl

Es geht ja darum, dass sie den Sticker selbst verbreitet/verschickt hat, das liegt in der Vergangenheit. Was andere mit dem Sticker anstellen, ist nicht ihrer Verantwortung.

@germanils

Sorry, sie hat doch offensichtlich in einer öffentlichen Gruppe das Nazi-Symbol in ihrem Profil gespeichert. Es liegt doch auf der Hand, dass man es täglich sehen kann... Dass sie jetzt angeblich WhatsApp seit zwei Jahren nicht mehr benutzt hat, klingt nicht gerade glaubwürdig. Angenommen sie hätte frühzeitig die Gruppe verlassen, könnte man dort auch das Symbol nicht mehr sehen...

@schwarzwaldkarl

Was sie wie wo und wann gepostet hat, ist ja leider nicht so klar. Aber das Vergehen wird nicht dadurch "erneuert", dass sie es später nicht gelöscht hat.

"nazi" Symbolen
aus "spaß"

Aha.

Der Richter wird eine angemessene Strafe finden. Man kann nur hoffen, dass sie nicht geringfügig ausfallen wird.

Sie hat dort nazis damit blöd geschoben, sprich offensichtlich gegen diese leute ausgesprochen.

Wenn dir also jemand ein Hakenkreuz zeigt und meint, das ist so ein scheiß, verwende es niemals. Zeigst du denjenigen dann wegen Volksverhetzung an?

@Lillyxdxf

Sie hat es digital verbreitet, da ist das Bild in der Welt, ggfs. auch ohne den erklärenden Kontext. Und das ist dann strafbar.

@germanils

Sie hat ihn ja nur von dem typen genommen, also hat er ihn ja verbreitet.

@Lillyxdxf

Von welchem Typen? Bitte erkläre doch mal den Sachverhalt komplett.

Wenn ich etwas kopiere und weiterverbreite, ist das kein Unterschied. Es zählt hier nicht "der hat aber abgefangen".

@Lillyxdxf
Sie hat ihn ja nur von dem typen genommen, also hat er ihn ja verbreitet.

"Ich hab mir die Hakenkreuzflagge ja nur aus dem Fenster gehängt. Hergestellt hat sie eine ganz andere Person!"
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Versteht das doch einfach endlich mal. Und schaltet bitte Eure Hirne ein.

@germanils

Oder so! Danke. Ich hatte nur schnell gegoogelt, bin ja kein Jurist oder so. Noch nicht einmal hobbymässig. ich erwarte nur, dass die Fragestellerin 1 und 1 zusammenzählen kann. Weiterlesen und weiterklicken kann sie ja ggf. selbst. Hoffentlich.

Anscheinend hat sie den Sticker ja auch verwendet, oder woher soll die Anzeige sonst kommen?

Auch "Satirisch" darf man keine Straftat begehen. Sollte ihr doch bewusst sein.

Auch "Satirisch" darf man keine Straftat begehen.

Ja naja; man muss das "Verwenden" halt schon im jeweiligen Kontext sehen.

Im fernsehen werden Satire behaftet doch auch haken kreuze gezeigt. Wo ist der unterschied? Ich meine es war offensichtlich nicht ernst gemeint. Sie hat es ja im Bezug darauf verachtend dargestellt.

@Lillyxdxf

Das ist halt die Frage, wie eindeutig das war. Was genau war denn auf dem Sticker zu sehen?

Jein. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass man nationalsozialistisches Gedankengut kritisiert (z.B. Hakenkreuz wird zertreten oder in den Müll geworfen), ist das nicht strafbar.

https://www.n-tv.de/politik/dossier/Bundesanwaelte-fuer-Freispruch-article217062.html

@germanils

Wenn man das Symbol aber so schickt und extra darunter ein mülleimer?

Wird es dann trotzdem getrennt bewertet?

Wer aus "Spaß" oder "Satire" Nazi Symbole auf seinem Smartphone speichert bzw. in einer Gruppe verwendet, hat offensichtlich geistige Defizite.

Kann mir allerdings kaum vorstellen, dass dies ein Grund ist straffrei zu bleiben.

Auch die Aussage, dass sie angeblich links geneigt ist, dürfte nicht strafmindernd sein...