Ermittlung nach erfolgreichen ladendiebstahl?

8 Antworten

Also, mal ganz ehrlich;

wie die Sachlage hier beschrieben wird, schleicht sich bei mir der leise Verdacht ein, dass der "Dieb" das selbst geschrieben hat und nun testen will, was ihn erwarten würde.

 Mutprobe
 eine große Moralpredigt gehalten

schon Vorstrafen 

....das hört sich doch nicht nach einem Erziehungsberechtigten an, und die falsche Großschreibung auch nicht.......

Außerdem wurde das Alter des betroffenen nicht gesagt......wäre sinnvoll.


Naja auf der Kamera ist dann ein Bild zu sehen. Dieses Bild dürfte nach Rücksprache mit der Polizei als Quasi-Fahndungsfoto veröffentlich werden.

Ob sich dann daraufhin ein Zeuge meldet weiß ich nicht, kann passieren, vielleicht ehr nicht.

So ein Unfug. Fahndungsfoto wegen 25 Euro. Das ist völlig überzogen und auch gar nicht zulässig in dem Fall.

Hast du JEMALS irgendwo solche Fahndungsfotos gesehen, wo nach einem Ladendieb gefahndet wurde? ICH NICHT!

Auf keinen Fall !!

Fahndungen nach § 131a "Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung Abs. 1. und 2" dürfen nur durch die Staatsanwaltschaft ausgerufen werden.

Das wird beim Diebstahl einer geringwertigen Sache bestimmt nicht passieren.

Null.

Wie sollen die denn an deine Daten kommen? Nur mit Bildern?  Außerdem ist es eh schon unwahrscheinlich, das da noch mal wer über die Aufzeichnungen drüber schaut.

Und das was fehlt merkt der Laden doch vermutlich eh erst bei der nächsten Inventur..

Wenn du also nicht erwischt wurdest, hast du Glück gehabt.

Wichtigste Frage vorab. Wie alt ist den der kurze. Und dann immer im Sinne der  "selbstanzeige" handeln. Also damit meine ich jetzt nicht die bei der Polizei. Sondern hin gehenbzuvgeben entschuldigen und sagen er wird es auch selbst anzeigen und wird auch ordentlich Ärger bekommen. Da sind dann manchmal die Ladenbesitzer kulanter wenn ihr von euch aus kommt und sagt ihr macht dann die selbstanzeige 

Was soll der Blödsinn mit der "Selbstanzeige"? Selbstanzeige aber nicht Polizei ist schon mal völliger Quatsch. Man kann nur bei der Polizei (bzw einer entsprechenden Behörde) eine Anzeige machen.

PS: Satzeichen würden deine Antwort verständlicher machen. Und LESEN bevor du die abschickst:

"hin gehenbzuvgeben"  heißt bitte WAS?

Hallo.

Ordentliche Moralpredigt. 3 Tage Handyverbot und  PC. das hilft mehr wie alles andere.
Verzeihen sie es, vergessen ist allerdings für Eltern schwerer.

Mit Gruß

Bley 1914