mit 15 geklaut! Aber gibt es einen Eintrag im Führungszeugnis?

7 Antworten

Du hast was gestohlen, also bist du doch ein Dieb.

Warum lässt man sich überhaupt zu etwas anstiften, was man nicht tun will? o0 Du wolltest es doch, aus welchem Grund auch immer.

können sie bitte meine frage beantworten ?

@Pboy96

Natürlich kann ich.

Alles wird ein eingetragen, also auch dein Diebstahlsversuch.

Nebenbei bin ich nicht so alt, dass mich ein 15-jähriger siezen muss.. Andererseits stehe ich jetzt, da du kriminell bist, sozial über dir.. Hmm.. Ne, kannst mich duzen.

So so, du wurdest angestiftet. Wie wäre es mit Nein sagen gewesen? Oder wurdest du erpresst?

Nun gut, so wie du jetzt zitterst, biste wohl kuriert und denkst darüber nach, und nur wer absolut ohne Sünde ist, werfe hier den ersten Stein. ;)

Bei Erwachsenen werden erst Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten ins Führungszeugnis eingetragen.

Bei Jugendlichen erst dann wenn die Jugendstrafe 2 Jahre übersteigt.

http://www.rae-perathoner-pfefferl.de/strafrecht/jugendstrafrecht.html

Aber ab jetzt sauber bleiben. Und als Wink mit dem Zaunfpfahl: Wenn du mal Mofa oder ähnliches fahren möchtest: besser nicht schneller machen als erlaubt, denn das bringt dir dann die nächste Straftat ins Haus (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Und noch zusätzlichen Ärger. Aber das ist ja eine andere Baustelle. ;)

Bei Jugendlichen erst dann wenn die Jugendstrafe 2 Jahre übersteigt.

Fast.... Bei Jugendlichen erst dann, wenn die Jugenstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Du wirst auf jeden fall registriert, ein kumpel von mir hat das selbe gemacht und als wir dann mal von den bullen kontrolliert wurden haben sie gleich gesagt ladendiebstahl!

Natürlich bist Du ein Dieb. Du hast das getan, was Diebe tun: Du hast geklaut. Damit unterscheidest Du Dich nicht mehr vom Rest^^

Aber tröste Dich: Einen Eintrag im Führungszeugnis hast Du zu 100% und absolut garantiert nicht. Du kannst mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 45 JGG nach einem ermahnenden Gespräch bei Jugendamt oder Polizei rechnen.

Bitte lies dazu meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

also bedeutet das das ich keinen eintrag kriege :) ... die polizei hat auch gesagt das sie mich zu der station rufen werden um etwas zu machen aber ich weiß net was ? Ich glaube sie haben recht dankesehr !!! ;)

@Pboy96

Nein, Du bekommst keinen Eintrag. Die werden Dich noch mal ermahnen und dann wirds das gewesen sein. Aber beim nächsten Mal sieht das schon anders aus.

Tja, dann sollte man schwer aufpassen, dass es bei dem einen Eintrag bleibt, dann wird der - vielleicht - später als Jugendsünde abgetan. Einen Job bei der Polizei oder am Flughafen (verschärfte Überprüfung mit erweitertem Führungszeugnis) kannste aber in jedem Fall vergessen.

Quatsch