Anzeige schon beim ersten mal schwarzfahren (hvv)?
Ich würde gerne mal wissen wie das In Hamburg geregelt wird. Früher war es ja so, dass es beim 3 mal schwarzfahren zu einer Anzeige kommt. Jetzt ist mir letztens in der Bahn aufgefallen das dort gesagt wird:,,...und es droht Ihnen eine Anzeige"
Also kann ich schon beim ersten mal schwarzfahren in Hamburg mit einer Anzeige rechnen?
Ich wurde vor ca 6-7 Jahren mal erwischt, zu dem zeit punkt war ich noch sehr jung (10 Jahre alt) und ich habe es einfach vergessen. Spielt das auch noch eine Rolle also als erster ,,strike" oder ist das schon Verjährt? Da war das aber auf jeden Fall so das es erst beim dritten mal zu einer Anzeige kommt.
1 Antwort
Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...) so wird das VU schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.