Volksverhetzung in WhatsApp, was sind die Folgen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Xellos1344

Hat defintiv keine Folgen für dich, immerhin hast du diese Inhalte nicht veröffentlicht, sondern nur an private Personen weitergeleitet, damit bist du raus aus dem Schneider.

Falls du die Daten auf deinem Handy sicherheitshalber schützen willst versuch mal das hier:

https://www.giga.de/apps/android/tipps/android-verschluesselung-aktivieren-vorteile-nachteile-erklaert/

Einen Anwalt brauchst du nicht es ist ja noch nichts passiert und für Whatsapp brauchst du zwar unter 16 laut DSGVO die Zustimmung deiner Eltern, aber selbst ohne diese wäre es nur ein AGB Verstoß und könnte daher höchstens zur Sperre seitens Whatsapp führen.

Für deinen Freund bin ich mir nicht ganz, sicher ich meine aber dass das "Hakenkreuz" welches über Whatsapps Unicode Implementierung darstellbar ist überhaupt kein Hakenkreuz ist sondern das ähnliche indisches Symbol und damit auch nicht strafbar.

Ein Bild von Hitler als Ascii Art ist ebenfalls nicht strafbar und eine Aussage "jemand wurde gehitlert" ist klar erkennbar nur Spaß, hat keinen hetzerischen charakter und ist damit genauso nicht strafbar.

Mal davon ab ist fraglich in wiefern eine geschlossene Whatsappgruppe, der niemand selbstbestimmt beitreten kann ein veröffentlichen ist, meiner Rechtsauffassung nach ist es das nämlich nicht.

Daraus würde dann logischerweise folgen, dass auch dein Freund nicht bestraft werden kann, einen Anwalt braucht er aber auf jeden Fall, am besten einen guten der dem Staatsanwalt diesen Fall in Windeseile um die Ohren haut.

LG

Darkmalvet

Danke für die Ausführliche und hilfreiche Antwort, du bist der beste :)

Tatsächlich hat sich da mal wer durchgewühlt wie es mit Swastikas aussieht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Swastika#Rechtslage

@Etter

Demnach ist der Verbotsvorschlag der indischen Swastika gescheitert also habe ich in dem Punkt schonmal recht.

@Etter

Jetzt bin ich verwirrt,laut Wikipedia ist das Swatiska Zeichen also auch nicht erlaubt? Da es Hakenkreuz ähnlich ist? Tut mir leid wenn ich dabei nerve

@Darkmalvet, UserMod Light

So wie ich es verstanden habe ging es dabei um ein europaweites Verbot. Das wurde abgelehnt. Ausnahme hat der Bundesgerichtshof geklärt.

Oder vertue ich mich da gerade >_>

Ach ja, dort steht in Ascii Art klar und deutlich Sieg Heil, was sagst du dazu? :(

@Xellos1344

Unschön aber meiner Rechtsauffassung nach war das keine Veröffentlichung da eine Whatsappgruppe nicht öffentlich ist weil jeder Nutzer erst vom Admin hinzugefügt werden muss.

@Etter

Aber zwischen einem offensichtlichten Scherzbrief indem Hitler nur im Sinne einer Veralberung genutzt wird und echten Rechtsextremen Hetzbotschaften gibt es meiner Meinung nach einen deutlichen Unterschied.

Ich bin hier der Rechtsauffassung dass die Tatsache entscheiden ist ob jedermann die Gruppe betreten darf mal davon ab haben Gerichte schon entschieden dass z.b. Gespräche in der Klasse nicht aufgenommen werden dürfen weil eine Schulgruppe nicht als öffentlichen Raum zählt.

Ein Chat in dem nur Schüler einer Klasse sind würde es dann folgerichtig auch nicht...

@Darkmalvet, UserMod Light

Das ist ja gerade die interessante Frage wonach bzw. wie das getrennt wird. Anscheinend wird das ja nicht danach festgemacht, ob jeder eine Gruppe betreten kann oder ob man eine Einladung braucht, da im Fall oben eine Einladung benötigt wurde.

Dazu mal das Gegenbeispiel: https://www.arbeitsrecht-hessen.de/andere-gerichte/detailansicht/artikel/vertraulichkeit-privater-whatsapp-gruppen-steht-wirksamkeit-jeder-kuendigung-entgegen.html

https://www.rheinpfalz.de/lokal/frankenthal/artikel/fremdenfeindlicher-chat-keine-ermittlungen-gegen-wormser-stadt-mitarbeiter/

So ganz eindeutig scheint es halt aus meiner Sicht nicht zu sein. Eigentlich wäre dazu wirklich mal ein Urteil interessant.

Also es gibt Urteile, die Volksverhetzung in geschlossenen Social Media Gruppen bejahen. Allerdings sehe ich zumindest in dem von dir dargestellten keine volksverhetzung.

Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht, wahrscheinlich gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass du nicht näher verfolgt wirst oder ein mögliches Verfahren, welches erstmal eröffnet werden müsste später eingestellt wird ist recht hoch. Ob ein Bild mit dem genannten Untertitel überhaupt einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt darstellt, ist auch fraglich. Selbst wenn, befändest du dich in einen Verbotsirrtum und die Strafe müsste gemildert werden. Dazu bist du minderjährig. Also alles in allem musst du dir keine zu großen Sorgen machen.

Kettenbriefe und die Nutzung von whatsapp unter 16 Jahren verstößt gegen deren AGB. Strafrechtlich ist das irrelvant. Das einzige was whatsapp machen kann ist, deinen Account zu deaktivieren.

Ich kenne den Kettenbrief. Welcher Spießer zeigt wegen sowas jemanden an? Da wird wahrscheinlich gar nichts passieren. Als ob die Polizei und Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun hätte...

Keine Ahnung :( -.-