Volksverhetzung in WhatsApp, was sind die Folgen?

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Hallo Xellos1344

Hat defintiv keine Folgen für dich, immerhin hast du diese Inhalte nicht veröffentlicht, sondern nur an private Personen weitergeleitet, damit bist du raus aus dem Schneider.

Falls du die Daten auf deinem Handy sicherheitshalber schützen willst versuch mal das hier:

https://www.giga.de/apps/android/tipps/android-verschluesselung-aktivieren-vorteile-nachteile-erklaert/

Einen Anwalt brauchst du nicht es ist ja noch nichts passiert und für Whatsapp brauchst du zwar unter 16 laut DSGVO die Zustimmung deiner Eltern, aber selbst ohne diese wäre es nur ein AGB Verstoß und könnte daher höchstens zur Sperre seitens Whatsapp führen.

Für deinen Freund bin ich mir nicht ganz, sicher ich meine aber dass das "Hakenkreuz" welches über Whatsapps Unicode Implementierung darstellbar ist überhaupt kein Hakenkreuz ist sondern das ähnliche indisches Symbol und damit auch nicht strafbar.

Ein Bild von Hitler als Ascii Art ist ebenfalls nicht strafbar und eine Aussage "jemand wurde gehitlert" ist klar erkennbar nur Spaß, hat keinen hetzerischen charakter und ist damit genauso nicht strafbar.

Mal davon ab ist fraglich in wiefern eine geschlossene Whatsappgruppe, der niemand selbstbestimmt beitreten kann ein veröffentlichen ist, meiner Rechtsauffassung nach ist es das nämlich nicht.

Daraus würde dann logischerweise folgen, dass auch dein Freund nicht bestraft werden kann, einen Anwalt braucht er aber auf jeden Fall, am besten einen guten der dem Staatsanwalt diesen Fall in Windeseile um die Ohren haut.

LG

Darkmalvet

Also es gibt Urteile, die Volksverhetzung in geschlossenen Social Media Gruppen bejahen. Allerdings sehe ich zumindest in dem von dir dargestellten keine volksverhetzung.

Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht, wahrscheinlich gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass du nicht näher verfolgt wirst oder ein mögliches Verfahren, welches erstmal eröffnet werden müsste später eingestellt wird ist recht hoch. Ob ein Bild mit dem genannten Untertitel überhaupt einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt darstellt, ist auch fraglich. Selbst wenn, befändest du dich in einen Verbotsirrtum und die Strafe müsste gemildert werden. Dazu bist du minderjährig. Also alles in allem musst du dir keine zu großen Sorgen machen.

Kettenbriefe und die Nutzung von whatsapp unter 16 Jahren verstößt gegen deren AGB. Strafrechtlich ist das irrelvant. Das einzige was whatsapp machen kann ist, deinen Account zu deaktivieren.

Ich kenne den Kettenbrief. Welcher Spießer zeigt wegen sowas jemanden an? Da wird wahrscheinlich gar nichts passieren. Als ob die Polizei und Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun hätte...