Anzeige wegen Ladendiebstahl? Habe Angst bitte helfen?
Hallo, Heute habe ich in einem Drogerie Markt 1 parfüm und 1 Kaugummi mitgehen lassen. Ich würde nicht erwischt und bin in ein elektronik Fachmarkt gegangen. Dort hatte ich mir eine Uhr angeguckt und die Verpackung aufgemacht. Diese jedoch mit Inhalt nicht mitgenommen. Ich wurde vom ladendedektiv erwischt. Dieser hatte mir 1 Jahr hausverbot erteilt, hat aber von einer Anzeige abgesehen. Als er meinen Rucksack jedoch kontrolliert hat, ist ihm das parfüm aufgefallen und hat gefragt ob ich dieses beim Drogeriemarkt neben an geklaut hab. Ich habe darauf hin panisch mit nein geantwortet. Der Ladendedektiv meinte darauf, dass er eine videoanalyse beantragen wird. Ich müsste die Uhr kaufen und bin hektisch zum Drogeriemarkt zurück um dort das parfüm zurück zustellen. Ich habe nun Angst, dass ich 1 Anzeige vom Drogerie Markt bekomme und vielleicht noch 1 vom Elektronikmarkt. Ich bin 17 und noch nie vorher aufgefallen. Mit welcher Strafe kann ich rechnen und würde das einen Eintrag im Führungszeugnis geben? LG
6 Antworten
Nein, du bekommst keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Selbstverständlich musst du die Uhr nicht kaufen. Da du aber die Verpackung zerstört hast, ist die Uhr so dem Grunde nach nicht mehr zu verkaufen. Zumindest die Verpackung kann man von dir ersetzt verlangen, wenn man zur Ansicht gelangt, dass die Uhr völlig ohne Schaden ist.
Wenn sich aufgrund der Videoaufnahmen heraus stellt, dass du Parfum und Kaugummi gestohlen hast, wirst du eine polizeiliche Vorladung per Post erhalten. Bitte geh nicht zum Termin hin, da dies als Beschuldigter keine Pflicht ist.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-der-polizei-erhalten-muss-man-erscheinen_105110.html
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie das Verfahren einstellt oder nicht. Sie , oder das Gericht, kann dich auch vorladen ( hier ist erscheinen jeweils Pflicht ), ein Gespräch mit dir führen, dass man so etwas nicht macht und es dann dabei belassen.
Sofern das Parfum maximal 25 € an Wert hatte, liegt Geringfügigkeit vor. Dann hast du wenig zu befürchten. Bitte halte dich an das Hausverbot.
Sollte der Ladendetektiv von dir eine Vertragsstrafe ( Bearbeitungsgebühr/Pauschale ) von mehr als 30 € verlangt haben, ist dies unzulässig. Bei Bagetelldelikten - wie vermutlich deinen - ist diese Strafe meist unzulässig.
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Weil die Polizei oft unseriös agiert. 50 € . Hmm, dann könnte es mit einer Einstellung eng werden.
Hat der Detektiv deine Personalien? Wenn er dem Drogeriemarkt einen Hinweis gibt, auf dem Video dann der Diebstahl zu sehen ist, ja dann kann es eine Anzeige geben. Schliesslich hast du geklaut, ob du es hinterher heimlich zurück bringst oder nicht, ist irrelevant. Zumal du es nur zurück gegeben hat, weil du aufgeflogen bist.
Wenn du Ersttaeter und gesataendig bist kann es sein, das die Anzeige fallengelasen wird. https://dejure.org/gesetze/JGG/45.html
Vermutlich bekommst du einen Eintrag ins Erziehungsregister und nicht im Fuehrungszeugnis.
Im schlimmsten Fall wird es wahrscheinlich etwas Richtung Sozialstunden werden.
Du solltes jetzt am besten so kooperativ wie moeglich vogehen, damit deine Strafe moeglichst gering ausfaellt.
Hat der Ladendedektiv deine Personalien aufgenommen?
Ja hat er
Dann hoffe das du keine Anzeige vom Drogerie Markt bekommst. Wenn doch ist es das beste wenn du total ehrlich bist und Reue zeigst.
Kleiner Hinweis am Rande; Das Hausverbot gilt nicht nur für die Filliale in der du geklaut hast, sondern für sämtliche Fillialen der Drogeriemarktkette.
Ich denke eher fuer alle Fillialen des elektronik Fachmarkts.
Stimmt
Warum überlegst du dir das nicht, bevor du klauen gehst?
Außer einem verschärften du-du wird da nichts kommen.
Vielen Dank, wieso sollte ich bei einer Polizeilichen Vorladung nicht erscheinen? Und das parfüm hätte einen waren wert von 50 Euro was nun?